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          Viele Controller verzeichnen steigende IT-Kos-
        
        
          ten, die zum Teil durch Lizenzkosten verur-
        
        
          sacht werden. Oft werden Kosteneinsparun-
        
        
          gen durch ineffizientes oder fehlendes Lizenz-
        
        
          management nicht realisiert, zudem sehen
        
        
          sich zahlreiche Unternehmen zusehends mit
        
        
          dem Problem nicht budgetierter Nachlizenzie-
        
        
          rungen, aufgrund steigender Aktivitäten der
        
        
          Softwarehersteller im Bereich der Lizenzie-
        
        
          rungsüberprüfung, konfrontiert. Der Beitrag
        
        
          zeigt die Problematik des IT-Lizenzmanage-
        
        
          ments und grundsätzliche Lösungsmöglichkei-
        
        
          ten auf. Ein Referenzmodell demonstriert, wie
        
        
          im praktischen Anwendungsfall eine Kosten-
        
        
          senkung und Prozessverbesserung realisiert
        
        
          werden kann.
        
        
          In Anlehnung an eine aktuelle Studie hat sich
        
        
          gezeigt, dass nur knapp 60% der Unternehmen
        
        
          ihr IT-Inventar computergestützt verwalten (vgl.
        
        
          Gadatsch, Juszczak und Kütz, 2013). Dies do-
        
        
          kumentiert, dass ein hoher Handlungsbedarf
        
        
          besteht.
        
        
          
            Bereitstellungsmodelle und
          
        
        
          
            Nutzungsrechte an Software
          
        
        
          Software
        
        
          1
        
        
          kann unterschiedlich erworben wer-
        
        
          den. Zugrunde liegen meist Kauf oder Miete
        
        
          (dauerhafter oder zeitlich befristeter Erwerb).
        
        
          Daneben tritt die Lizenzierung. Diese soll dem
        
        
          Erwerber die für die Nutzung der Software er-
        
        
          forderlichen Rechte verschaffen, bzw. die kraft
        
        
          Gesetzes bestehenden Rechte konkretisieren
        
        
          oder beschränken. Die Praxis hat hieraus eine
        
        
          Vielzahl von Vertrags- und Lizenzmodellen ent-
        
        
          wickelt, die unterschiedliche Schwerpunkte ha-
        
        
          ben und sich in ihrer Wirksamkeit am jeweils
        
        
          kraft Gesetzes oder Vereinbarung der Vertrags-
        
        
          parteien anwendbaren Recht messen lassen
        
        
          müssen.
        
        
          Unterscheiden lassen sich die Mo-
        
        
          delle nach den Beschaffungswegen, der
        
        
          Art der zulässigen Einsatzzwecke und der
        
        
          Art der Vergütung.
        
        
          Software ist geistiges Eigentum des jeweiligen
        
        
          Softwareherstellers, bzw. Rechteinhabers, für
        
        
          den die Software hergestellt worden oder an
        
        
          den die Software sonst „verkauft“ worden ist.
        
        
          Eigentum kann allenfalls an einem Datenträger
        
        
          mit der Software erworben werden, nicht an
        
        
          der Software selbst. Vielmehr
        
        
          erlangt der Er-
        
        
          werber nur Nutzungsrechte an der Soft-
        
        
          ware.
        
        
          Bereits durch Gesetz (§§ 69d, 69e Ur-
        
        
          heberrechtsgesetz in Deutschland) und ohne
        
        
          Lizenzvertrag ist insbesondere das Vervielfälti-
        
        
          gen der Software (Laden, Anzeigen, Ablaufen,
        
        
          Übertragen oder Speichern) gestattet, wenn
        
        
          dies zum bestimmungsgemäßen Gebrauch er-
        
        
          forderlich ist, ebenso das Anfertigen von Siche-
        
        
          rungskopien sowie in Sonderfällen das Dekom-
        
        
          pilieren und Bearbeiten, etwa zur Fehlerbehe-
        
        
          bung oder Herstellung der Interoperabilität mit
        
        
          Dritt-Anwendungen.
        
        
          Weitergehende Nutzungen kann der Soft-
        
        
          warehersteller in Lizenzbedingungen oder Li-
        
        
          zenzverträgen (End User License Agreement =
        
        
          EULA) reglementieren, ebenso den vom Gesetz
        
        
          vorausgesetzten bestimmungsgemäßen Ge-
        
        
          brauch der Software konkretisieren.
        
        
          Entschei-
        
        
          dend ist, dass die Lizenzbedingungen
        
        
          wirksam mit dem Erwerber der Software
        
        
          vereinbart werden.
        
        
          Das bedingt nach dem
        
        
          deutschen Recht deren Einbeziehung in den
        
        
          Erwerbsvertrag, gleich ob dieser klassisch auf
        
        
          Papier oder im Internet über eine Cloud-An-
        
        
          wendung abgeschlossen wird. Typische Aus-
        
        
          gestaltungen sind etwa die Festlegung der An-
        
        
          zahl zulässiger Installationen oder der Aus-
        
        
          schluss von Terminal-Server-Modellen, von
        
        
          Active Server Pages-Modellen (ASP; mittels ei-
        
        
          ner Skriptsprache wie JScript werden server-
        
        
          seitig Webseiten erzeugt) oder SaaS-Modellen
        
        
          (Software as a Service; die Software und die
        
        
          IT-Infrastruktur werden in der Cloud bei einem
        
        
          externen IT-Dienstleister betrieben) bei End-
        
        
          kundenversionen. Microsoft verbietet bei-
        
        
          spielsweise das Recht zur Nutzung über einen
        
        
          Terminalserver bei den als Boxprodukt erwor-
        
        
          benen Office Versionen (vgl. 
        
        
        
          com/licencing).
        
        
          Neben den klassischen, meist für den Einzel-
        
        
          handel konzipierten Boxprodukten mit oftmals
        
        
          eingeschränkten Nutzungsrechten, wird Soft-
        
        
          ware für den Unternehmenseinsatz zumeist
        
        
          über s.g.
        
        
          Volumenlizenzprogramme
        
        
          angebo-
        
        
          ten. Dabei erwirbt der Kunde die Software und
        
        
          erhält über den Lizenzvertrag (entweder direkt
        
        
          vom Hersteller oder über den Channel) das
        
        
          Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl an
        
        
          Kopien, ohne dass er einen physikalischen Da-
        
        
          tenträger erlangt (die Bereitstellung erfolgt hier
        
        
          in der Regel über ein entsprechendes Softwa-
        
        
          reportal des Herstellers, z. B. Volume Lisencing
        
        
          Center ‚VLSC’ der Firma Microsoft).
        
        
          Hierbei gilt es je nach Hersteller,
        
        
          Angebote mit
        
        
          und ohne Softwarewartung
        
        
          oder -pflege
        
        
          zu
        
        
          unterscheiden. Dabei haben die Begriffe War-
        
        
          tung und Pflege keinen feststehenden oder gar
        
        
          gesetzlich definierten Inhalt. Vielmehr hängt es
        
        
          von dem zwischen den Parteien abgeschlosse-
        
        
          nen Wartungs- oder Pflegevertrag ab, welche
        
        
          Leistungen konkret vom Hersteller oder Chan-
        
        
          nel geschuldet werden (z. B. Support, Hotline,
        
        
          Störungsbehebung, Bereitstellung neuer Relea-
        
        
          ses, Weiterentwicklung).
        
        
          
            Lizenz-Controlling für Software
          
        
        
          
            Wirksames IT-Kostenmanagement durch effizientes
          
        
        
          
            Software-Assetmanagement
          
        
        
          von Stefan Brassel, Andreas Gadatsch und Sascha Kremer
        
        
          
            Lizenz-Controlling für Software