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          sonen, unterschiedlichen Softwarearten, Re-
        
        
          leaseständen sowie Zeiträumen
        
        
          ·
        
        
          Erfassung und Nachweis vorhandener bzw.
        
        
          weiterverkaufter Softwarelizenzen (Lizenzin-
        
        
          ventar)
        
        
          ·
        
        
          Erfassung von technischen Voraussetzungen
        
        
          und Abhängigkeiten der zugehörigen Soft-
        
        
          ware (Softwareeigenschaften)
        
        
          ·
        
        
          Zuordnung von Lizenzen zu Personen, Per-
        
        
          sonengruppen und/oder Hardware
        
        
          ·
        
        
          Wertermittlung und Wertfortschreibung der
        
        
          Lizenzen (Zugänge, Abschreibungen, Umbu-
        
        
          chungen, Abgänge)
        
        
          ·
        
        
          Verwertung und Weiterverkauf der Lizenzen
        
        
          (soweit rechtlich zulässig)
        
        
          ·
        
        
          Klärung juristischer Detailfragen in Zusam-
        
        
          menarbeit mit der Rechtsabteilung bzw. ex-
        
        
          ternen Juristen, insb. beim Rechteübergang
        
        
          ·
        
        
          Verwaltung sowie Anlage von Softwarepools,
        
        
          um vorhandene Kopien erworbener Program-
        
        
          me im Rahmen der zugrunde liegenden Nut-
        
        
          zungsrechte optimal auszunutzen (Neuzuwei-
        
        
          sung freier Softwareversionen nach Projekt-
        
        
          abschlüssen bzw. Verschieben von Kopien
        
        
          über Ländergrenzen hinweg), um Überlizen-
        
        
          zierung und unnötige Neukäufe zu vermeiden.
        
        
          men mit einer detaillierten Lizenzbilanz in
        
        
          einem Abschlussbericht aufbereitet. Dieser
        
        
          bildet eine solide Basis für zukünftige strate-
        
        
          gische Vertragsausrichtungen. Darüber hinaus
        
        
          besteht die Möglichkeit, von einigen Soft-
        
        
          wareherstellern (wie z. B. der Firma Microsoft)
        
        
          nach Einreichen einer ausgeglichenen Lizenz-
        
        
          bilanz ein Compliance-Zertifikat zu erhalten,
        
        
          welches das betroffene Unternehmen für einen
        
        
          bestimmten Zeitraum (zumeist ein Jahr) vor ex-
        
        
          ternen Audits durch die jeweiligen Soft-
        
        
          warehersteller schützt.
        
        
          Zentrale Aufgaben des Software-Assetma-
        
        
          nagements sind:
        
        
          ·
        
        
          Festlegung und Überwachung einheitlicher
        
        
          Prozesse für Beschaffung, Nutzung sowie in-
        
        
          terne Weitergabe von projektbezogen ge-
        
        
          nutzter Software zur Vermeidung von Unter-/
        
        
          Überlizenzierung
        
        
          ·
        
        
          Erfassung, Verwaltung und Überwachung
        
        
          der Beschaffungs- und Lizenzverträge, insb.
        
        
          Fristen und Konditionen
        
        
          ·
        
        
          Erfassung des Lizenzbedarfs in unterschied-
        
        
          lichen Dimensionen, insbesondere nach den
        
        
          nutzenden Organisationseinheiten und Per-
        
        
          von der Planung über die Implementierung bis
        
        
          hin zum Regelbetrieb begleitet werden.
        
        
          Im Rahmen eines ‚Software Asset Manage-
        
        
          ment Workshops‘, kurz SAM, steht die kontext-
        
        
          sensitive Analyse der sich in einem Unterneh-
        
        
          men im Einsatz befindlichen Softwareprodukte
        
        
          im Vordergrund. Hierbei liegt der Schwerpunkt
        
        
          neben der reinen Erfassung der installierten
        
        
          Basis, auf dem Abgleich dieser mit der durch
        
        
          das Unternehmen lizenzierten Software. Zu-
        
        
          sätzlich erfolgt in diesem Rahmen die Überprü-
        
        
          fung der Softwarenutzung im Vergleich zu den
        
        
          in den Softwareverträgen zugrunde liegenden
        
        
          Nutzungsrechten. Eine der Hauptschwierigkei-
        
        
          ten im Umfeld von Softwarenutzungsrechten
        
        
          liegt zudem in dem Umstand, dass stets die
        
        
          Nutzungsrechte der gekauften Softwareversi-
        
        
          on zum Einsatz kommen, nicht die der sich je-
        
        
          weils im Einsatz befindlichen Version (haupt-
        
        
          sächlich ein Problem, wenn von Up-/ bzw.
        
        
          Downgrade-Rechten Gebrauch gemacht wird).
        
        
          Damit ergibt sich eine umfassende Überprü-
        
        
          fung der in einem Unternehmen zum Einsatz
        
        
          kommenden Software und deren Nutzung
        
        
          (Compliance). Dies wird abschließend zusam-
        
        
          
            Abb. 1: Software-Assetmanagementprozess
          
        
        
          
            CM Juli / August 2015