Immobilienwirtschaft 6/2015 - page 33

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6.2015
makler-Recht
Aktuelles Urteil
Seite 39
Auch wenn ein Maklerunternehmen Kun-
den regelmäßig zu den Besichtigungster-
minen begleitet, steht dies der Einordnung
eines Vertrages als Fernabsatzgeschäft
nicht entgegen, wenn das Geschäft per
Telefon und Mail angebahnt wurde.
Immobilien-Dienstleister fusionieren
Die Immobiliendienstleister Cushman & Wakefield (C&W) und DTZ schließen sich zusammen.
Das neue Unternehmen soll künftig
unter dem Namen C&W weitergeführt werden. Gemeinsam kommen beide Unternehmen auf etwa 43.000 Mitarbeiter und einen Umsatz von
mehr als 5,5 Milliarden US-Dollar. Der Kaufpreis, den DTZ für C&W zahlt, soll bei rund zwei Milliarden US-Dollar liegen.
Grundstücks-
wertermittlung
für Praktiker
Die vollständig
überarbeitete dritte
Auflage des Buches
gibt einen Einblick in
die Grundstücksbe-
wertung nach neuester Rechtslage. Der
Ratgeber stellt die aktuellen Bewer-
tungsansätze der ImmoWertV vor, er
liefert einen Überblick über die ver-
schiedenen Bewertungsverfahren und
beinhaltet Hinweise zur praktischen
Anwendung der Verordnung. Das Buch
hält für viele Standardsituationen,
aber auch für Sonderfälle Praxishil-
fen und Beispiele aus dem aktuellen
Bewertungsalltag bereit. Besonderer
Wert wurde auf eine korrekte Vorge-
hensweise bei der Bewertung von
Sonderimmobilien gelegt. Bereiche, bei
denen auch nach der Neuvorlage von
Verordnungen und Gesetzen noch im-
mer Uneinigkeit herrscht, werden aus
verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.
Dabei kommen auch wichtige Unter-
scheidungsmerkmale wie Bewertungs-
und Qualitätsstichtage zum Tragen.
Klaus Bernhard Gablenz,
Beuth Verlag, 3. Auflage 2014, 342 S.
ISBN 978-3-410-22088-6, 66 Euro
Buchtipp
Online-Makler
Maklerdienstleistungen selbst auswählen
Beim neuen Maklerdienst „Wunderagent“ können Vermieter selbst ent-
scheiden, für welche Dienstleistungen sie bezahlen möchten und welche sie
lieber selbst erledigen wollen. Sollte sich der Vermieter dafür entscheiden,
alle üblichen Maklerdienstleistungen von Wunderagent erledigen zu lassen,
spart er, so das Unternehmen, immer noch 79 Prozent im Vergleich zur
klassischen Maklerprovision von 2,38 Nettokaltmieten. Die Servicedienst-
leistungen starten bei monatlichen 4,90 Euro und enden bei 497 Euro für
das Rundum-Sorglos-Paket.
Weitere Informationen unter
47%
der Makler
verkaufen ohne
den Energieausweis
Marktmonitor Immobilien 2015
Kein Energieausweis:
Maklern droht Bußgeld
47 Prozent der Immobilienverkäufer beauftragen
Makler, ohne über einen Energieausweis zu verfü-
gen, das zeigt der vom Portal Immowelt beauftragte
Marktmonitor Immobilien. Makler sollten das The-
ma nicht auf die leichte Schulter nehmen. Seit dem
1. Mai 2015 gilt es als Ordnungswidrigkeit, eine
Immobilienanzeige ohne die geforderten Energie-
kennwerte zu schalten. Privatinserenten und Makler
können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu
15.000 Euro belegt werden.Teil 1 der Studie Markt-
monitor Immobilien 2015 zumThema „Energie und
Umwelt“ kann ab sofort kostenfrei heruntergeladen
werden:
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