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RECHT
_LOHNOPTIMIERUNG
personalmagazin 04/18
I
n der Serie zu möglichen Ansätzen
der Entgeltoptimierung sollen in
diesem Beitrag die Möglichkeiten
der betrieblichen Gesundheitsför-
derung sowie bei Erholungsbeihilfen
thematisiert werden. Die betriebliche
Gesundheitsförderung ist mittlerweile
wichtig für viele Unternehmen. Der Ge-
danke, dass sich dahinter ein geldwerter
Vorteil für den Arbeitnehmer verbergen
kann, ist selten konkret in den Köpfen
der Entscheider. Zumindest besteht
meist eine gewisse Verunsicherung.
Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitge-
ber Zusatzleistungen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro
jährlich steuer- und sozialversicherungs-
Von
Birgit Ennemoser
Gesund und erholt – steuerfrei
SERIE.
Auch mit der Gesundheitsförderung oder Erholungsbeihilfe lässt sich das
Gehalt von Mitarbeitern optimieren. Arbeitgeber wiederum gewinnen an Attraktivität.
freizahlen.DazugehörenetwaMassagen,
Konzepte zur Verbesserung der Rücken-
gesundheit, Coachings beziehungsweise
sonstige Trainings zur Belastungs- und
Stressbewältigung am Arbeitsplatz oder
Maßnahmen zur Einschränkung des
Suchtmittelkonsums (etwa Nikotinent-
wöhnungsprogramme). Pragmatische
Ansätze bilden auch die Durchführung
vonGrippeschutzimpfungen, Schutzimp-
fungen gegen Zecken oder dergleichen.
Steuerfrei: Gesundheitskurse oder
Gesundheitsmaßnahmen
Prinzipiell sind zwei Ansätze bei der Ge-
währung von steuerfreien Gesundheits-
maßnahmen zu unterscheiden:
• Gesundheitskurse zur Verbesserung
des allgemeinen Gesundheitszustands
(sogenannte Primärprävention nach §
20 Abs. 1 SGBV) und
• Maßnahmen für die betriebliche Ge-
sundheitsförderung (§ 20a SGBV).
Was unter den jeweiligen Ansatz fällt,
steht im „Leitfaden Prävention“, der bei
den gesetzlichen Krankenkassen ange-
fordert oder häufig auf deren Websites
heruntergeladen werden kann. Darin
haben die Spitzenverbände der gesetz-
lichen Krankenkassen Handlungsfelder
und Qualitätskriterien für Gesundheits-
kurse und betriebliche Gesundheits-
förderung aufgestellt. Steuerbefreite
Maßnahmen sind jene, die nach den
Vorgaben von §§ 20, 20b SGB V der
Verbesserung des allgemeinen Gesund-
heitszustands oder der betrieblichen
Gesundheitsförderung dienen. Da dies
allein wenig aussagt, lohnt ein genauer
Blick (siehe Kasten „Konkretisierung“).
Ausgabe 01/18 Mitarbeiterkarte und
Fahrtkostenzuschuss
Ausgabe 02/18 Jobrad und Bruttoent-
geltumwandlung für
Leasing-Autos
Ausgabe 03/18 PKW-Werbefläche und
Internetpauschale
Ausgabe 04/18 Betriebliche Gesundheits-
förderung und Erholungs-
beihilfe
Ausgabe 05/18 Betriebliche Altersversor-
gung und Unterstützungs-
leistungen für Kinder
Ausgabe 06/18 Überblick über weitere
Nettoentgeltoptionen und
internationaler Vergleich
ÜBERSICHT
Kurse gegen stressbedingte
Gesundheitsrisiken: Arbeitge-
ber können diese steuer- und
sozialversicherungsfrei fördern.