CONTROLLER Magazin 2/2018 - page 22

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(auch TNMM wäre denkbar). Im Beispiel wird
untersucht, wie sich R- auf unterschiedliche
Preisstrategien auswirkt.
Bei diesen Zahlen würde die lokale Vertriebsge-
sellschaft den preisaggressiven Markteintritt
wählen. Der lokal ausgewiesene Deckungsbei-
trag („Quasi-DB“) ist bei dieser Variante am
höchsten. Der Konzern hingegen würde mit
seiner Kenntnis der kompletten Konzernmarge
etwas anderes wählen, nämlich den mittelprei-
sigen Einstieg. Ohne ergänzende Informationen
wählt die Vertriebsgesellschaft eine Variante,
die für den Konzern nachteilig ist. Es gilt zudem
zu beachten, dass dieser Nachteil nicht mehr
durch Steuervorteile kompensiert werden kann.
Das Beispiel zeigt, welche Fehlinformation in
Bezug auf unterschiedliche Markteintrittsstrate-
gien erzeugt werden kann. Für sich allein be-
trachtet würde es bedeuten, die Delegation von
Entscheidung auf dezentrale, lokale Einheiten zu
unterlassen. Das Prinzip „all business is local“
würde so durch den steuerlichen Verrech-
nungspreis untergraben.
Das Beispiel verdeutlicht außerdem, dass die
Vertriebsgesellschaft alleine nicht in der Lage
ist, zu erkennen, ob es sich um ein relevantes
Problem handelt oder nicht. Der Quasi-DB des
Vertriebs liegt bei der linken und der mittleren
Spalte doch recht dicht beieinander. Die Diffe-
renz von rund 4% wäre im Rahmen der opera-
tiven Steuerung in den meisten Branchen gut
zu vertreten. Erst die konsolidierte Konzernsicht
zeigt das Ausmaß des Problems von rund 25%
Differenz in der Marge.
Das nächste Beispiel untersucht eine
Routinegesellschaft der Produktion
Unterstellt sei eine direkte Beziehung zur Ver-
triebsgesellschaft, welche gemäß F&R-Analy-
se als Strategieträger fungiert. Die steuerlich
richtige Methode ist in dieser Konstellation die
Kostenaufschlagsmethode. Auch wenn die
Produktion nur in wenigen Branchen die Ver-
triebsentscheidung maßgeblich bestimmt, soll
für diesen Fall gezeigt werden, dass die Metho-
de ebenfalls Fehlsteuerungen verursachen
kann. Zur Verdeutlichung seien drei sehr ähnli-
che Artikel(gruppen) angenommen. Sie weisen
de zu begründen. Dabei sollte darauf geachtet
werden, dass sie aus Sicht aller beteiligten Län-
der zulässig ist. Sonst könnten in zwei Ländern
für denselben Sachverhalt Steuern gezahlt wer-
den müssen (Doppelbesteuerung). Beispiels-
weise ist die Gewinnvergleichsmethode in den
USA, aber nicht in Deutschland, zulässig. Ge-
nauso ist darauf zu achten, ob und in welcher
Form Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
vorliegen. Deutschland hat über 100 solcher
Abkommen abgeschlossen. Neben den DBA
und dem jeweiligen lokalen Steuerrecht emp-
fiehlt es sich, die OECD-Richtlinie „Verrech-
nungspreise“ von 1995/99 und das OECD-
Musterabkommen zu beachten.
Preise und Mengen bei steuer-
lichen Verrechnungspreisen
Wie an anderer Stelle erwähnt, führt die Einhal-
tung der steuerlichen Regeln nicht immer zum
optimalen Vorsteuer-Ergebnis. Das gilt auch für
die Auswirkungen einer Verrechnungspreis-
Methode auf Preis-/Mengen-Kombinationen.
Als Erstes wird eine Routinegesellschaft
des Vertriebs betrachtet.
Steuerlich ist die
Wiederverkaufspreismethode anzuwenden
Anhand der ersten drei Methoden soll beispiel-
haft der
Fremdvergleichsgrundsatz
verdeut-
licht werden:
·
Die Preisvergleichsmethode fragt, welchen
Preis zwei fremde Dritte untereinander ver-
einbaren bzw. welchen Preis konzerneigene
Unternehmen mit einem fremden Dritten ab-
geschlossen haben. Ist der Verrechnungs-
preis – im Vergleich dazu – für eine interne
Transaktion angemessen oder nicht?
·
Die Wiederverkaufspreismethode stellt dar-
auf ab, dass ein konzernintern beziehendes
Unternehmen die Waren zu einem (Verrech-
nungs-)Preis erhält, der ihm eine angemes-
sene Rendite beim Verkauf an seine Kunden
ermöglicht. Die Angemessenheit des Ver-
rechnungspreises wird daran erprobt, ob die
Rendite unserer Konzerntochter von gleicher
Höhe ist, wie sie ein fremder Dritter in ver-
gleichbarer Situation erzielen würde.
·
Die Kostenaufschlagsmethode verlangt ana-
log, dass der Erbringer der Leistung aus der
konzerninternen Transaktion eine angemes-
sene Marge erzielt. In der Regel bezieht man
sich dabei auf die Herstellungskosten.
Bezogen auf jede interne Transaktion ist die
Angemessenheit der Verrechnungspreismetho-
Autor
Dipl.-Oec. Guido Kleinhietpaß
ist Trainer und Partner der CA Akademie AG. Zu seinen fachlichen
Schwerpunkten zählen Businessplanung, Investitionsrechnung,
Kennzahlenanalyse, Verrechnungspreise und Vertriebs-Controlling.
Er ist Co-Referent des Fachseminars Verrechnungspreise sowie Leiter
der „Controlling-Wiki-Redaktion“ im Int. Controller Verein (ICV).
Daneben ist er Autor verschiedener Fachbücher.
E-Mail:
Abb. 3: Die „Resale Minus“-Methode kann falsche Anreize zur Steuerung geben
Macht Transfer-Pricing die ILV überflüssig?
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