wirtschaft und weiterbildung 2/2017 - page 36

training und coaching
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wirtschaft + weiterbildung
02_2017
Als praktizierter Standard hat sich eine
Ausbildung mit einem Umfang von 200
Zeitstunden (Seminare, Intervision und
Supervision) sowie der Nachweis von
vier Praxisfällen, die dokumentiert wer-
den müssen, herausgebildet.
Bei Europas mitgliederstärkstem Mediati-
onsverband, dem Bundesverband Medi-
ation e.V. mit Sitz in Berlin, ist damit der
Erwerb des Titels „Mediator/Mediatorin
BM“ und die Verwendung eines visuel-
len Siegels auf der Geschäftsausstattung
möglich. Um eine „anerkannte“ Ausbil-
dung anzubieten, müssen die Lehrtrainer
umfangreiche Nachweise (fortlaufende
Mediationspraxis, Lehrtätigkeit, didak-
tische Konzepte) liefern oder sich die
Lehrinstitute akkreditieren lassen. Der
Ausbildungsinteressent kann sich bei
einer „verbandsanerkannten“ Ausbildung
darauf verlassen, auf versierte und qua-
lifizierte Trainer zu treffen, die umfang-
Bis zum Jahr 2012 konnte sich jeder
Mediator nennen, unabhängig von der
eigenen Qualifikation. Die Berufsbe-
zeichnung war bis dahin nicht geschützt,
ähnlich wie Coach, Trainer oder Un-
ternehmensberater. Als Qualitäts- und
Unterscheidungsmerkmale definierten
deshalb eine Reihe von Mediations- und
Fachverbänden seit dem Jahr 2000 eigene
Ausbildungsrichtlinien und schufen dar-
auf basierende Anerkennungsverfahren.
Was bringt der
„zertifizierte Mediator“?
MEDIATORENAUSBILDUNG.
Mit der neuen Rechtsverordnung zur Zertifizierung von
Mediatoren hat der Gesetzgeber versucht, Mindeststandards für Mediatoren und
deren Ausbildung zu setzen. Zwei Wirtschaftsmediatoren und Lehrtrainer bewerten die
Ausbildungsverordnung zum „zertifizierten Mediator“ kritisch.
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