Immobilienwirtschaft 6/2015 - page 23

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6.2015
Offene Immobilienfonds
7,7 Milliarden Euro bewegt
Neugeschäft bei Immobilienfinanzierungen steigt auf 37 Milliarden Euro
Das Neugeschäftsvolumen gewerblicher Immobilienfinanzierungen hat 2014 bei den Banken um elf Prozent auf 37 Milliarden Euro
zugelegt.
Das ergibt eine Analyse von JLL. Insgesamt wurden 15 Kreditinstitute befragt. Im Jahr 2013 wurden nur 33,4 Milliarden Euro registriert.
Die untersuchten Banken machen 70 Prozent des Volumens im deutschen Markt aus, angeführt von der Helaba, die ein Neugeschäftsvolumen
von 5,5 Milliarden Euro ausweist (plus fünf Prozent).
Bericht
Trier besonders von Immobilienblase bedroht
In Trier sind in den vergangenen acht Jahren Wohnungen um fast 75 Prozent
teurer geworden, der Mietpreis stieg dagegen nur um ein Viertel. Die Gefahr
einer Preisblase am Immobilienmarkt sei hier deshalb besonders hoch. Dies
geht aus einemBericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hervor. In keiner
anderen deutschen Stadt sei die Differenz zwischen Kaufpreis und Miethöhen
größer. Grund sei vermutlich, so „Der Spiegel“, dass Bürger aus dem benach-
barten Luxemburg in der Stadt investiert hätten. Preisblasen sieht das Magazin
zudem auch in München, Rosenheim, Konstanz und Regensburg.
Verfassungsbeschwerde
Berliner Zweckentfremdungsgesetz
bleibt zunächst
BVerfG, Nichtannahme-Beschluss v. 13.2.2015,
1 BvR 3332/14
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das
Berliner Zweckentfremdungsgesetz ist nur
zulässig, wenn der Beschwerdeführer alle
ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
ausgeschöpft hat, um den von ihm behaup-
teten Verfassungsverstoß zu verhindern.
Nach dem Gesetz gilt als Zweckentfrem-
dung auch die Vermietung einer Wohnung
an wechselnde Nutzer für jeweils kurze
Zeit. In Ausnahmefällen kann die Behörde
die Zweckentfremdung allerdings genehmi-
gen. Ein Berliner Unternehmen, das sich ge-
werbsmäßig mit der Vermietung von Woh-
nungen an Berlin-Besucher, insbesondere
an Touristen und Geschäftsleute, befasst,
erachtet das Gesetz aus mehreren Gründen
für verfassungswidrig.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde
jedoch nicht zur Entscheidung angenom-
men. Nach der ständigen Rechtsprechung
des Gerichts ist eine Verfassungsbeschwer-
de nur zulässig, wenn der Beschwerde-
führer alle ihm zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den
behaupteten Verfassungsverstoß zu ver-
hindern. Der Beschwerdeführer hätte sich
zunächst um eine Ausnahmegenehmigung
bemühen müssen.
Rechtsprechung für Investoren
Aktuelles Urteil
Im Jahr 2014 wurden von 16 offenen
Immobilienfonds insgesamt 57 Ob-
jekte imWert von rund 5,1 Milliarden
Euro angekauft. Zugleich wurden 40
Objekte für rund 2,6 Milliarden Euro
verkauft. Zu diesem Ergebnis kommt
eine Untersuchung der Ratingagentur
Scope Ratings. Bei den Investitions-
standorten steht mit 23 Ankäufen
Deutschland an der Spitze. Deutsch-
land hatte damit einen Anteil von 40
Prozent am Gesamtinvestitionsvolu-
men. Der außereuropäische Anteil der
Investitionen lag insgesamt nur bei 15
Prozent und damit deutlich unter den
Werten vergangener Jahre. Mehr als
die Hälfte des gesamten Investitions-
volumens entfiel auf nur drei Fonds.
Der „UniImmo: Europa“ investierte
rund 1,1 Milliarden Euro, etwa in To-
kio, und zuletzt inWien imNovember
- gefolgt vom „Deka-ImmobilienGlo-
bal“ mit 920Millionen Euro und „Uni-
Immo: Deutschland“ mit 815 Millio-
nen Euro. Der Anteil der Investitionen
in Projektentwicklungen stieg deutlich
an. Fast ein Drittel des Ankaufsvolu-
mens 2014 in Höhe von 5,1 Milliarden
Euro entfiel auf Objekte, die noch nicht
fertiggestellt sind. Bei den Nutzungs-
arten standen Büroimmobilien weiter
an erster Stelle: Insgesamt entfielen 72
Prozent des Investitionsvolumens auf
Büroobjekte (3,7 Milliarden Euro).
Trier: Die Gefahr einer Im-
mobilienblase soll hier dem
„Spiegel“ zufolge besonders
hoch sein.
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