Contoller Magazin 3/2018 - page 36

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legt kann gelten, dass Transferpreise das Vor-
steuerergebnis lediglich auf Länder aufteilen. Die
Entstehung des EBIT und die Einhaltung steuer-
licher Vorgaben sind als eigenständige Probleme
zu behandeln, auch wenn die steuerlichen Vor-
gaben die Fakturadaten beeinflussen. Um eine
optimale Entscheidung finden zu können, müs-
sen die unterschiedlichen Informationen zusam-
mengetragen werden.
Fußnote
1
Sowie alle entsprechend vom EBIT abhängigen
Erfolgsgrößen
zung zur Umlage in den Fokus gestellt und er-
läutert, dass Umlagen zu Fehlsteuerungen füh-
ren können. Insofern ist es besonders bitter,
wenn wir Controller selber durch die Einführung
von Umlagen dafür sorgen, dass die Daten für
die operative Steuerung verschlechtert werden.
Wenn Ressourcen knapp gehalten und auch
gesteuert werden müssen, ist die ILV sinnvoll
eingesetzt.
Bedauerlich ist dabei, dass steuerliche Effekte
teilweise die operative Steuerung untergraben.
So hatten wir beispielsweise gesehen, dass
manche Methoden Informationen liefern, die
falsche Anreize zur Steuerung setzen. Als wider-
-verlagerungen“ – kurz „
BEPS
-Umsetzungsge-
setz“ genannt. Die Maßnahmen zielen darauf
ab, die Verringerung der Steuerbemessungs-
grundlage (
B
ase
E
rosion) und die Verschiebung
von Gewinnen (
P
rofit
S
hifting) zu verhindern
oder zumindest einzuschränken, indem die
missbräuchliche Gestaltung steuerlicher Sach-
verhalte erschwert wird.
Angesichts drohender steuerlicher Strafen ver-
wundert es nicht, dass gegenwärtig der Fokus
vieler Unternehmen auf dem steuerlichen As-
pekt der Verrechnungspreise liegt. Das sollte
jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass
Strafen zwar das Ergebnis schmälern – die Ver-
meidung von Strafen aber noch keines schafft.
Anders ausgedrückt: Die Vermeidung von Stra-
fen, d. h. die Einhaltung steuerlicher Verrech-
nungspreisvorschriften, ist nur eine Teilaufga-
be, um gute Renditen zu erzielen. Die Abbil-
dung 5 zeigt deutlich, wie viele Stellschrauben
existieren. Ergebnisoptimierung kann nicht auf
die steuerlichen oder operativen Faktoren be-
grenzt werden.
Fazit
Der Ausgangspunkt der Artikel-Trilogie war,
dass die steuerlichen Tansferpreis-Vorschriften
Auswirkungen auf die gesellschaftsrechtliche
GuV und auf controllerische Steuerungskenn-
zahlen erzeugen. Es wurde die ILV in Abgren-
Abb. 5: Beispielhafte Hebel zur Verbesserung des Nachsteuerergebnisses um 5%
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