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der Anbieter ihren Vermittlern Checklis-
ten und Dokumentationsunterlagen an
die Hand geben. Nachbesserungsbedarf
gibt es teilweise im Bereich der arbeits-
rechtlichen Informationspflichten – etwa
im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen
Grundlagen einer bKV, das AGG sowie
einen gegebenenfalls vorhandenen Be-
triebsrat. Hier erreicht im Schnitt nur
knapp ein Viertel der Anbieter die ma-
ximale Punktzahl. Auch der bereits er-
wähnte Aspekt „Auswirkung der Ausfall-
zeit auf die Personalkosten“ wird nicht
durchgehend berücksichtigt. Aktuell
bieten gut 30 Prozent der Anbieter keine
unterstützenden Informationen zum ROI
einer bKV. Insgesamt zeigt sich, dass die
Beratung durchschnittlich ausfällt. Die
ses Instrument der Mitarbeiterbindung
zurückgreifen, mag die Vielschich-
tigkeit des Themas sein. Besonderes
Augenmerk legt das IVFP bei seinem
Rating deshalb auf eine allumfassende
Betrachtung aller relevanten Faktoren
einer bKV. Ein reiner Produktvergleich
wäre zu kurz gesprungen, handelt es
sich doch bei der Implementierung ei-
ner bKV um einen intensiven Prozess,
der qualifizierten Beratungsbedarf er-
fordert.
Die Untersuchung stützt sich auf vier
Teilbereiche, die mit einem Anteil von
jeweils 25 Prozent in die Gesamtbewer-
tung einfließen. Das sind neben dem Pro-
duktportfolio die Teilbereiche Beratung,
Vertragsgestaltung, sowie Service und
Verwaltung. Nur Versicherer, die in allen
Teilbereichen eine gewisse Kompetenz
aufweisen, erhalten eine gute Gesamt-
benotung.
Beratung mit kleinen Lücken im
arbeitsrechtlichen Bereich
Ein erfreuliches Bild zeigt sich gleich im
ersten Teilbereich, der Beratungsleistung
der Versicherer bei der Implementierung
einer bKV. Dabei wurde untersucht, wie
die Unterstützung von der Ansprache
des Arbeitgebers bis hin zum Abschluss
und zur Umsetzung der bKV sowie der
nachfolgenden dauerhaften Betreuung
aussieht. Sämtliche bKV-Berater haben
spezielle Fachschulungen durchlaufen.
Erfreulich auch, dass über 80 Prozent