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            RECHT
          
        
        
          _DIGITALISIERUNG
        
        
          personalmagazin  11/17
        
        
          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an 
        
        
        
          D
        
        
          igitalisierung und Arbeiten 4.0
        
        
          sind – wie es erscheint – die Be-
        
        
          griffe der Stunde, auch in HR.
        
        
          Nahezu alles dreht sich unter
        
        
          anderem um die digitale Personalakte,
        
        
          die Digitalisierung von Prozessen, digita-
        
        
          le Kommunikation, das papierlose Büro
        
        
          oder die digitale Produktionssteuerung.
        
        
          Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz
        
        
          und dem Inkrafttreten der Datenschutz-
        
        
          grundverordnung im Mai 2018 kommen
        
        
          weiter regulative Herausforderungen auf
        
        
          die Personalabteilungen zu, die unmittel-
        
        
          baren Einfluss auf den Schutz von Daten
        
        
          beim digitalen Arbeiten haben werden.
        
        
          Betriebe stehen folglich vor einer
        
        
          Reihe an Veränderungen, deren Aus-
        
        
          wirkungen nicht feststehen. Die Vielfalt
        
        
          der Problemstellungen und der Facet-
        
        
          tenreichtum der betrieblichen Organisa-
        
        
          tionen wird unzählige unterschiedliche
        
        
          betriebliche Lösungen erfordern.
        
        
          Es ist offenkundig, dass beim Thema
        
        
          „Digitale Arbeit“ und bei der Suche nach
        
        
          betrieblichen Lösungen die Beteiligung
        
        
          des Betriebsrats eine zwingende Be-
        
        
          dingung darstellt. Denn die Lösungen
        
        
          der Herausforderungen der Digitalisie-
        
        
          rung fallen in den Bereich der betrieb-
        
        
          lichen Mitbestimmung. Beispiele sind:
        
        
          die Einführung von IT-Systemen, die
        
        
          das Verhalten oder die Leistung von
        
        
          Arbeitnehmern überwachen können,
        
        
          datenschutzrechtliche Maßnahmen,
        
        
          Regelungen zur Organisation und Ver-
        
        
          fahren oder Verhaltensregelungen bei
        
        
          elektronischen Kommunikationsmedien
        
        
          wie Whatsapp oder Facebook.
        
        
          Von
        
        
          
            Manteo Eisenlohr
          
        
        
          Säulen deutscher Wirtschaftskultur dar-
        
        
          stellt – verändert oder ergänzt werden?
        
        
          Nachfolgend sollen Aspekte erörtert
        
        
          werden, die erste erkennbare Heraus-
        
        
          forderungen der Digitalisierung an das
        
        
          BetrVG darstellen – auch wenn diese As-
        
        
          pekte mit Sicherheit nicht abschließend
        
        
          jene sind, mit denen sich die betriebliche
        
        
          Nachbesserung notwendig
        
        
          
            AUSBLICK.
          
        
        
          Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt fundamental – und stellt
        
        
          damit einige Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes infrage.
        
        
          Aus der Beratungspraxis ergibt sich
        
        
          die Frage, ob das Betriebsverfassungsge-
        
        
          setz (BetrVG) ausreichende Regelungen
        
        
          und Verfahren kennt, um mit diesen
        
        
          Herausforderungen zurechtzukommen.
        
        
          Müssen diese Vorschriften also im Inte-
        
        
          resse des Erhalts der betrieblichen Mit-
        
        
          bestimmung – die ohne Zweifel eine der
        
        
          Zentral, auch bei Arbeiten
        
        
          4.0: die Einbindung des
        
        
          Betriebsrats nach BetrVG.