personalmagazin 12/15
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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Tarifeinheitsgesetz bleibt
D
as Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der
Ärztegewerkschaft Marburger Bund, des Deutschen
Journalisten-Verbands und der Pilotenvereinigung
Cockpit gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt (BVerfG,
Beschl. v. 9. Oktober 2015, Az. 1 BvR 1571/15 u.a.). Die drei
Gewerkschaften wollten, dass das Gericht die für Ende 2016 an-
beraumte Überprüfung des Gesetzes vorzieht. Die Verfassungs-
richter sahen jedoch keine so schwerwiegenden Nachteile für
die Spartengewerkschaften, dass der Erlass einer Eilanordnung
gerechtfertigt wäre. Nach dem Tarifeinheitsgesetz setzt sich in
Betrieben mit mehreren Tarifverträgen der Tarifvertrag der Ge-
werkschaft durch, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Krankheit
Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
(BEM) einen „organisierten Suchprozess“ nach Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten anstellen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem
aktuellen Fall bestätigt.
Urlaub
Absehbar kurze Unterbrechungen zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber lösen keine neue Wartezeit
aus: Wird bereits vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein zweiter Arbeitsvertrag abgeschlossen, der die Fortsetzung der Beschäftigung
nach kurzer Unterbrechung vorsieht, so ist diese Unterbrechung für die Entstehung eins Urlaubsanspruchs unschädlich.
Liberalisierung
Trotz Bedenken setzen nun auch die Bistümer Regensburg, Passau und Eichstätt das neue liberalere Arbeitsrecht der
katholischen Kirche um. In den anderen 24 deutschen Diözesen waren die Neuerungen bereits zum 1. August in Kraft getreten.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Familienarbeitszeit
D
as Institut für Deutsche Wirtschafts-
forschung (DIW) hat ein Modell für
die von der SPD angepeilte Familien-
arbeitszeit zur gleichmäßigen Aufteilung von
Familien- und Erwerbsarbeit vorgeschlagen.
Danach sollen beide Elternteile zwischen
28 und 32 Stunden pro Woche arbeiten und
dafür Lohnersatzleistungen bekommen. Die
Zahl der Paare, bei denen beide um die 30
Stunden arbeiten, könne damit, so das DIW,
verdreifacht werden.
Flexibler Übergang in die Rente
N
ach mehr als einjährigen Verhandlungen hat sich die große
Koalition auf flexiblere Übergänge in die Rente geeinigt. Bei
Hinzuverdiensten während der Rente sollen künftig nur noch
oberhalb von 450 Euro 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente ab-
gezogen werden. Auch das Arbeiten über die Altersgrenze von derzeit
65 Jahren und vier Monaten hinaus soll sich stärker auszahlen können.
Dafür sollen die Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen können, die dann
zu einer Steigerung der Rente führen. Um Arbeitnehmer länger für den
Arbeitsmarkt zu erhalten, beabsichtigt die Koalition, Reha und Vorbeu-
gung zu stärken. So sollen Versicherte freiwillig Gesundheitschecks im
Alter von 45 Jahren in Anspruch nehmen können.
© BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Das Bundesverfassungsgericht lässt das Tarifeinheitsgesetz bestehen.