CONTROLLER Magazin 2/2018 - page 21

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Dokumentation“ und damit steuerlichen Schät-
zung zu kommen.
Diese Sicht vernachlässigt wichtige Aspekte.
Es kann sich das konsolidierte Vorsteuer-
ergebnis verändern. Zudem werden mögli-
cherweise auch noch wichtige Kennzahlen
des Controllings zur Steuerung beeinflusst.
Im Folgenden zeigen wir auf, wie sehr die steu-
erlichen Regelungen absolute Größen (zum Bei-
spiel EBIT, JÜ) und relative Größen (z. B. ROS)
beeinflussen bzw. vorbestimmen. So ist es bei-
spielsweise nicht möglich, die operative Effizi-
enz einer Vertriebsgesellschaft unter Verwen-
dung steuerlicher Transferpreise zu beurteilen.
Grundlage: Transferpreise und
ihre Ermittlung
Sofern sogenannte „verbundene Unternehmen“
über nationale Grenzen hinweg miteinander
wirtschaftlich tätig werden, sind fiskalische Re-
geln zu beachten. Anders als der Titel Verrech-
nungspreise vermuten lässt, sind nicht nur die
Preise, sondern alle mit einer Transaktion ver-
bundenen Konditionen, wie z. B. das Zahlungs-
ziel, relevant. Der Begriff der
Transaktion
ist
dabei weit gefasst: Neben Gütern, Waren und
Dienstleistungen gehören z. B. auch Adress-
überlassung, IT-Unterstützung, Marketinghil-
fen, Markennutzung, Lizenzen oder Know-how-
Transfer dazu. Grundsätzlich kann man sagen,
dass alles, wofür fremde Dritte zahlen würden
bzw. zahlen müssten, auch innerhalb von ver-
bundenen Unternehmen in Rechnung gestellt
werden muss. Daraus werden konkrete, jeweils
national gültige Regelungen abgeleitet. Die steu-
erlichen Vorschriften der meisten Länder orien-
tieren sich an den Empfehlungen der OECD.
Auch Deutschland setzt diese weitgehend um.
Die OECD kennt
sechs Methoden
, nach denen
Transferpreise ermittelt werden sollen:
a) Preisvergleichsmethode / Comparable
Uncontrolled Price Method (CUP)
b) Wiederverkaufspreismethode / Resale
Price Method (R-/RPM)
c) Kostenaufschlagsmethode / Cost-Plus
Method (C+)
d) Geschäftsvorfallbezogene Nettomargen-
methode / Transactional Net Margin Method
(TNMM)
e) Geschäftsvorfallbezogene Gewinnauftei-
lungsmethode / Profit Split Method (PSM)
f) Gewinnvergleichsmethode / Comparable
Profit Method (CPM)
Die ersten drei werden von der OECD und auch
von Deutschland als vorrangig betrachtet. Sie
werden „transaktionsbezogen“ genannt. Die
letzten drei Methoden („gewinnorientiert“ ge-
nannt) sind bei uns nachrangig. In den USA ist
es genau umgekehrt. Die Gewinnvergleichsme-
thode ist in Deutschland sogar verboten.
Um zu beurteilen, ob eine Methode zulässig
für die vorliegende Transaktion ist, werden die
ausgeübten Funktionen, die übernommenen
Risiken und die eingesetzten materiellen und
immateriellen Wirtschaftsgüter der beiden
Konzernunternehmen verglichen. Diese Un-
tersuchung heißt
„Funktions- und Risiko-
Analyse“
.
Daraus ergibt sich international üblich die Ein-
teilung in Routineunternehmen und Strategie-
träger. Der deutsche Fiskus kennt zusätzlich
noch den
Gesellschaftstyp
des Mittelunter-
nehmens. Dieser ist jedoch international nicht
abgestimmt und wird darum im Ausland auch
nicht anerkannt.
Aus dem
Gesellschaftstyp
wird ein Rück-
schluss auf die wirtschaftliche Lage, wie sie
vermutlich bei Geschäften mit „fremden Dritten“
auftreten würde, gezogen. Routineunternehmen
wird ein geringer, aber stabiler Gewinn zuge-
sprochen. Mittelunternehmen haben höhere
Risiken, dem sollen entsprechend auch höhere
Chancen gegenüberstehen. Der Strategieträger
erhält das verbleibende Konzernergebnis, d. h.
abzüglich des Ergebnisses für Routine- und
Mittelunternehmen. Bei ihm sind Risiken und
Chancen am stärksten ausgeprägt und sein Er-
gebnis (Gewinn/Verlust) weist damit potenziell
die größten Schwankungen auf. Es ist im wahrs-
ten Sinne des Wortes ein Residualergebnis.
Dies ist beim Zusammenspiel zweiter Strategie-
träger nicht mehr umsetzbar. Dann ist die „Pro-
fit Split“-Methode umzusetzen. Auf die Erläute-
rung der beiden Unterarten der Methode wird
hier verzichtet.
Der Gesellschaftstyp bestimmt damit die
Mar-
generwartung
des Fiskus. Für Routineunter-
nehmen muss darum sichergestellt sein, dass
eine angemessene und stabile Marge erreicht
wird. Darum ist die Anwendung der „Resale
Minus“-Methode oder der „Cost Plus“-Methode
für Routineunternehmen vorgesehen. Die An-
gemessenheit der Höhe der Marge wird in der
Regel über eine Benchmark-Studie nachgewie-
sen. Zudem überprüft der Fiskus die mittels
„Cost Plus“- bzw. „Resale Minus“-Methode er-
mittelten Margen nachträglich noch mit der
TNMM-Methode.
Abb. 2: Diese Themenfelder steuerlicher Verrechnungspreise sind zu beachten
CM März / April 2018
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