personalmagazin 4/2015 - page 70

personalmagazin 04/15
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RECHT
_ARBEITNEHMERDATENSCHUTZ
A
rbeiten ohne E-Mail-Kommu-
nikation ist heute in vielen
Bereichen nicht mehr vor-
stellbar. Zugleich werden Un-
ternehmen durch den damit einfachen
Abfluss von Unternehmensinformatio-
nen via E-Mail und den einhergehenden
allgegenwärtigen IT-Risiken, wie zum
Beispiel Viren, immer angreifbarer. Un-
ternehmen haben daher ein natürliches
Interesse daran, auf die E-Mail-Kommu-
nikation ihrer Mitarbeiter zugreifen zu
können und diese auch auf potenzielle
Gefahren hin zu kontrolieren. Doch müs-
sen hierbei gleich mehrere rechtliche Be-
stimmungen beachtet werden.
Arbeitnehmerdatenschutz:
Wann ist private Nutzung erlaubt?
Datenschutzrechtliche Bestimmungen,
die bei der Überwachung von E-Mail-
und Internet-Nutzung beachtet werden
müssen, ergeben sich aus dem Tele-
kommunikationsgesetz (TKG) und dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In-
wiefern der Einblick des Arbeitgebers
in das Nutzungsverhalten seiner Arbeit-
nehmer möglich ist, beurteilt sich maß-
geblich danach, ob die private Nutzung
von E-Mails und Internet erlaubt ist.
Mögliche Regelungsquellen sind: Ar-
beitsvertrag, Betriebsvereinbarung und
betriebliche Übung. Individualvertrag-
lich und durch Betriebsvereinbarung
können Regelungen über den erlaubten
Nutzungsumfang getroffen werden.
Neben der ausdrücklichen Erlaubnis
der Privatnutzung wird häufig die be-
Von
Verena Braeckeler-Kogel
und
Sascha Kuhn
triebliche Übung zur Begründung der
Privatnutzung angeführt. Es ist dabei
umstritten, ob die Verwendung von In-
ternet oder E-Mail überhaupt der Bildung
einer betrieblichen Übung zugänglich
ist. Unstreitig liegt eine erlaubte Pri-
vatnutzung vor, wenn dem Arbeitgeber
bekannt ist, dass die Arbeitnehmer die
Unternehmens-IT privat nutzen und er
nicht versucht, dies zu unterbinden. Teil-
weise, wie etwa bei der Mitteilung nach
Hause, dass sich die Ankunft verzögern
wird, lässt sich nicht sicher entscheiden,
ob die Nutzung der Unternehmens-IT
dienstlich oder privat veranlasst war.
Aus diesem Grund ist das Kriterium der
betrieblichen Übung ein unsicherer Fak-
tor, wenn sich danach bestimmen soll, ob
die Privatnutzung erlaubt ist.
E-Mail für Dich
ÜBERBLICK.
IT-Risiken, Viren, Spionageverdacht – natürlich haben Unternehmen ein
Interesse an der E-Mail-Kommunikation ihrer Mitarbeiter. Doch nicht alles ist erlaubt.
Kurze private Mails sind oft
nicht ausdrücklich verboten
– doch sie erschweren das
Einsichtsrecht des Arbeitgebers
enorm.
UMFRAGE
Wie haben Sie die private E-Mail- und
Internetnutzung im Unternehmen
geregelt? Nehmen Sie teil an unserer
Umfrage.
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