personalmagazin 12/2017 - page 60

personalmagazin 12/17
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RECHT
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NEWS
Erlassen
Vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen können Benzinkosten, die der Mitarbeiter selbst trägt, sowie andere individuelle
Kosten abgezogen werden – neben den bisher schon möglichen pauschalen Nutzungsentgelten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei
Urteilen vom November 2016 zugelassen. Nun hat die Finanzverwaltung einen Erlass mit Einzelheiten zur Anwendung herausgegeben.
Verlassen
Die steuerfreien Kaufkraftzuschläge für Arbeitnehmer im Auslandseinsatz wurden für einige Dienstorte neu festgesetzt. Sie
bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und damit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das Bundesfinanzministerium hat nun
die entsprechende Tabelle aktualisiert. Vor allem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und vergleichbare Personen erhalten die Zuschläge.
Belassen
Die Verwaltung hat die Übergangsregelung für die (Nicht-)Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ bei Mahlzeitengestellung
auf Auswärtstätigkeiten nochmals verlängert. Dies gilt aber ausdrücklich nur für 2018, ab 1. Januar 2019 ist „M“ entsprechend einzutragen.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Weihnachtsgeld – optimiert
NACHGEZÄHLT
Die Weihnachtszeit steht vor der Tür. Für
jeden zweiten Beschäftigten bedeutet dies:
Meist mit der November-Abrechnung ist
eine zusätzliche Sonderzahlung auf dem
Lohnzettel aufgelistet und macht sich hof-
fentlich auch auf dem Bankkonto bemerk-
bar. Präzise hat eine Befragung von über
17.000 Beschäftigten über das Internetpor-
tal „Lohnspiegel“ sogar ergeben, dass 55
Prozent aller Beschäftigten in Deutschland
Weihnachtsgeld erhalten. Daneben hat die
Erhebung noch weitere Begleitumstände
der Teilnehmer abgefragt, die Einfluss auf
das Weihnachtsgeld haben können. Danach
zeigt sich: Wollen Mitarbeiter ihre Chancen
auf eine üppige Sonderzahlung erhöhen,
dann sollten sie männlich, Gewerkschafts-
mitglied und in einem tarifgebundenden,
westdeutschen Unternehmen des Bankge-
werbes, der Süßwaren-, Chemie-, Druck-
oder westfälischen Textilindustrie unbefris-
tet und in Vollzeit beschäftigt sein. Natürlich
können Sie auch dann Weihnachtsgeld
bekommen, wenn Sie nicht alle der ge-
nannten Eigenschaften vorweisen können.
Es könnte nur etwas weniger sein.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
wird 2018 gesenkt
D
er durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenver-
sicherung wird zum 1. Januar 2018 reduziert. Er beträgt derzeit 1,1
Prozent und wird auf 1,0 Prozent verringert. Das hat das Bundes-
ministerium für Gesundheit, das jedes Jahr den durchschnittlichen Pro-
zentsatz für das gesamte folgende Kalenderjahr festsetzt, nun festgelegt.
Der Beitrag wurde 2015 in der jetzigen Form eingeführt. Seitdem zahlen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte einen festen Beitragssatz
von 14,6 Prozent, den Zusatzbeitrag zahlen die Arbeitnehmer alleine.
Für bestimmte Personenkreise wird diese zusätzliche „Abgabe“ nicht
in Höhe des individuell von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten
Zusatzbeitragssatzes erhoben, sondern obligatorisch in Höhe des durch-
schnittlichen Zusatzbeitragssatzes.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
wird jährlich für das gesamte folgende Kalenderjahr festgelegt.
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