personalmagazin 12/2017 - page 53

gewährleistet sein. Eine Ausnahme ist
dann vorgesehen, wenn die Branchen-
zuschläge angewendet werden. Dann
genügt es, die Equal-Pay-Vorgabe nach
15 Monaten zu erfüllen. Abgesehen von
diesen Sonderfällen werden ab Januar
die ersten Equal-Pay-Sachverhalte auf
die Personaldienstleister zukommen.
Aber auch die Kundenunternehmen
müssen ihren Teil beitragen und bei Be-
darf entsprechende Informationen zum
Vergleichsentgelt zur Verfügung stellen.
nicht genau weiß, was sie prüfen soll“,
zeigt Nusko das Dilemma auf, in dem die
Zeitarbeitsunternehmen stecken.
Equal Pay als Herausforderung
Als Paradebeispiel gilt in diesem Zu-
sammenhang Equal Pay, also die glei-
che Bezahlung von temporären und den
beim Kundenunternehmen fest ange-
stellten Arbeitskräften. Laut Gesetz soll
die finanzielle Gleichstellung spätes-
tens nach neun Monaten Einsatzdauer
Branchenzuschlägen – also an einem,
mit zunehmender Einsatzdauer, schritt-
weise steigenden Gehalt – partizipieren.
„Und auch die Kundenunternehmen ha-
ben kein Interesse an diesemwillkürlich
festgelegten Zeitraum. Selten sind bei-
spielsweise IT-Projekte nach 18 Monaten
abgeschlossen“, kritisiert Schneider.
Andreas Nusko fügt noch weitere As-
pekte an: „Die neuen Regelungen sind
kompliziert und führen zu Unsicherheit.
Beides möchten Kundenunternehmen
verständlicherweise nicht.“ Zudem seien
verlässliche Informationen kaum zu be-
kommen. „Selbst die Arbeitsagentur als
Prüfbehörde kann bei speziellen Fragen
keine Auskunft geben, weil sie selbst
„Neue digitale Tools unter-
stützen unsere Disponenten,
sodass sie noch mehr Zeit für
persönliche Gespräche mit
den Mitarbeitern und Kun-
den haben.“
Jan Ole Schneider ist Country CFO bei
Randstad Deutschland
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