CONTROLLER Magazin 2/2018 - page 23

steuerliche Methode nicht geeignet, die best-
mögliche Konzernentscheidung dezentral tref-
fen zu können. Wenn nun noch Mengen oder
Strukturkosten (z. B. aufgrund unterschiedlicher
Fertigungsverfahren oder Maschinenbelegungen)
vorliegen, kann der Ergebnisunterschied noch
einmal anders ausfallen.
Fazit
Somit lässt sich festhalten, dass unterschied-
lichste Kombinationen existieren, bei denen die
Anwendung steuerlich determinierter Verrech-
nungspreise das Gesamtergebnis verschlech-
tert. Die im Bereich der Steuerliteratur oft zu
findende Behauptung, dass Transferpreise das
Vorsteuerergebnis lediglich auf Länder auftei-
len, ist damit klar widerlegt. Vielmehr zeigt sich,
dass sowohl die Entstehung des EBIT als auch
die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben ei-
genständige Probleme sind. Zugleich beeinflus-
sen die steuerlichen Vorgaben die Fakturadaten
und damit die Daten, auf denen die Kostenrech-
nung aufsetzt. Darum müssen die unterschied-
lichen Informationen, in unserem Beispiel von
Produktion und Vertrieb, zusammengeführt
werden, um die (im Plan) optimale Entschei-
dung zu finden. Ein Patentsystem gibt es dafür
leider nicht. Dazu sind die Gegebenheiten in
den Unternehmen zu unterschiedlich. Faktoren
wie z. B. Branche, Kundenmacht, IT-Systeme,
Führungskultur und Bonussysteme etc. führen
dazu, dass es in der Praxis keine einheitliche
Vorgehensweise gibt.
alle die gleichen Strukturkosten („Fixkosten“)
aus – möglicherweise werden sie sogar auf
den gleichen Maschinen gefertigt. Die Kosten-
unterschiede sind in diesem Beispiel auf die
Produktkosten („Grenzkosten“) reduziert. Wie
wirkt sich nun „Cost Plus“ auf die Artikelaus-
wahl (relative Vorteilhaftigkeit) aus?
Die Strukturkosten von 30.000 Euro werden
anteilig zu der Produktionsmenge (= Absatz-
menge) hinzugerechnet. Das sind 30 Euro je
Stück. Zusammen mit den Produktkosten (vari-
ablen Kosten) ergeben sich die Herstellungs-
kosten. Auf diese wird ein Markup von 10% ge-
rechnet, sodass sich der Transferpreis z. B. bei
Artikel A von 154 Euro ergibt. Dies gilt entspre-
chend im Rahmen einer steuerlichen „
Palet-
tenbetrachtung
“. Die 154 Euro könnten auch
die durchschnittlichen HK der Artikelgruppe A
sein. Es zeigt sich, dass aus Sicht der Produkti-
on kaum ein Unterschied zwischen den Margen
von A, B oder C zu erkennen ist. Die Produktion
würde sich nur knapp für A entscheiden. Aus
Konzernsicht ist dies jedoch ganz anders zu be-
werten. Hier ist ganz eindeutig Artikelgruppe C
zu favorisieren:
Selbst unter den sehr vereinfachenden Annah-
men (identische Mengen und Strukturkosten)
lassen sich erhebliche Ergebnisdifferenzen
zeigen. Wiederum ist aus lokaler Sicht nicht
annähernd einschätzbar, ob relevante Unter-
schiede zwischen den Entscheidungsalternati-
ven bestehen und welche davon vorzuziehen
ist. Und auch in diesem Zahlenbeispiel ist die
Abb. 4: Die „Cost Plus“-Methode kann falsche Anreize zur Steuerung geben
Controlling and
Financial Leadership, MSc
Beginn: 5. Oktober 2018
Dauer: 4 Semester, berufsbegleitend
Business Controlling, MBA
Beginn: 5. Oktober 2018
Dauer: 6 Semester, berufsbegleitend
Erweitern Sie Ihren
Horizont
Donau-Universität Krems
+43 (0)2732 893-2826
CM März / April 2018
1...,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22 24,25,26,27,28,29,30,31,32,33,...116
Powered by FlippingBook