Personalmagazin 4/2018 - page 60

personalmagazin 04/18
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Betriebsrente
Pensionsverpflichtungen gehören zum Betriebsvermögen und sind somit ein fester Bestandteil bei einer Firmenüberga-
be. Das Bundesfinanzministerium hat nun klargestellt, wie die steuerliche Pensionsbilanzierung bei einer Unternehmensübergabe geregelt
werden soll. Die beiden BMF-Schreiben zu Schuldbeitritten und -übernahmen vom Dezember 2005 und Juni 2011 werden aufgehoben.
Betriebstemperatur
Nach der Zustimmung der SPD kann die neue Regierung auch die arbeitsrechtlichen Themen im Koalitions-
vertrag angehen, also etwa weitere Initiativrechte der Betriebsräte auf Weiterbildung, Beschränkungen beim Befristungsrecht und bei der
Arbeit auf Abruf, das Recht auf befristete Teilzeit, die Evaluierung des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen und des AÜG.
Betriebsbericht
Seit Januar 2017 sind Annahmestellen verpflichtet, fehlerhafte Meldungen der Krankenkassen zurückzuweisen. Die
Krankenkassen müssen daraufhin ihre Software bereinigen. Ein erster Erfahrungsbericht berücksichtigt alle Massenverfahren (Arbeitgeber- und
Zahlstellenmeldeverfahren sowie EEL- und AAG-Verfahren) und zeigt: Nur 88 Meldungen wiesen einen Fehler auf, der den Datensatz betrifft.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Einigung bei Entsenderichtlinie
V
ertreter des EU-Rats, der EU-Kommission sowie des Europäischen Par-
laments haben sich auf die Inhalte bei der Reform der EU-Entsende­
richtlinie geeinigt. Die neuen Regeln sollen Lohn- und Sozialdumping
vermeiden, indem entsandte Arbeitnehmer europaweit unter den gleichen
Lohnbedingungen eingesetzt werden wie die einheimischen Arbeitnehmer.
Bislang sieht die EU-Entsenderichtlinie lediglich vor, dass Mindeststandards,
zumBeispiel derMindestlohn, imAufnahmestaat eingehaltenwerdenmüssen.
Künftig werden entsandte Arbeitnehmer von Anfang an die gleichen Tariflöh-
ne wie ihre einheimischen Kollegen bekommen. Zudem sollen Entsendungen
künftig auf zwölf Monate
begrenzt sein – mit der
Möglichkeit der Verlän-
gerung auf 18 Monate.
Und: Reise- oder Unter-
bringungskosten dürfen
nicht vom Lohn abgezo-
gen werden. Die aktuelle
Einigung muss im Detail
noch ausgestaltet sowie
von den EU-Ländern und
vom Europäischen Parla-
ment bestätigt werden.
Getackertes Arbeitszeugnis
NACHGETRETEN
Der Streit ums Arbeitszeugnis wird ja
gerne – von Arbeitgebern wie Arbeit-
nehmern – dafür genutzt, aufgestauten
Ärger aus dem gerade beendeten
Arbeitsverhältnis zu verarbeiten. Anders
lässt sich wohl kaum der ein oder
andere Rechtsstreit erklären, etwa
um eine zu schiefe Unterschrift oder
gar um zu positive Formulierungen.
In einer neuen Episode, nun vor dem
LAG Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 314/17),
waren die zwei Seiten des Zeugnisses
mit einer Heftklammer verbunden. Kein
Problem, entschieden die Richter. Das
getackerte Zeugnis stelle kein unzulässi-
ges Geheimzeichen dar. Auch die Knicke
im zwei Mal gefalteten Dokument seien
nicht zu beanstanden, vielmehr grenze
es an Rechtsmissbrauch, ein ungeknick-
tes Zeugnis über zwei Instanzen einzu-
klagen, anstatt es beim elf Kilometer
entfernten Arbeitsort des Ex-Arbeitge-
bers abzuholen. Kein Wunder also, dass
sich an der Aussagekraft sowie dem
Nutzen von Zeugnissen zweifeln lässt.
Unterwegs in Europa:
Die neuen Regeln für ent­
sandte Mitarbeiter schei­
nen nun festzustehen.
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