IMMOBILIENWIRTSCHAFT 06/2016 - page 25

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6.2016
Eine neue Stellplatzsatzung soll
in Mainz dafür sorgen, die Bau-
kosten zu senken – und damit
mehr bezahlbaren Wohnraum
zu schaffen.
Die Landeshauptstadt Mainz findet
sich seit längerer Zeit auf der
Rangliste der deutschen Städte mit
den höchsten Mietpreisen wieder.
Hinter Städten wie München und
Frankfurt am Main rangiert Mainz
auf einem der „Spitzenplätze“.
Neben der bundesweiten Spitzen-
position, die die Landeshauptstadt
Mainz im Bereich der Miethöhen
einnimmt, gibt es gleichzeitig
Probleme bei der ausreichenden
Versorgung mit bezahlbarem oder
preisgünstigem Wohnraum. Der
Bedarf an bezahlbarem und geför-
dertem Wohnraum in Mainz nimmt
zugleich auch kontinuierlich zu.
Ein Faktor, der den Neubaupreis in
die Höhe treibt, ist die Vorgabe der
Stadt zur Schaffung von Stellplät-
zen für die Bewohner.
Der Mainzer Stadtrat hat im
Dezember 2015 eine neue
Stellplatzverordnung beschlossen,
mit der die Baukosten vor allem
im Geschosswohnungsbau etwas
reduziert werden.
Laut bisheriger Satzung müssen für
Geschosswohnungen 1,0 Stellplät-
ze, für geförderte Wohnungen 0,8
Stellplätze vorgehalten werden.
Eine Untersuchung ergab jedoch,
dass je nach Siedlungstyp, ÖPNV-
Erschließung des Gebietes und
dem vorherrschenden Parkplatzan-
gebot in einzelnen Stadtgebieten
die Anzahl der nachzuweisenden
Stellplätze im Geschosswoh-
nungsbau auf bis zu 0,7 und im
geförderten Wohnungsbau auf 0,6
reduziert werden kann. Hierfür
wurden drei Zonen eingerichtet,
in denen die graduellen Reduzie-
rungen um 10, 20 oder sogar 30
Prozent möglich sind.
Die neue Stellplatzsatzung kann als
ein „Best-Practice“-Beispiel gelten,
da sie vor allem im Geschosswoh-
nungsbau zu einer geringeren An-
zahl von notwendigen Stellplätzen
führt. Dadurch wirkt sie spürbar
kostensenkend auf die Baukosten
– eine Win-win-Situation für alle
Beteiligten.
Oberbürgermeister Michael Ebling,
Mainz
RHEINLAND-PFALZ
Mainz senkt die Baukosten und schafft damit mehr Wohnraum
Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Mainz
als Download verfügbar
Ein Best-Practice-Beispiel:
die neue Stellplatzsatzung
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