Immobilienwirtschaft 6/2015 - page 40

40 Szene
Energieeffizienz
Gabriel stellt Anreizprogramm Energieeffizienz vor
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hält die Maßnahmen
aus dem neuen „Anreizprogramm Energieeffizienz“ für eine ökologisch und ökonomisch
sinnvolle Alternative zur gescheiterten steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen.
Der von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan Energieeffizienz soll die
Energieeffizienz steigern und die Energiewende imGebäudesektor weiter vorantreiben. Der
Aktionsplan wurde nun um weitere „Anreizprogramme Energieeffizienz“ verstärkt. Das
Paket umfasst ein Fördervolumen in Höhe von 165 Millionen Euro pro Jahr und tritt an die
Stelle der bislang geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
Damit soll laut Wirtschaftsminister die bestehenden Förderprogramme, insbesondere das
CO
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-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm, ergänzt und verstärkt
werden.
Immobilienmanagement
Anteil der Einheiten, die auf
Legionellen untersucht wurden
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: 3.DDIV –Branchenbarometer
Legionellenprüfungsdichte
unter 50 Prozent
Die gesetzlich festgeschriebene Erstbeprobung des Trink-
wassers (TrinkwV) lahmt. Bislang hat nur knapp die Hälfte
der Immobilienverwaltungen ihre Einheiten auf Legio-
nellen untersucht. Bei Kleinstverwaltungen (bis 400 WE)
haben gar ein Viertel der Unternehmen erst weniger als
20 Prozent ihres Bestandes erstbeprobt.
49%
Haus und Immobilien-
verwaltungen
20%
Kleinstverwaltungen
DDIV
Verkehrssicherungs-
pflicht beachten
Der Berufsverband der Haus-
und Immobilienverwaltungen,
der Dachverband Deutscher
Immobilienverwalter, weist
erneut auf die allgemeine Ver-
kehrssicherungspflicht von
Wohnungseigentümern und
Verwaltern hin. Diese bein-
haltet auch die Sicherstellung
von sauberem und Legio-
nellen freiem Trinkwasser.
Eine regelmäßige Prüfpflicht
der Trinkwasserleitungen
wurde zudem explizit in der
novellierten Trinkwasserver-
ordnung verankert. Davon
sind bundesweit rund zwei
Millionen Mehrfamilienhäu-
ser betroffen.
Anlass für diesen nochmaligen
Hinweis ist ein neuerliches Ur-
teil des Bundesgerichtshofs.
Laut diesem können nämlich
Wohnungseigentümer für
Pflichtverletzungen durch
fehlende Trinkwasserunter-
suchung auf Legionellen auch
für die Zeit vor Inkrafttreten
der novellierten Trinkwasser-
verordnung am 1. November
2011 verantwortlich gemacht
werden. (BGH-Urteil vom 6.
Mai 2015 – VIII ZR 161/14)
Dabei bezieht sich das Gericht
ausdrücklich auf die allgemei-
ne Verkehrssicherungspflicht
von Wohnungseigentümern
und Verwaltern, alle notwen-
digen und zumutbaren Vor-
kehrungen zu treffen. Diese
betrifft in diesem Falle auch
die Sicherstellung eines ein-
wandfreien Trinkwassers, um
Schäden anderer zu verhin-
dern.
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