personalmagazin 07/2015 - page 47

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07/15 personalmagazin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
tion auf eine Abteilung. Sie erfolgt größ-
tenteils zentral oder dezentral entweder
im Finance- oder im HR-Bereich (siehe
Grafik zur Zuständigkeit für Pensions-
pläne). Bemerkenswert ist auch, dass
bei immerhin rund zehn Prozent der
Unternehmen keine klare Regelung der
Zuständigkeiten vorhanden ist.
Umfassende Risikomanagement-
systeme noch in der Entstehung
Bei den meisten Unternehmen existie-
ren zusätzlich zu den klassischen Ver-
waltungs- und Steuerungsabteilungen
sogenannte „Pension Committees“, die
je nach Unternehmen unterschiedliche
Aufgaben im Rahmen des Risikomanage-
ments wahrnehmen, beispielsweise die
Zustimmung zu Planänderungen, Festle-
gung und Überwachung der Anlagestra-
tegie und Risikolimite. Dieses Gremium
ist von Unternehmen zu Unternehmen
unterschiedlich zusammengesetzt. Ver-
tretene Parteien sind regelmäßig HR,
Finance und Treasury, aber auch Ac-
counting und Tax sowie der unterneh-
mensinterne Risk Manager oder der ex-
terne Aktuar.
Eine umfassende Pension-Gover-
nance-Richtlinie, die sämtliche Prozesse
und Zuständigkeiten definiert, existiert
lediglich bei zehn Unternehmen (53
Prozent). Gleichwohl scheint es noch
relativ große Unterschiede im Detail-
lierungsgrad zu geben. Eine eindeutige
Abgrenzung zu allgemein existierenden
Richtlinien oder Vorgaben, die nur aus-
gewählte Bereiche der umfangreichen
Regelungserfordernisse thematisieren,
ist daher nicht immer möglich.
Risiko- und Finanzmanagement-
systeme, die auf den spezifischen Ri-
sikogehalt aus den Pensionsplänen
zugeschnitten sind – also im Wesent-
lichen bewertungstechnische Risiken,
Finanzierungs- und Liquiditäts- sowie
Kapitalanlagerisiken – liegen bei etwa
63 Prozent der befragten Unternehmen
vor. Gleichwohl ist hier anzumerken,
dass vollumfassende Systeme erst teil-
weise existieren, aber an der Ausweitung
Die Anforderungen an den Umgang mit Pensionsverpflichtungen sind unternehmens-
indiviudell. Doch zeigen sich in der Praxis die folgenden unabdingbaren Inhalte und
Aufbauschritte als Grundkonsens für eine umfassende „Pension Governance“.
Transparenz über bestehende Pensionspläne, Definition und Kommunikation verbind-
licher einheitlicher Vorgaben, Erstellung und Beachtung einer umfassenden Pension-
Governance-Richtlinie sowie zentrale Betreuung der Pensionspläne, Unterstützung
durch interne und externe Pensionsexperten.
Zentrale Erfassung von qualitativen und quantitativen Risiken aus Pensionsplänen und
Analyse dieser in Bezug auf interne Richtlinien, rechtliche Rahmenbedingungen und
bestehende Kontrollprozesse oder -organe.
Regelmäßige Identifizierung, Analyse, Bewertung, Überwachung und Steuerung von
Risiken durch Nutzung eines konzernweiten Risiko- und Finanzmanagementsystems.
Durchführung von Sensitivitätsanalysen zur Bestimmung des Einflusses der Pensions-
pläne auf den künftigen Cashflow sowie Minimierung und Steuerung des Liquiditäts-
risikos unter der Nebenbedingung der Renditeoptimierung durch Nutzung des „Asset
Liability Matching“.
Aufbau eines Risikomanagements
BEST-PRACTICE-ANSATZ
Pensionsverpflichtungen steigen, die Rück-
lagen hierfür schrumpfen – Unternehmen,
die nicht plötzlich vor leeren Kassen stehen
wollen, müssen diese Risiken steuern.
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