CONTROLLER Magazin 2/2018 - page 24

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Am 5. Oktober 2015 hat die OECD ihre Ab-
schlussberichte zur Base Erosion and Profit
Shifting (BEPS) Initiative veröffentlicht. Ziel war
eine internationale Koordinierung gegen legale
Steuervermeidung in multinationalen Unterneh-
men. Die OECD hatte dafür 2012 ein Mandat
der G20 erhalten. Das BEPS-Projekt will Regie-
rungen unterstützen, ihre Steuerbasis zu schüt-
zen und mehr Sicherheit für Steuerzahler zu
schaffen, dabei aber auch Doppelbesteuer-
ungen und Einschränkungen für grenzüber-
schreitende Wirtschaftsaktivitäten zu vermei-
den.
1
Beim BEPS-Prozess handelt sich um das
bislang anspruchsvollste und weitreichendste
Vorhaben der internationalen Steuerpolitik.
Auf der Grundlage eines Aktionsplans mit 15
Handlungsfeldern wurden innerhalb von zwei
Jahren konkrete Empfehlungen gegen schäd-
lichen Steuerwettbewerb der Staaten und ge-
gen aggressive Steuerplanung international
tätiger Unternehmen erarbeitet.
2
Standardisierte
Dokumentationsanforderungen
Die zutreffende Besteuerung multinational tätiger
Unternehmen kann, insbesondere für den Be-
reich der Verrechnungspreise für grenzüber-
schreitende Geschäftsbeziehungen zwischen
verbundenen Unternehmen, nur gewährleistet
werden, wenn die Finanzverwaltungen die not-
wendigen Informationen hierzu erhalten.
3
Bei
BEPS-Aktionspunkt 13 wurden standardisierte
Dokumentationsanforderungen im Bereich der
Verrechnungspreise für multinational tätige
Unternehmen vereinbart, damit einerseits die
Finanzverwaltungen die notwendigen Informa-
tionen erhalten und andererseits die multinati-
onalen Unternehmen ihren Dokumentations-
pflichten nach einem einheitlichen Standard
nachkommen können.
4
Mit den standardisierten Anforderungen zur
Verrechnungspreisdokumentation werden drei
Ziele verfolgt:
1) Die multinationalen Unternehmen sollen
die Übereinstimmung ihrer Verrechnungs-
preisgestaltung mit dem Fremdvergleichs-
grundsatz darlegen.
2) Den Finanzverwaltungen werden die not-
wendigen Informationen zur Durchführung
eines Risikomanagements für Verrech-
nungspreise und
3) zur Durchführung einer Verrechnungs-
preisprüfung bereitgestellt.
Dreistufiger Ansatz
Hierzu wurde ein dreistufiger Ansatz entwickelt,
bestehend aus:
1. einem Überblick über die Geschäftstätig-
keit des multinationalen Unternehmens
und seiner Verrechnungspreispolitik
(
Master File
),
2. einer landesspezifischen Dokumentation
der spezifischen Geschäftsvorfälle des
Steuerpflichtigen mit verbundenen Unter-
nehmen (
Local File
) sowie
3. dem sogenannten Country-by-Country
Report (CbCR).
Mit dem CbCR sollen alle betroffenen Steuer-
verwaltungen einen Überblick über die globa-
le Aufteilung der Erträge und Steuern sowie
über bestimmte Indikatoren für die geografi-
sche Verteilung der Wirtschaftstätigkeit auf
die verschiedenen Staaten erhalten. Für den
CbCR ist ein automatischer Informationsaus-
tausch mit den Steuerverwaltungen anderer
Staaten vorgesehen, soweit diese Staaten
eine entsprechende völkerrechtliche Verein-
barung abgeschlossen haben. Eine Veröffent-
lichung der Informationen aus der Verrech-
nungspreisdokumentation – auch des CbCR –
ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
5
Am 1. Dezember 2016 haben der Bundestag
und am 16. Dezember 2016 der Bundesrat
das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen
der EU Amtshilferichtlinie und weiterer Maß-
nahmen gegen Gewinnkürzungen und Ge-
winnverlagerungen („BEPS 1-Umsetzungsge-
setz“) verabschiedet. In dem Gesetzesentwurf
heißt es unter anderem: „Außerdem hat der
Rat mit der Richtlinie (EU) 2016/881 vom 25.
Mai 2016 (ABl.L 146 vom 3.6.2016, S. 8) eine
weitere Ergänzung der Richtlinie 2011/16/EU
(EU-Amtshilferichtlinie) beschlossen, die den
automatischen Austausch von Informationen
im Bereich der Besteuerung betrifft, und damit
die Pflicht zur Erstellung länderbezogener Be-
richte für multinationale Unternehmen (sog.
Country-by-Country Reports) und deren auto-
matischen Austausch zwischen den Mitglied-
staaten eingeführt.“
Berichtsanforderungen aus dem
Country-by-Country Reporting
von Stefan Tönnissen
Country-by-Country Reporting
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