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          in unzähligen Fällen entscheiden: Wann
        
        
          endet der Weg zur Nahrungsaufnahme
        
        
          und ab wann beginnt der nicht versi-
        
        
          cherte Bereich.
        
        
          Sofern es im Unternehmen klare
        
        
          räumliche Grenzen gibt, insbesondere
        
        
          Kantinen- oder Pausenräume, herrscht
        
        
          einigermaßen Rechtssicherheit. Denn
        
        
          die Richter des BSG haben das Durch-
        
        
          schreiten der Tür, hinter der sich der
        
        
          Raum zur Nahrungsaufnahme befindet,
        
        
          als Demarkationslinie für den arbeitsun-
        
        
          fallfreien Betriebsbereich ausgemacht.
        
        
          Für Unternehmen ohne Kantine, bei
        
        
          denen sich die Belegschaft zur Mittags-
        
        
          pause in der Umgebung zerstreut, um
        
        
          einfach mal loszuschlendern oder um
        
        
          in Bäckerei oder Dönerbude zu speisen,
        
        
          wird es schon schwieriger. Die Recht-
        
        
          sprechung wendet auch hier die „Theorie
        
        
          der Außentür“ an. Daher beginnt zum
        
        
          Beispiel mit Betreten eines Einkaufs-
        
        
          zentrums der unversicherte Bereich der
        
        
          privaten Nahrungsaufnahme. Bei gas-
        
        
          tronomischen Einrichtungen ohne Au-
        
        
          ßentüre wird im Streitfall die gedachte
        
        
          Linie  als  Außentür behandelt, bei der
        
        
          von einem Ende des öffentlichen Ver-
        
        
          kehrsbereichs und dem Beginn der gas-
        
        
          tronomischen Einrichtung auszugehen
        
        
          ist. Hier wird deutlich, dass im Streitfall
        
        
          auch Zentimeter darüber entscheiden
        
        
          können, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.
        
        
          Schlechte Karten haben die Mitarbei-
        
        
          ter, die zunächst ziellos den Betrieb ver-
        
        
          lassen, durch die Stadt schlendern und
        
        
          sich nicht fest vornehmen, an einem
        
        
          bestimmten Ort ihre Nahrung aufzu-
        
        
          nehmen. In diesen Fällen ist wohl anzu-
        
        
          nehmen, dass der Versicherungsschutz
        
        
          bereits mit dem Verlassen des Betriebs-
        
        
          gebäudes endet. Daher der abschlie-
        
        
          ßende Hinweis: Wer ein Stammlokal hat,
        
        
          ist unfallrechtlich klar im Vorteil.
        
        
          
            THOMAS MUSCHIOL
          
        
        
          ist Rechtsanwalt mit
        
        
          Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialversi-
        
        
          cherungsrecht in Freiburg.
        
        
          
            Formular
          
        
        
          Unfallanzeige bei einem Arbeits-
        
        
          unfall (HI546467)
        
        
          Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe
        
        
          Personal Office (HPO). Internetzugriff:
        
        
        
          
            ARBEITSHILFE
          
        
        
        
          Taugt IT wirklich
        
        
          dazu, Prozesse zu
        
        
          verbessern?
        
        
          Miteinander verknüpfte Prozesse abzubilden, um sie zu unterstüt-
        
        
          zen und sie zu steuern–kurz:sie einfacher,sicherer,effizienter und
        
        
          kostengünstiger zu machen– ist eine der vornehmsten Aufgaben
        
        
          der IT. Um das in aller Vollständigkeit zu tun, sind meist mehrere
        
        
          Lösungen notwendig, die dann zusammenspielen müssen. Häufig
        
        
          verstecken sie sich hinter drei Buchstaben: ERP, MES, CRM, ECM,
        
        
          BPM, PLM, … Doch wie wird aus diesen Einzellösungen ein Team?
        
        
          Die Antwort finden Sie auf der IT & Business 2015.
        
        
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