personalmagazin 4/2017 - page 22

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personalmagazin 04/17
TITEL
_VERGÜTUNGSTRENDS
U
nternehmen leben in ei-
ner schönen, neuen Vergü-
tungswelt – soweit man sie
denn lässt. Gleicht man die
Erkenntnisse aus Wissenschaft und
Unternehmenspraxis zur leistungsange-
messenen und fairen Vergütung mit den
rigiden rechtlichen Rahmenbedingun-
gen ab, muss man zu Bedenken geben:
Von
Till Hoffmann-Remy
Nicht alles, was wünschenswert sein
mag, ist auch ohne Weiteres umsetzbar.
Umso mehr ist es bei Gestaltung und
Umsetzung der Veränderungen erfor-
derlich, die rechtlichen Rahmenbedin-
gungen zu kennen und auszuschöpfen.
Trend Teamboni: Ablösende Betriebs-
vereinbarung kann notwendig sein
Unverändert aktuell ist die Tendenz
zur Abkehr von rein individuellen, per-
formance-basierten Bonuszahlungen.
Stattdessen werden verstärkt Systeme
gewählt, die möglichst viele Arbeitneh-
mer einer bestimmten Organisations-
einheit einbeziehen. Belohnt wird das
gemeinsame Voranbringen dieser Ein-
heit des Unternehmens, nicht (nur) die
Leistung des Einzelnen.
Ist imArbeitsvertrag nur geregelt, dass
sich die Bonifizierung des Mitarbeiters
nach der Erreichung von Zielen richtet,
welche in einer gesonderten Zielverein-
barung verabredet oder arbeitgebersei-
tig vorgegeben werden, so spricht nichts
dagegen, den Anknüpfungspunkt für
diese Ziele von einem Jahr auf das an-
dere zu verändern und etwa von indivi-
duellen Boni auf teambezogene Boni zu
wechseln. Schwieriger wird es, wenn der
Arbeitsvertrag individuelle Ziele zwin-
gend vorgibt; dann muss der Arbeitgeber
über eine einvernehmliche Neuregelung
oder (wo möglich) über ablösende Be-
triebsvereinbarungen nachdenken.
In jedem Fall empfiehlt sich eine flan-
kierende Kommunikation eines solchen
vergütungsstrategischen Neustarts an
die Belegschaft, um den Eindruck zu
verhindern, es würden bestehende An-
sprüche beschnitten. Rechtlich bestehen
diese Ansprüche allerdings sowieso
nicht: Auch eine über Jahre andauernde
gleiche Handhabung führt nicht ohne
Weiteres zu einer Konkretisierung oder
verhindert gar, dass irgendwann andere
Ziele gesetzt werden.
Rüstzeug für die Neuvergütung
WEGWEISER.
Neue Vergütungstrends klingen verlockend – doch vor der Umgestaltung
müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau geprüft werden.
Ein gutes Vergütungskonzept passt
zum Mitarbeiter – und ist rechtssicher.
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