Immobilienwirtschaft 6/2015 - page 36

36
Vermarktung & Bewertung
i
Bestellerprinzip
Umfragen unter Vermietern zeigten, so
„Focus online“ weiter, dass diese keines-
falls bereit seien, die bisher üblichen 2,38
Nettokaltmieten zu zahlen.
Auferstanden: Der Online-Makler
Jetzt
kommen auch „Onlinemakler“ wieder aus
der Versenkung, die mit einem Leistungs-
paket den klassischen Maklern Konkur-
renz machen wollen. Bei „WunderAgent“
a entscheiden
Vermieter, für welche Maklerdienstlei-
stung sie bezahlen möchten und welche
sie lieber selbst erledigen. Damit ließen
sich, so das Unternehmen, rund 80 Pro-
zent der Gebühren sparen im Vergleich
zur klassischen Maklerprovision. Auch
wenn ein ähnliches Konzept schon ein-
mal gescheitert ist, so wie bei Harald Blu-
menauers iMakler, verbietet sich eine Pro-
gnose. Nicht auszuschließen, dass die Zeit
inzwischen reif ist für ein solches Modell.
Um ihr Geschäft zu retten, müssen
Makler sich also etwas einfallen lassen. Im
Internet, in Branchen-Newslettern kursie-
ren weitere Anregungen: Für die Besichti-
gungen 450-Euro-Kräfte einsetzen, wenn
in einerWohnung keine ausführliche Füh-
rung nötig ist, die Vermieter überreden,
Maklercourtage auf die Miete umzulegen
bzw. sie darauf hinzuweisen, dass Makler-
provision steuerlich absetzbar sei.
„So weisen Sie gierige Makler in die
Schranken“
Aus klaren Gründen weist
„Focus Online“ gleich darauf hin, welche
Praktiken illegal seien, nämlich
überhöhte Ablösezahlungen für Einrich-
tungsgegenstände zu verlangen
sich bei derWohnungsbesichtigung vom
Mieter beauftragen zu lassen
ein Objekt von zwei Kollegen nachzu-
weisen, wobei einer vom Vermieter, der
andere vom Mieter „bestellt“ wird, und
sich später den Auftrag zuzuschanzen
unfindbare Wohnungen anzubieten:
Die Mieter registrieren sich und ihre
V
om 1. Juni an gilt im Mietmarkt das
Bestellerprinzip, wonach – bei der
Vermietung – derjenige den Makler
zahlen muss, der ihn beauftragt. Vielfach
wurde in diesem Zusammenhang gemut-
maßt, jetzt trenne sich die Spreu vom
Weizen. Es wurde an richtiges („aktives“)
Berufsverständnis und Kreativität der
Makler appelliert. Und kaum scheint es
so zu sein, dass die sich die Makler dieser
Herausforderung stellen, beginnt von an-
derer Seite das Maklerbashing. Für viele
Makler dürfte das Bestellerprinzip das
Ende ihrer Karriere bedeuten, so „Focus
Online“ Mitte Mai. Stimmt das?
JürgenMichael Schick, Vize-Präsident
des Immobilienverbands Deutschland
IVD, kennt kein einziges Maklerunter-
nehmen, das schließen würde. Was da-
ran liegen mag, dass die Mehrheit der
Makler-unternehmen im IVD überwie-
gend Kauf-immobilien vermittelt. Dieser
Zweig werde, so Schick, künftig an Bedeu-
tung gewinnen. Maklerunternehmen, die
stärker imVermietungsbereich aktiv sind,
beschäftigten sich demgegenüber mit Ko-
stensenkungen im Ablauf und Rationali-
sierungen etwa bei Besichtigungen.
Helge Norbert Ziegler, Vorstand im
Bundesverband für die Immobilienwirt-
schaft (bvfi), weist auf die Vielzahl von
Konzepten hin, mit denen Vermieter
überzeugt werden sollen, wie etwa:
Vermietung ohne Provision, damit man
für Folgeaufträge z. B. bei Renovie-
rungen, Verkauf, (Honorar-)Beratungen
usw. im Gespräch bleibt und dann Geld
verdient
B
egleiten des Vermieters bei der ersten
eigenen Vermietung, um ihm zu zeigen,
wie aufwändig das ist
Pauschalhonorar 990 Euro
Gesamtprovision 2,38 Monatsmie-
ten bei 100 Prozent Leistung, der
Vermieter kann sich die Leistungen,
die er wünscht, aber auswählen und
zahlt nur einen prozentualen Anteil.
Dumping-Makler ante portas. Wirklich?
Nach Einführung des Be-
stellerprinzips wird in den
Medien über die Reaktions-
möglichkeiten der Makler
spekuliert. Viele Vermie-
tungs-Makler werden ihre
Geschäftsmodelle anpassen.
Schließen werden aber
wohl nur wenige.
Richtig
vermieten
– beruhigt
schlafen!
Zunächst ein
Ratgeber für
Vermieter. Jedoch
wird erörtert, ob
er sich das fachlich und zeitlich
überhaupt zutrauen kann und ob
er nicht einen „guten“ Makler
einschalten möchte. Der Ratgeber
versetzt Vermieter in die Lage,
einen solchen zu finden. Und er
gibt zahlreiche Hinweise, wie
Makler ihr Dienstleistungsspektrum
verbessern können, um eine Da-
seinsberechtigung zu erhalten.
Helge Norbert Ziegler,
Verlag C.H.Beck, 1. Auflage 2015,
ISBN-10: 3406683746; 9,90 Euro
Buchtipp
1...,26,27,28,29,30,31,32,33,34,35 37,38,39,40,41,42,43,44,45,46,...76
Powered by FlippingBook