personalmagazin 08/15
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RECHT
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NEWS
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Weniger Mindestlohn-Bürokratie
E
in halbes Jahr nach Einführung des Mindestlohns lockert Arbeitsmi-
nisterin Andrea Nahles die umstrittenen Aufzeichnungs- und Doku-
mentationspflichten. Bislang müssen Arbeitgeber – soweit sie zu einer
der neun im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen zählen
– für Arbeitnehmer mit einem Gehalt bis zu 2.958 Euro den Beginn, das Ende
und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Diese Gehaltsschwelle
soll nun gesenkt werden. Künftig sollen Arbeitgeber bei Arbeitsverhältnis-
sen mit längerem Bestand die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der
Beschäftigte regelmäßig 2.000 Euro
brutto pro Monat verdient und diesen
Lohn die vergangenen zwölf Monate
auch tatsächlich empfangen hat. Mit
dieser Änderung geht Nahles auf eine
wesentliche Forderung der Union ein,
die Aufzeichnungspflicht zu mildern.
Bestandsprüfung
Krankenkassen sollen künftig Meldungen der Arbeitgeber mit ihrem Datenbestand abgleichen und Bestandsprüfun-
gen vornehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden ab 2016 Beitragsnachweise, AAG-Anträge und Meldungen abgewiesen, sofern
Abweichungen vorliegen. Statt Aufklärung in der Sachbearbeitung weisen die Kassen die fehlerhaften Meldungen also maschinell zurück.
UV-Jahresmeldung
Ab dem Jahr 2016 wird das Meldeverfahren bezüglich der Unfallversicherung modernisiert. Vorbei die Zeit, in der
Arbeitgeber die Daten zur Unfallversicherung in jeder Meldung angeben müssen. Stattdessen wird es eine neue UV-Jahresmeldung geben.
Arbeitgeberdarlehen
Die Verwaltung hat ihren Erlass zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert. Berücksich-
tigt werden dabei insbesondere die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung zur Bestimmung des maßgebenden Preises bei Sachbezügen.
Syndikusanwälte
Das Bundessozialgericht hatte zuletzt die Praxis zur Rentenbefreiung der in Unternehmen beschäftigten Freiberufler
gerügt. Nun hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der insbesondere für angestellte Rechtsanwälte Klarheit bringen soll.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Kopftuchstreit beendet?
NACHGEBESSERT
Nur das Nötigste hatte der Landtag in
Nordrhein-Westfalen am Schulgesetz
geändert. Im Zusammenhang mit dem
Kopftuchstreit hatte das Bundesverfas-
sungsgericht einen Absatz des Schul-
gesetzes für nichtig erklärt, den die
Parlamentarier nun angepasst haben.
Die Karlsruher Richter monierten jedoch
auch das pauschale Kopftuchverbot. Der
Schulfrieden oder die staatliche Neutra-
lität müsse für ein Verbot nicht abstrakt,
sondern hinreichend konkret gefährdet
sein. Das Schulgesetz war in diesem
Punkt nicht zwingend zu ändern, jedoch
verfassungsgemäß auszulegen. Daher
passten die Parlamentarier – trotz Kritik
– die Vorschriften nicht an, zum Beispiel
um Anhaltspunkte für eine konkrete
Gefahr. Das lässt Spielraum für Interpre-
tationen, wobei unabhängig davon der
Streit ums Kopftuch bleiben dürfte. Das
zeigt nicht zuletzt ein Fall der Berliner
Verwaltung, die einer Referendarin erst
nach eingehender Prüfung erlaubte, die
Ausbildungsstation dort abzuleisten.
Weniger Papierkram
beim Mindestlohn?
Die Ministerin kündigt
Lockerungen an.
RECHNER
Der Mindestlohnrechner in unserer
App berechnet den Stundenlohn unter
Berücksichtigung aller anrechenbaren
Bestandteile Ihrer Mitarbeiter.