CONTROLLER Magazin 2/2019 - page 73

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 Mertens, P./Bodendorf, F./König, W./Picot,
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-einführung in Industrie und Handel. Vorge-
hen bei und Erfahrungen mit ERP- und Wa-
renwirtschaftssystemen, Berlin/Heidelberg
2007, S. 61-108.
men der sog. Datenmigration, entstehen, im
Pflichtenheft mit aufzunehmen. Neben den
Lizenz- und Dienstleistungskosten wird das
Gesamtbudget maßgeblich von den Kosten für
die Programmierung von Anpassungen und
Schnittstellen sowie für die Datenmigration be-
stimmt (vgl.
Sontow/Treutlein
, 2007, S. 125 f.).
Die
Erstellung eines Einführungs- und
Schulungsplans
sollte ebenfalls im Rahmen
der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden,
um eine fristgemäße Einführung des neuen CIS
zu gewährleisten. Ebenfalls sind die gewünsch-
ten Dienstleistungen, die sich an die Hardware-
und Softwareinstallation anschließen, bei der
Vertragsgestaltung zu berücksichtigen (vgl.
Sontow/Treutlein
, 2007, S. 126).
Mit der Phase 8 (Vertragsverhandlungen) ist
das Projekt zur Auswahl eines CIS abgeschlos-
sen. Anschließend werden die Projektergeb-
nisse und die Projektdokumentation an das
sich anschließende CIS-Einführungsprojekt
übergeben.
Literatur
 Abts, D./Mülder, W., Grundkurs Wirtschafts-
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 Bange, C./Keller, P., Softwareauswahl.
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stellte Anforderung prinzipiell erfüllt wird, aber
noch Beeinträchtigungen vorhanden sind (vgl.
Spillner/Linz
, 2012, S.6 f.).
Auch wenn überwiegend die Funktionalitäten
einer SSW für das CIS im Vordergrund stehen,
sollte berücksichtigt werden, dass der Ver-
gleich der Kosten immer eine wichtige Determi-
nante für die Entscheidung ist, sofern mehrere
Standardsoftwareprodukte zur Auswahl stehen
(vgl. Franke, 1995, S. 217). Die tatsächliche
Auswahl erfolgt daher erst mit Abwägung der
Kosten-/Nutzenverhältnisse (vgl.
Horváth &
Partners
, 2006, S. 281).
8. Phase: Vertragsverhandlungen
Der letzte Schritt des Auswahlprozesses um-
fasst die Vertragsverhandlung und -gestaltung
mit dem Anbieter der ausgewählten Software.
Grundlage für die Vertragsverhandlung und
-gestaltung bildet der Anforderungskatalog
bzw. das Pflichtenheft. Mit Hilfe des Pflichten-
heftes können alle Leistungen beider Vertrags-
partner (Auftraggeber und Auftragnehmer) ein-
deutig definiert und schriftlich festgehalten
werden. Das Pflichtenheft ist dabei auf Basis
des Lastenheftes, des Softwaretests und aller
weiteren bisher gewonnenen Erkenntnisse zu
erstellen. Darin sollen alle, vor allem aber die
über die Standardfunktionen hinausgehenden
Leistungen, wie beispielhaft die erforderlichen
Schnittstellen und Funktionalitäten der Soft-
ware, festgehalten werden. Während des Soft-
waretests werden oftmals Schwächen festge-
stellt, die Änderungswünsche mit sich bringen,
sowie Ergänzungen und Anpassungen der ein-
zuführenden Softwarelösung erfordern. Ergän-
zungs-, Änderungs- und Anpassungswünsche
sind ebenfalls im Pflichtenheft aufzunehmen.
Kritische betriebsspezifische Anforderungen
sollten im Rahmen des Pflichtenheftes noch-
mals detailliert untersucht und die systemati-
sche Umsetzung festgehalten werden. Neben
der systematischen Umsetzung müssen auch
die erforderlichen Programmierungen für
Schnittstellen im Pflichtenheft dokumentiert
werden. Ebenfalls sind die Aufwendungen, die
bei der Übernahme der Daten aus den zuvor
eingesetzten Softwareprogrammen, im Rah-
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