personalmagazin 12/2015 - page 74

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RECHT
_ENTGELTFORTZAHLUNG
personalmagazin 12/15
S
pätestens am dritten Tag einer
krankheitsbedingten Arbeitsun-
fähigkeit muss dieselbe anhand
einer ärztlichen Bescheinigung
nachgewiesen werden - bekannter als
dieser dem Entgeltfortzahlungsgesetz
entnommene Hinweis dürfte die um-
gangssprachliche Variante sein, die da
lautet: „Nach drei Tagen Krankheit muss
ich einen gelben Zettel abgeben“.
Wenn jetzt in den Personalabteilungen
Mitteilungen der gesetzlichen Kranken-
kassen aufschlagen, die mit Überschrif-
Von
Thomas Muschiol
Umgang mit dem gelben Zettel
ÄNDERUNG.
Der gelbe Zettel zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bildet ab 2016 mit
dem bisherigen Auszahlschein für das Krankengeld ein einheitliches Formular.
ten wie „AU-Bescheinigung erhält ab
2016 neue Funktionen“ versehen sind,
wirft dies Fragen auf, was jetzt in den
Personalabteilungen unter den geän-
derten Bedingungen zu beachten ist?
Die Gegenfrage eines Arbeitsrechtlers
darauf könnte zunächst provozierend
lauten: Was haben eigentlich die Vor-
schriften der Krankenversicherungen
über den gelben Zettel mit dem Entgelt-
fortzahlungsgesetz zu tun? Ein durchaus
berechtigter Einwand, denn über die Fra-
ge, in welcher Form, geschweige denn
in welcher Farbe die Bescheinigung der
Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen hat, da-
für gibt es im Entgeltfortzahlungsgesetz
keinerlei Vorgabe. Gefordert ist lediglich
der schriftliche Nachweis eines Arztes,
der die Bescheinigung auch in seinen
eigenen Worten formulieren könnte und
mitunter auch tut. So kann also in der
Personalabteilung durchaus auch einmal
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
eintreffen, die statt auf dem gewohnten
amtlichem gelben Papier nur auf einem
weißen Blatt ausgestellt wurde.
Extraaufwand für zweiten Nachweis
Dass frei formulierte Arbeitsunfähig-
keitsbescheinigungen aber eher zu den
Exotenfällen gehören, liegt schlicht und
einfach an der Tatsache, dass die Mehr-
zahl aller Arbeitnehmer Mitglied einer
gesetzlichen Krankenversicherung sind
und der Arzt seine Leistung direkt mit
der Krankenversicherung abrechnen
möchte und ihm dies nur dann gelingt,
wenn er den von den Krankenkassen ge-
wünschten gelben Zettel nutzt.
Aber hat der gelbe Zettel nicht auch
noch die Funktion, die Diagnose zu
dokumentieren? Richtig, aber diese er-
scheint nur auf dem Durchschlag der
AU-Bescheinigung, der allein für die
Krankenkasse bestimmt ist. Eine ar-
Ein Bild, das bald der Vergangenheit ange-
hört: Ab 2017 gibt es ein neues Formular.
© ALEXANDER RATHS - FOTOLIA
ONLINE
Die Änderungsvereinbarung und die aktua-
lisierte AU-Bescheinigung finden Sie unter
dem Stichwort „37. Änderungsvereinbarung“
online auf
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