Immobilienwirtschaft 4/2016 - page 36

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VERMARKTUNG & MANAGEMENT
I
STANDPUNKT
ler sein, um zu erkennen, dass es hier
Divergenzen gibt. 195 zu 16 Seiten, fünf
Monate bis zum Gesetzentwurf, deutlich
mehr Stellungnahmen und ein höherer
Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und
Behörden als bei der Umsetzung von
Mindestanforderungen für Verwalter und
Makler.
Was könnte also das Problem sein,
wenn ein unkritisches, weitgehend unbü-
rokratisches, den Mittelstand nicht über
Gebühr belastendes und von Verwal-
terbranche, Mietern und Eigentümern
herbeigesehntes Verfahren so schlep-
pend umgesetzt wird? Warum ist es so
schwierig, die vom BMWi erbetenen und
schriftlich seit über einem Jahr gelieferten
Prüfungsschwerpunkte für den Sachkun-
denachweis bei Verwaltern in eine Ver-
ordnung zu bringen, und das, obwohl ein
Refererentenentwurf vorliegt?
Diese Fragen stellte sich der DDIV,
bevor er im November 2015 sein Un-
verständnis über die Verschleppung des
Verfahrens unter anderem auch gegen-
über Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel deutlich kundtat.
NORMENKONTROLLRAT: PLÖTZLICH BEDEN-
KEN
Die Antwort folgte postwendend: eine
Einladung zur Anhörung beim Normen-
kontrollrat. Der Normenkontrollrat hat
die Möglichkeit, jedes Gesetzgebungs-
verfahren zu begleiten, Anhörungen
durchzuführen und Stellungnahmen
abzugeben, nicht immer macht er aber
davon Gebrauch. Er prüft beispielsweise
den Bürokratieaufwand, die Anfangs- und
Folgekosten für Ämter und Behörden,
aber auch die Umsetzungskosten insbe-
sondere für kleine und mittelständische
Unternehmen.
Anfang Dezember gab es also im
Bundeskanzleramt ein Stelldichein von
Befürwortern und Kritikern zur Einfüh-
rung von Mindestanforderungen, wobei
der DDIV für die Verwalter eingeladen
Verwalter: Qualitätssiegel
statt Zugangsvoraussetzungen?
Vielerorts wird bezweifelt,
ob die im Koalitionsvertrag
festgehaltenen Mindestanfor-
derungen und Versicherungs-
pflichten für Verwalter und
Makler tatsächlich umgesetzt
werden. Zuletzt gibt es je-
doch wieder Hoffnung. Eine
Standortbestimmung.
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ommen die Mindestanforderungen
nun? Es bestehen Zweifel. Interes-
sant ist folgender Vergleich: Aus
dem Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) stammte der komplexe Entwurf
zum „Gesetz zur Digitalisierung der Ener-
giewende“ (Smart Meter), vorgelegt am
21. September 2015. Dieser umfasste 195
Seiten! Insgesamt 38 Stellungnahmen, da-
runter auch die des DDIV, gingen bis zum
9. Oktober ein.
Am 18. Februar 2016 hat das Bundes-
wirtschaftsministerium dann einen Ge-
setzentwurf vorgelegt, und das Verfahren
dürfte mit Zustimmung des Bundesrates
im Mai abgeschlossen sein.
Im vorliegenden Fall wurde der Refe-
rentenentwurf im Umfang von 16 Seiten
am 15. Juli 2015 vorgelegt. Manmuss kein
Mathematiker oder Politikwissenschaft-
Qualitätssiegel
können einen Fach-
kundeausweis nicht
ersetzen.
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