CONTROLLER Magazin 2/2018 - page 67

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Georgi, M. (2015): Die Preisbildung bei öffent-
lichen Aufträgen im Einklang mit der VO PR
30/53 – Eine empirische Untersuchung mit
besonderem Fokus auf Dienstleistungen,
Hamburg.
Glinder, P. (2006): Grundschemata der Kal-
kulation von Selbstkostenpreisen bei öffent-
lichen Aufträgen und von Selbstkosten bei
öffentlichen Forschungszuwendungen auf
Kostenbasis, in: controller magazin, 31. Jg.,
Heft 1, S. 30-39.
Hoffjan, A.; Georgi, M. (2015): Auslegungs-
spielräume bei der Preisbildung für öffentliche
Aufträge gem. VO PR 30/53 – Ergebnisse einer
empirischen Untersuchung unter Auftragneh-
mern und Preisprüfern, in: Zeitschrift für öffent-
liche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen,
38. Jg. (2015), Heft 2/3, S. 133-154.
Hövelborn T. (2014): Angemessener Gewinn-
aufschlag von Entsorgungsunternehmen bei
öffentlichen Aufträgen zu Selbstkosten, Wies-
baden.
Statista (2017): Arbeitszeit pro Woche von
Geschäftsführern in Deutschland, Abrufdatum:
24.03.2017.
Strickmann, C. (2012): Preiskalkulation nach
den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten: Herleitung einer normativen
Handlungsempfehlung zum Umgang mit den
preisrechtlichen Implikationen verschiedener
Rechnungslegungskonzeptionen, Hamburg.
Weiss, S.; Hennemann, M.; Hoffjan, A. (2014):
Praxis der Preisbildung von öffentlichen Aufträ-
gen im Mittelstand - Empirische Erkenntnisse
und Handlungsempfehlungen, in: Der Betrieb,
26. Jg. (2014), S. 1441-1446.
alisierten Personalkosten größte Sorgfalt wal-
ten lassen. Bei Selbstkostenpreisen wird aber
nicht nur das Wert-, sondern auch das Men-
gengerüst geprüft. Daher ist für das liefernde
Unternehmen die
Sicherstellung einer lü-
ckenlosen Zeiterfassung während der
Auftragsdurchführung ausgesprochen
wichtig
. Mittels Zeitaufschreibung sind die
für den Auftrag konkret angefallenen Perso-
nalstunden der einzelnen Mitarbeiter zu do-
kumentieren.
Zumeist nimmt in den Unternehmen hier
das Controlling bzw. Rechnungswesen eine
wichtige Aufgabe wahr, indem es einen
preisrechtskonformen Nachweis der Kos-
ten unterstützt.
So sollte bezüglich der Perso-
nalkosten die Mitarbeiterliste mit den jeweiligen
Preisklassen fortlaufend aktualisiert werden.
Zwar kann die Ermittlung der zulässigen Selbst-
kosten grundsätzlich aus einer beliebig gestal-
teten Kostenrechnung erfolgen, bei Unterneh-
men mit einem hohen Umsatzanteil öffentlicher
Aufträge werden aber zumeist die Kostenrech-
nungssysteme primär auf die Erfordernisse des
öffentlichen Preisrechts zugeschnitten. Denn
die LSP bieten als verbindliche Kalkulations-
richtlinien für den Auftragnehmer Sicherheit bei
der Ermittlung von Preisen bei fehlendem Wett-
bewerb. Gleichwohl sind mehr als 60 Jahre
nach Einführung der Verordnung gewisse Än-
derungen oder Klarstellungen zur Berücksichti-
gung aktueller Entwicklungen bei den Perso-
nalkosten notwendig.
Literatur
Coenenberg, A.; Fischer, T.; Günther, T.
(2016): Kostenrechnung und Kostenanalyse,
9. Auflage, Stuttgart.
Dierkes, M.; Hamann, R. (2009): Öffentliches
Preisrecht in der Wasserwirtschaft, Baden-
Baden.
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der VO PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffent-
lichen Aufträgen, Studie im Auftrag des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Energie,
Osnabrück und Dortmund.
Ebisch, H.; Gottschalk, J.; Hoffjan, A., Müller,
H., Waldmann, B. (2010): Preise und Preisprü-
fungen bei öffentlichen Aufträgen, 8. Auflage,
München.
tung. Gesetzliche und tarifliche Sozialaufwen-
dungen dürfen grundsätzlich gemäß LSP Nr. 25
(2a) in tatsächlicher Höhe angesetzt werden.
Da Abfindungen normalerweise aufgrund der
Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum “Sozial-
system” des Unternehmens gezahlt werden,
fallen die aus diesen ermittelten Grundkosten
unter die “zusätzlichen Sozialkosten” gemäß
Nr. 25 (2b). Daher dürfen diese nur soweit im
Selbstkostenpreis verrechnet werden, als dass
“sie nach Art und Höhe betriebs- oder bran-
chenüblich sind und dem Grundsatz wirtschaft-
licher Betriebsführung entsprechen”.
Fazit
Die Ausführungen haben verdeutlicht, dass
die vermeintlich einfache Ermittlung der Per-
sonalkosten bei Selbstkostenpreisen größere
Auslegungsspielräume beinhaltet. Dass dies
nicht zwingend der Fall sein muss, zeigen die
Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft für F&E-Vorhaben
(NKBF 98). Diese orientieren sich grundsätz-
lich an den LSP. Für öffentlich geförderte F&E-
Projekte wird aber die Möglichkeit einer pau-
schalierten Abrechnung eingeräumt, die vor
allem für personalintensive Leistungen sinn-
voll ist. Der Abrechnungsbetrag ergibt sich
hierbei
nach Punkt 5.6 NKBF 98 durch Ein-
zelkosten und einem Zuschlag von 120%
auf die Personalkosten zur Abgeltung
sämtlicher Gemeinkosten
. Die dabei ge-
nutzte Bemessungsgrundlage des steuer-
pflichtigen Bruttogehalts ist sehr gut über-
prüfbar, von Unternehmen akzeptiert und
stellt damit eine massive Vereinfachung in der
Gewährung von Zuwendungen dar (vgl. Dörr/
Hoffjan 2015, S. 115).
Solange aber ähnliche Pauschalierungen im
öffentlichen Preisrecht nicht vorgesehen sind,
bleibt den öffentlichen Auftragnehmern nichts
anderes übrig, als
die angefallenen Perso-
nalkosten transparent und vollständig zu
dokumentieren
. Der besondere Charakter
von Selbstkostenpreisen impliziert, dass
nachgewiesene Kosten für den öffentlichen
Auftragnehmer direkt zu entsprechenden
Umsätzen führen. Daher sollten Unternehmen
bei der auftragsbezogenen Erfassung der re-
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