IMMOBILIENWIRTSCHAFT 11/2016 - page 50

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VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
DISKUSSION
Welche anderen Themen stehen auf der
Agenda des DDIV?
Heckeler:
Wir wollen einen eigenen Aus-
bildungsberuf. Ebenso stehen auf unserer
Agenda Image und Vergütung des Immo-
bilienverwalters. Ein anderes wichtiges
Thema ist, Wohneigentum stärker in die
Köpfe der Politik zu bringen. Es darf nicht
sein, dass die Politik nur noch über Ge-
meinnützigkeit, sozialen Wohnungsbau
und Mietpreisbremse nachdenkt. Die oft
jungen Leute, die sich den Erwerb von
Wohneigentum vorstellen können, sind
ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft.
Gerade hier sollte mehr gefördert werden.
Es geht also um eine neue Form der Ei-
genheimzulage?
Kaßler:
Wir nennen das Selbstnutzer-
Freizugsprämie. Hinter demBegriff steckt
eine Entlastung von Schwellenhaushalten.
Es sind oft Familien, die sich entschei-
den, imWohneigentum zu leben. Das hat
durchaus Effekte auf den Mietmarkt, der
punktuell entlastet werden kann. Auch
ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen wäre
eine guteMöglichkeit. Wir sehen hier eine
neue Aufgabe der KfW, dass es Darlehen
dort gibt, wo das notwendige Eigenkapital
fehlt. Wir versetzen damit Familien früh-
zeitig in die Lage, Vermögen aufzubauen.
Wenn wir hier nicht handeln, verlieren
wir aufgrund steigender Baupreise eine
ganze Generation im Wohneigentum –
die Folgen wären katastrophal: Eigentum
nur noch für hohe Einkommensschichten.
Uns würde die Balance der Gesellschaft
wegbrechen und sozialer Unfrieden wäre
eine Folge davon.
Was ist mit dem Thema WEG-Reform?
Haase:
Wir hatten deutliche Signale aus
der Politik erhalten, hier Lösungen anzu-
bieten. Deshalb arbeiten wir bereits seit
zwei Jahren an diesemThema und haben
es gemeinsammit Experten auch auf dem
24. Verwaltertag diskutiert (siehe Kasten).
Das Verfahren um den Sach- und Fach-
kundenachweis ist ja nun durch. Es war
für die Außenwelt überraschend, dass
der Kompromiss auf einmal kam …
Heckeler:
Keineswegs. Wir hatten das er-
wartet, da wir als hauptsächlicher Treiber
unablässig dafür geworben haben. Aber
es stimmt, es gab Verbände, denen der
Glaube bereits abhandengekommen war.
Uns war immer bewusst: Kommt dieses
Gesetz, wird die Tätigkeit des Verwalters
aufgewertet. Das war unser Ansporn.
Haase:
Andere Verbände sprechen von
einem jahrzehntelangen Kampf, einer
90-jährigen Kernforderung die nun um-
gesetzt wird. Wir sagen lieber, mit Vorlage
des Zuck-Gutachtens 2011 haben wir er-
folgreich unsere Interessen vertreten.
Wohnungseigentum in die Köpfe bringen
Die Diskussion um bezahl-
bare Mietwohnungen geht
zulasten möglicher Förder-
wege bei der Bildung von
Wohneigentum. Hier will
der Dachverband Deutscher
Immobilienverwalter DDIV
aktiver werden. Ein Gespräch
mit
Wolfgang D. Heckeler
,
Steffen Haase
und
Martin
Kaßler
.
Das Gesetz ist mittlerweile 65 Jahre alt und
erscheint in etlichen Punkten nicht mehr
zeitgemäß. Der DDIV stellt es daher auf den
Prüfstand, warnt jedoch vor „Reform-Akti-
onismus“. Das Ziel einer Reform sollte es
sein, die Komplexität des WoEigG im Sinne
der Immobilienverwaltungen, Eigentümer
und Gerichte nachhaltig zu reduzieren.
Nachfolgend dazu einige Überlegungen:
Entscheidungsfindungsprozesse flexi-
bilisieren
Energetische Sanierungen erhöhen den Ab-
stimmungsbedarf innerhalb der Wohnungs-
eigentümergemeinschaft (WEG). Damit
die Energiewende im Gebäudebestand
vorangetrieben wird, bedarf es rechtssi-
cherer Beschlüsse. Unsicherheiten über
Abgrenzungsfragen führen bislang oftmals
dazu, dass energetische Sanierungen in
Eigentümergemeinschaften nur schleppend
umgesetzt werden. Die Herabsetzung und
Angleichung der erforderlichen Quoren oder
die Einführung eines nachträglichen Zustim-
mungsverfahrens sind praxisnahe Alterna-
tiven, um die Willensbildung zu erleichtern.
Eigentümer, die bei Versammlungen nicht
anwesend waren, könnten zudem durch
ein nachträgliches Zustimmungsverfahren
zur Stimmabgabe aufgefordert werden.
Gesetzliche Regelung zum Beginn der
Rechtsfähigkeit einer WEG
Über den Beginn der Rechtsfähigkeit der
WEG gibt es nach wie vor keine Regelung
im WoEigG. Nach der aktuellen Recht-
sprechung beginnt die Rechtsfähigkeit
mit Übergabe inklusive Vormerkung. Da
die werdende WEG und der Beginn ihrer
Rechtsfähigkeit von hoher Praxisrelevanz
sind, sollten hier unterschiedliche Ansatz-
punkte detailliert analysiert werden, um
eine rechtssichere und zufriedenstellende
Regelung im WoEigG zu schaffen.
Heterogene Eigentümerstrukturen
berücksichtigen
Rechtliche Rahmenbedingungen und
Vereinbarungen sehen die Unterschriftenre-
gelungen für Protokolle und die persönliche
Anwesenheit der Eigentümer vor. Digitale
Lösungen oder der Einsatz moderner Video­
technik könnten es erleichtern, Beschlüsse
zu fassen und diese zu verbreiten.
REFORMGEDANKEN ZUM WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ (WOEIGG)
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