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          fene Software den Unternehmenskern betrifft,
        
        
          auch zum Scheitern des Mergers führen.
        
        
          Zusammenfassend lässt sich sagen, dass
        
        
          aufgrund der Immaterialität des Gutes
        
        
          Software und der Unkenntnis der Kunden
        
        
          über die komplexen, der Softwarenutzung
        
        
          zugrunde liegenden Nutzungsrechte das
        
        
          Thema in vielen Unternehmen nicht mit der
        
        
          notwendigen Sorgfalt behandelt wird.
        
        
          Dass
        
        
          es sich bei Software nicht nur um ein Thema
        
        
          der unternehmensinternen Einkaufsabteilung
        
        
          handelt, sondern um ein strategisches, bera-
        
        
          tungsintensives Thema des Controllings, wird
        
        
          den Verantwortlichen oftmals erst im Scha-
        
        
          densfall bewusst. Denn der vermeintlich güns-
        
        
          tige Bezug von Softwareprodukten, kann im
        
        
          Zweifel hohe Folgekosten nach sich ziehen.
        
        
          
            Software-Assetmanagement
          
        
        
          
            als Lösungsansatz
          
        
        
          Die beschriebenen Risiken können in großen
        
        
          Teilen durch eine umfassende Beratung im Vor-
        
        
          feld einer Entscheidung über den Erwerb einer
        
        
          Software vermieden oder zumindest reduziert
        
        
          werden. Darüber hinaus bietet sich als Funda-
        
        
          ment ein
        
        
          Software-Asset-Management
        
        
          (SAM) Workshop
        
        
          an. So lässt sich nicht nur
        
        
          eine Ist-Darstellung der im Unternehmen aktu-
        
        
          ell zum Einsatz kommenden Software aufbau-
        
        
          en, sondern der Workshop hilft auch dabei,
        
        
          Softwarenutzungsverhalten zu analysieren, und
        
        
          bildet somit die Grundlage zur Einführung von
        
        
          Softwarenutzungs- und Verwaltungsprozessen.
        
        
          Hierzu zählt die planmäßige Erfassung und
        
        
          Steuerung des Bedarfs und des Bestands an
        
        
          Computerhardware und der eingesetzten Soft-
        
        
          warelizenzen.
        
        
          Lizenzmanagement umfasst
        
        
          insbesondere die administrative Verwal-
        
        
          tung der Lizenzen für gekaufte oder gemie-
        
        
          tete Software
        
        
          , also in der Regel Standardsoft-
        
        
          ware. Allerdings sollte die Aufgabe des Lizenz-
        
        
          managements auch auf selbst entwickelte
        
        
          Softwareprodukte ausgedehnt werden, damit
        
        
          ein vollständiges Bild über die eingesetzte Soft-
        
        
          ware vorhanden ist.
        
        
          Die Abbildung 1 zeigt die wesentlichen Schritte
        
        
          des Life-Cycles für das Software-Assetma-
        
        
          nagement auf. Der Prozess muss durch ein
        
        
          durchgängiges Controllingsystem ausgehend
        
        
          aus der Vergangenheit ausgeglichen werden
        
        
          muss und zudem die ggf. zusätzlich durch
        
        
          Nachzahlung angeschafften Lizenzen im Zwei-
        
        
          fel nicht den Anforderungen der zukünftigen IT-
        
        
          Strategie entsprechen – womit letztlich neue
        
        
          Kosten auf das Unternehmen zukommen.
        
        
          Spätestens an dieser Stelle geht es dann um
        
        
          das bereits angesprochene Thema Risikoma-
        
        
          nagement bzw. Compliance.
        
        
          Oftmals ist den
        
        
          Entscheidern der eigentliche Wert der in ih-
        
        
          rem Unternehmen eingesetzten Software
        
        
          nicht vollumfänglich bewusst
        
        
          , ebenso wie
        
        
          die hiermit verbundenen Risiken. Je nach Unter-
        
        
          nehmensgröße und Komplexität der eingesetz-
        
        
          ten Software, kann es hier schnell um hohe
        
        
          sechs- bzw. siebenstellige stellige Werte gehen.
        
        
          Zudem spielt der Sachverhalt auch bei der
        
        
          Bewertung von Unternehmen eine gewichtige
        
        
          Rolle, z. B. im Rahmen von Veräußerungen. Teil
        
        
          einer jeden Prüfung vor einem Unternehmens-
        
        
          kauf ist eine IP Due Diligence, mit welcher der
        
        
          Bestand an gewerblichen Schutzrechten – ei-
        
        
          genen wie lizenzierten – und deren Wertigkeit
        
        
          geprüft wird. Stellen sich hierbei erhebliche li-
        
        
          zenzrechtliche Probleme des Zielunternehmens
        
        
          heraus, kann dies zu einem Risikoabschlag be-
        
        
          zogen auf den Kaufpreis oder, wenn die betrof-
        
        
          Kunden überprüfen
        
        
          , oder diese zu einer
        
        
          Selbstauskunft über ihr Softwarenutzungsver-
        
        
          halten auffordern. Zwar kennt das deutsche
        
        
          Recht keine gesetzliche Grundlage für anlass-
        
        
          unabhängige Audits, sodass entsprechende
        
        
          Klauseln in Lizenzverträgen bei Anwendbarkeit
        
        
          des deutschen Rechts unwirksam wären. Aller-
        
        
          dings „flüchten“ die Hersteller oft unter auslän-
        
        
          disches Recht, in Europa sehr gerne das Recht
        
        
          der Republik Irland. Dieses kennt eine dem
        
        
          deutschen Recht vergleichbare Kontrolle von
        
        
          AGB in B2B-Verträgen nicht, sodass wirksame
        
        
          und effektive Audit-Klauseln vereinbart und
        
        
          durchgesetzt werden können.
        
        
          Nicht selten kommen
        
        
          in Folge solcher Audits
        
        
          auf die Kunden hohe, nicht geplante Nach-
        
        
          zahlungen
        
        
          für im Rahmen der Nutzungsbedin-
        
        
          gungen nicht richtig eingesetzte Software zu.
        
        
          Fehlt es an einem Lizenzmanagement im Unter-
        
        
          nehmen, sind Zuwiderhandlungen gegen die
        
        
          mit den Herstellern geschlossenen Verträge in
        
        
          der Regel schuldhaft begangen, mit der Folge,
        
        
          dass neben Unterlassungsansprüchen auch
        
        
          Schadensersatzansprüche für die rechts-
        
        
          widrige Nutzung in der Vergangenheit
        
        
          bei
        
        
          einer Unter- oder Falschlizenzierung möglich
        
        
          sind (§ 97 Abs. 1, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz).
        
        
          Problematisch ist dabei, dass hier ein Schaden
        
        
          
            Autoren
          
        
        
          Dipl.-Kfm. Stefan Brassel, M.A.
        
        
          ist Leiter des Bereiches Licens Consulting des zur Bechtle AG
        
        
          gehörenden IT-Systemhauses in Aachen, das für den Bereich
        
        
          Lizenzberatung, Software-Assetmanagement sowie Lizens-
        
        
          verwaltungsprozesse als interner Dienstleister für die Bechtle
        
        
          Systemhäuser in Nordrhein Westfalen auftritt.
        
        
          E-Mail:
        
        
        
          Sascha Kremer
        
        
          ist Fachanwalt für IT-Recht, Experte für Softwarerecht, Grün-
        
        
          dungspartner der LOGIN Partners Rechtanwälte und Lehrbe-
        
        
          auftragter an den Hochschulen Düsseldorf und Bonn-Rhein-
        
        
          Sieg.
        
        
        
          Prof. Dr. Andreas Gadatsch
        
        
          ist Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirt-
        
        
          schaftsinformatik im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
        
        
          an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin.
        
        
          E-Mail:
        
        
        
        
          
            Lizenz-Controlling für Software