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          02/17  personalmagazin
        
        
          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
        
        
        
          noch immer als juristisches Thema ge-
        
        
          sehen wird. In einer Studie, die wir zur
        
        
          Compliance-Organisation in Deutsch-
        
        
          land durchgeführt haben, gab es nur
        
        
          sehr wenige Unternehmen, in denen die
        
        
          Compliance-Aufgaben dem HR-Bereich
        
        
          unterstellt wurden. Man sollte allerdings
        
        
          berücksichtigen, dass sich Compliance
        
        
          nicht darin erschöpfen darf, Normen auf-
        
        
          zustellen und interne Kontrollsysteme zu
        
        
          deren Einhaltung zu etablieren. Ob ein
        
        
          Unternehmen Probleme mit Compliance
        
        
          hat, hängt auch ganz wesentlich davon
        
        
          ab, welche verhaltensbeeinflussenden
        
        
          Mechanismen insgesamt am Werk sind.
        
        
          Dazu zählen Fragen der Organisation
        
        
          ebenso wie die Gestaltung der Anreiz-
        
        
          und Führungssysteme. Ebenfalls wichtig
        
        
          sind informelle Normen, die den Mitar-
        
        
          beitern verdeutlichen, was erwünscht ist
        
        
          und tatsächlich die Karriere fördert. Und
        
        
          das sind originäre Personalthemen.
        
        
          
            personalmagazin:
          
        
        
          
            Ist Governance nur für
          
        
        
          
            große Unternehmen relevant?
          
        
        
          
            Grundei:
          
        
        
          Governance-Probleme sind zwar
        
        
          in Aktiengesellschaften oft sehr deutlich
        
        
          – etwa bei der Frage, ob sich der Vorstand
        
        
          im Sinne der Aktionäre verhält oder doch
        
        
          eher Eigeninteressen verfolgt. In anderen
        
        
          Unternehmens- und Rechtsformen kön-
        
        
          nen vergleichbare Governance-Probleme-
        
        
          jedoch ebenso auftreten. Man denke nur
        
        
          an die Machtverteilung zwischen Leitung
        
        
          und Überwachung oder an die Auswahl
        
        
          der geeigneten Führungskräfte in einem
        
        
          Familienunternehmen, das nicht in der
        
        
          Rechtsform der AG geführt wird.
        
        
          „Zumindest Eckpfeiler setzen“
        
        
          
            INTERVIEW.
          
        
        
          Corporate-Governance-Systeme sollen eine verantwortungsvolle Unter-
        
        
          nehmensführung sicherstellen. Dabei sind auch die Personalabteilungen in der Pflicht.
        
        
          
            personalmagazin:
          
        
        
          
            Der Begriff Corporate
          
        
        
          
            Governance bezeichnet Grundsätze oder
          
        
        
          
            vielmehr Ordnungsrahmen der Unterneh-
          
        
        
          
            mensführung. Wo liegen die Bezugspunkte
          
        
        
          
            zu Personalthemen?
          
        
        
          
            Grundei:
          
        
        
          Bezugspunkte sind etwa die per-
        
        
          sonelle Besetzung der Führungsorgane
        
        
          und die damit verbundenen Anforde-
        
        
          rungen an die Qualifikation sowie die
        
        
          Gestaltung der Vergütungssysteme. Es
        
        
          geht in erster Linie um ein Regelwerk
        
        
          für den Vorstand und Aufsichtsrat, das
        
        
          letztlich der Leitung und der Überwa-
        
        
          chung des Unternehmens dient.
        
        
          
            personalmagazin:
          
        
        
          
            Inwiefern gehören be-
          
        
        
          
            triebliche Führungsmodelle zur Corpo-
          
        
        
          
            rate Governance?
          
        
        
          
            Grundei:
          
        
        
          Mir scheint, dass dieser Aspekt im
        
        
          Rahmen der Corporate Governance kaum
        
        
          explizit behandelt wird. In die Zuständig-
        
        
          keit der Leitungsorgane fällt aber auch
        
        
          die Gestaltung der Managementsysteme,
        
        
          mit denen das Verhalten in der Organi-
        
        
          sation gelenkt werden soll. Führung ist
        
        
          ein wesentlicher Bestandteil hiervon und
        
        
          normative Festlegungen zu Management-
        
        
          und Führungssystemen sind von großer
        
        
          Bedeutung, um prinzipielle Rahmenbe-
        
        
          dingungen zu definieren und einheitliche
        
        
          Standards bereichsbezogen oder auch un-
        
        
          ternehmensweit zu etablieren. Wenn es
        
        
          konkret um die Umsetzung von Strategi-
        
        
          en oder die Wirksamkeit von Compliance-
        
        
          Systemen geht, sollten zumindest die
        
        
          Eckpfeiler gesetzt werden – etwa in Form
        
        
          von Führungsgrundsätzen. Ich würde den
        
        
          Leitungsorganen empfehlen, sich hiermit
        
        
          zu befassen und bei den Aufsichtsräten
        
        
          diesbezüglich nachzuhaken.
        
        
          
            personalmagazin:
          
        
        
          
            Wie würden Sie das
          
        
        
          
            Thema Compliance hier einordnen und
          
        
        
          
            welche Rolle spielt HR dabei?
          
        
        
          
            Grundei:
          
        
        
          Corporate Governance und Com-
        
        
          pliance sind eng miteinander verwoben.
        
        
          Der Deutsche Corporate Governance Ko-
        
        
          dex sieht explizit vor, dass der Vorstand
        
        
          für die Einhaltung der gesetzlichen Be-
        
        
          stimmungen und der unternehmensin-
        
        
          ternen Richtlinien, also für Compliance,
        
        
          zu sorgen hat – insoweit wird er auch
        
        
          vom Aufsichtsrat überwacht. Die Ein-
        
        
          haltung der Governance-Bestimmungen
        
        
          ist aber natürlich auch selbst wieder ein
        
        
          Teil von Compliance. Das Verhältnis zum
        
        
          Personalmanagement stellt sich leider
        
        
          oft so dar, dass Compliance vielerorts
        
        
          Das Interview führte
        
        
          
            Benjamin Jeub.
          
        
        
          
            JENS GRUNDEI
          
        
        
          ist Professor für Betriebs-
        
        
          wirtschaftslehre mit Schwerpunkt „Corpo-
        
        
          rate Governance & Organization“ an der
        
        
          Quadriga Hochschule Berlin.