04/15 personalmagazin
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Private Haushaltshilfen
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as Mindestlohngesetz setzt die Krankenkassen unter Beschuss: Die
großen Kassen erstatten bisher ihren Versicherten fünf bis sechs Eu-
ro pro Stunde für privat organisierte Haushaltshilfen, beispielsweise
wenn die Versicherten sich nach einem Klinikaufenthalt nicht selbst versor-
gen können. Die Gewerkschaft Verdi hat den Kassen nun vorgeworfen, damit
gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen. Die Kassen wehren sich bislang
gegen diesen Vorwurf mit der Argumentation, dass in den meisten Fällen die
Hilfe von Nachbarn oder Verwandten geleistet würde, die eine Aufwandsent-
schädigung bekämen. Arbeitsverträge gibt es bei dieser Art von Haushalts-
hilfen nach Kassen-Angaben nicht. Die Versicherungen zahlen das Geld nach
einem Stundennachweis an die Versicherten zur Weitergabe aus.
Die Entgeltlücke
soll ein Recht zur
Gehaltsüberprüfung
schließen.
Aus für Arbeits-
stättennovelle
D
ie umstrittenen Novellierun-
gen zur Arbeitsstättenver-
ordnung stehen offenbar vor
dem Aus. Ursprünglich sollten sie am
1. März 2015 in Kraft treten. Offiziell
hat nun der Koalitionsausschuss den
Entschluss zu den Novellierungen be-
reits zum zweiten Mal vertagt. Wie
der „Kölner Stadt-Anzeiger“ jedoch
berichtet, haben sich hochrangige Ko-
alitionskreise gegen die Novellierung
ausgesprochen. Die Zeitung zitiert die
Quelle mit den Worten: „Das Ding ist
tot.“ Der bisherige Entwurf soll nun
ganz neu erarbeitet werden. Die Neu-
regelungen hätten auch eine Kontrol-
le von Telearbeitsplätzen enthalten.
Hauptsache solidarisch
NACHGERECHNET
Er hat bereits eine bewegte Geschichte
hinter sich: Der Solidaritätszuschlag, der
monatlich als Aufschlag auf den Lohn-
steuerbetrag in den Gehaltsabrechnun-
gen erscheint. Eingeführt 1991 mit 7,5
Prozent, um den Aufbau in den neuen
Ländern zu bezahlen, ausgesetzt in den
Jahren 1993 und 1994, bringt er mit
heute 5,5 Prozent der Steuerschuld mehr
ein, als die Ostförderung kostet. Mit dem
Ende beim „Aufbau Ost“ im Jahr 2019
könnte der Solidaritätszuschlag daher
verfassungswidrig werden. Doch auf ein
Streichen dieses Minuspostens in der
Lohnabrechnung sollte nicht gehofft
werden. Hessens Finanzminister Thomas
Schäfer (CDU) erklärte, zum künftigen
Umgang mit dem „Soli“ mangele es
nicht an Ideen: 42 Prozent des Aufkom-
mens sei bereits für Länderaufgaben
vorgesehen, was der Bund für seinen
Anteil entscheide, sei dessen Sache.
Gleicher Lohn für alle
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edienwirksamkurz vor dem internationalen Frauentag hat Familien-
ministerin Schwesig (SPD) nochmals ausdrücklich verkündet, die
Schere zwischen der Entlohnung von Männern und Frauen per Ge-
setz schließen zu wollen. Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Schaffung
eines Gesetzes vereinbart, mit dem Frauen ihre Gehaltseinstufung im Unter-
nehmen im Vergleich mit männlichen Kollegen überprüfen lassen können.
„Es wird nicht möglich sein, das Gehalt des Kollegen einzeln zu erfragen,
aber es wird möglich sein zu prüfen, ob die eigene Einstufung in einer ver-
gleichbaren Gruppe erfolgt ist“, wird Schwesig dazu zitiert. Der Koalitions-
vertrag sieht vor, Unternehmen ab 500 Mitarbeitern zu verpflichten, sich mit
dem Lohnunterschied auseinanderzusetzen. Laut „Spiegel“ plant Schwesig
„möglichst allen Angestellten“ entsprechende Möglichkeiten zu eröffen. Ein
Referentenentwurf ist für Juni geplant.
© HARTMUT NAEGELE, DGUV