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            RECHT
          
        
        
          _WEGEUNFÄLLE
        
        
          personalmagazin  11/17
        
        
          E
        
        
          s könnte vorschnell sein, aus
        
        
          der Bemerkung „Als der Un-
        
        
          fall passierte, war ich auf dem
        
        
          Nachhauseweg“ den Schluss
        
        
          zu ziehen, dass der Mitarbeiter einen
        
        
          Arbeitsunfall erlitten hat. Jedenfalls
        
        
          dann, wenn der Mitarbeiter unterwegs
        
        
          eine private Besorgung gemacht hat.
        
        
          Von
        
        
          
            Thomas Muschiol
          
        
        
          und hielt an einer Bäckerei an, um etwas
        
        
          einzukaufen. Von seiner Kaufabsicht ver-
        
        
          abschiedete er sich aber, als er vor dem
        
        
          Bäckerladen stand und sah, dass sich
        
        
          drinnen eine lange Schlange gebildet hat-
        
        
          te, was ihn zur Umkehr veranlasste. Un-
        
        
          mittelbar vor seinem Fahrzeug stürzte er
        
        
          und zog sich eine Schulterverletzung zu.
        
        
          Dieser Sachverhalt dürfte die gängigste
        
        
          Unterbrechung eines Wegs zwischen
        
        
          Arbeitsstelle und Wohnung sein: Ein
        
        
          Mitarbeiter unterbricht seinen Weg, um
        
        
          sich – juristisch ausgedrückt – „mit Nah-
        
        
          rungsmitteln zu versorgen“. In diesem
        
        
          Fall, der sich in Bayern abspielte, wollte
        
        
          er „Semmeln für eine Brotzeit“ besorgen.
        
        
          Worüber sich die Juristen in derartigen
        
        
          Fällen einig sind ist: Grundsätzlich ist die
        
        
          „Nahrungsaufnahme“ und damit auch
        
        
          der damit zusammenhängende Einkauf
        
        
          von Lebensmitteln eine privatwirtschaft-
        
        
          liche Tätigkeit, sodass ein Semmelholen
        
        
          zunächst grundsätzlich als unversicher-
        
        
          te Unterbrechung des Wegs eingeordnet
        
        
          werden muss. Ebenfalls Einigkeit besteht
        
        
          auch darüber, dass dann, wenn der Weg
        
        
          wieder fortgesetzt wird, der Versiche-
        
        
          rungsschutz wieder besteht.
        
        
          Wie der vorliegende Fall zeigt, liegt
        
        
          in derartigen Fällen aber das Problem
        
        
          in der Entscheidung, zu welchem Zeit-
        
        
          punkt von einer Wiederaufnahme des
        
        
          versicherten Wegs auszugehen ist. Hier
        
        
          hat sich das BSG die richtige Auslegung
        
        
          selbst äußerst schwer gemacht. Es hat
        
        
          eine Theorie entwickelt, bei der die „Ab-
        
        
          sicht des Versicherten, sich auf dem
        
        
          versicherten Weg weiter fortbewegen zu
        
        
          wollen, festgestellt werden müsse.“ Das
        
        
          wiederum müsse „nach außen sichtbar
        
        
          Künftig besser zu Fuß zur Arbeit?
        
        
          
            URTEILE.
          
        
        
          Der 31. August stand für den 2. Senat des Bundessozialgerichts im Zeichen
        
        
          des Wegeunfalls. Die Richter entschieden dazu vier Fälle – zu diffizilen Problemen.
        
        
          Ausgerutscht auf
        
        
          dem Weg zur
        
        
          Arbeit: Das BSG
        
        
          unterscheidet, ob
        
        
          man zu Fuß oder
        
        
          mit dem Auto
        
        
          unterwegs ist.
        
        
          © MONKEYBUSINESSIMAGES / ISTOCKPHOTO.COM
        
        
          Wie die aktuelle Rechtsprechung des
        
        
          Bundessozialgerichts (BSG) zeigt, kann
        
        
          es bei der juristischen Bewertung von
        
        
          Wegeunfällen auf Nuancen im Sachver-
        
        
          halt ankommen, was zuweilen zu skurril
        
        
          anmutenden Ergebnissen führt.
        
        
          Der gescheiterte Semmelholfall
        
        
          Was war geschehen? Ein Mitarbeiter war
        
        
          mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit