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SPEZIAL
_ZEITARBEIT
personalmagazin 12/15
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
I
m aktuellen Koalitionsvertrag
sind zwei Regulierungsschritte
für die Zeitarbeit vorgesehen: die
Beschränkung der Höchstüber-
lassungsdauer auf 18 Monate und
eine Equal-Pay-Regelung. Bei Redak-
tionsschluss dieser Ausgabe lag der
Referentenentwurf zur Höchstüberlas-
sungsdauer noch nicht vor. Erwartet
wird jedoch, dass das Thema im Dezem-
ber/Januar im Kabinett behandelt wird.
Welche Folgen wird die von der Bundes-
regierung geplante Beschränkung der
Höchstüberlassungsdauer für die Praxis
haben? Dieser Frage ist das Institut der
deutschen Wirtschaft Köln bereits Ende
2014 nachgegangen, indem es die Perso-
nalverantwortlichen und Geschäftsfüh-
rer von 402 Unternehmen mit Einsatz
von Zeitarbeitnehmern befragte.
Wechsel nach 18 Monaten
Wenn sie nach 18 Monaten Einsatz-
dauer die bisherige Kraft nicht mehr
beschäftigen dürfen, würden Unterneh-
men am ehesten einen neuen Zeitarbeit-
nehmer anfordern. Die Fluktuation der
Zeitarbeitnehmer in den Kundenunter-
nehmen würde also ansteigen, betriebs-
spezifisches Know-how müsste neu er-
worben werden. Gleichzeitig begrenzen
sich die Aussichten, dass die Zeitarbeit-
nehmer von den Zuschlagstarifen profi-
tieren, die über einen längeren Beschäf-
tigungszeitraum gezahlt werden.
Von einer möglichen Übernahme
durch das Kundenunternehmen profitie-
ren am ehesten Fachkräfte, wie die Be-
Von
Daniela Furkel
(Red.)
fragung weiter zeigt. Zeitarbeitnehmer,
die im Helferbereich eingesetzt sind,
werden von den Firmen seltener über-
nommen (siehe Grafik). Beim Einsatz
von Hilfskräften würden Unternehmen
eher die betriebliche Funktion auslagern
– zumBeispiel auf Basis vonWerkverträ-
gen – oder ganz aufgeben, anstelle den
Zeitarbeitnehmer zu übernehmen.
Betriebliche Position
Da der Koalitionsvertrag nicht klar-
stellt, ob sich die avisierten 18 Monate
Höchstüberlassungsdauer auf die Per-
son eines Zeitarbeitnehmers beziehen
oder auf die betriebliche Position, hat
die Studie auch diesen zweiten Fall ab-
gefragt. Dieser würde die Flexibilität der
Zeitarbeit deutlich weiter einschränken,
da die Option wegfällt, eine bestimmte
Tätigkeit nach 18 Monaten mit einem
anderen Zeitarbeitnehmer zu besetzen.
Wie zu erwarten, fallen die Reaktionen
der Unternehmen anders aus: In erster
Linie würden sie einen anderen Mitar-
beiter fest oder befristet einstellen (61
Prozent bei Fachkräften, 45 Prozent
bei Helfern). An zweiter Stelle steht die
Übernahme des Zeitarbeiters (47 Pro-
zent bei Fachkräften, 29 Prozent bei
Helfern). Die Funktion auslagern oder
aufgeben ist eine Option für rund ein
Drittel der Firmen (34 Prozent bei Fach-
kräften, 30 Prozent bei Helfern).
Die Bereitschaft der Unternehmen, ei-
nen Zeitarbeitnehmer zu übernehmen,
steigt auch in diesem Szenario nicht an.
Beide Szenarien dürften der Absicht der
Koalition, Beschäftigte aus der Zeitarbeit
in Anstellungsverhältnisse bei Kunden-
unternehmen zu verlagern, entgegenste-
hen, folgert der Studienautor.
Kein Vorteil für Zeitarbeitnehmer
STUDIE.
Wie Unternehmen auf eine Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf
18 Monate reagieren würden, hat das IW Köln in einer Befragung ermittelt.
Wie würden Sie reagieren, wenn Zeitarbeitnehmer künftig nur noch für 18 Monate
überlassen werden könnten? Diese Frage stellte das IW Köln in der zweiten Welle des
IW-Personalpanels 2014.
QUELLE: IW-PERSONALPANEL 2014
REAKTIONEN DER FIRMEN
Angaben in Prozent
Fachkräfte
Helfer
Nach 18 Monaten anderen Zeitarbeitnehmer anfordern 62
71
Nach 18 Monaten anderen Mitarbeiter einstellen
40
23
Funktion auslagern oder aufgeben
33
32
Zeitarbeitnehmer übernehmen
47
29
Betrifft uns nicht
16
17