personalmagazin 07/16
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RECHT
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NEWS
Vereinfachen
Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz will sich die Regierung weitere Details in den unterschiedlichen Meldeverfahren
der Sozialversicherung vornehmen. Die Änderungen sollen ab 2017 gelten und betreffen beispielsweise die elektronische Anforderung der
Betriebsnummer, das Meldeverfahren für Aushilfen, die Beratung der Sozialversicherungsträger oder die Beratung bei Betriebsprüfung.
Versteuern
Endet ein Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung, ist sie zu versteuern. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bleibt die
Frage: im Wohnsitzstaat des Mitarbeiters oder im Ex-Tätigkeitsstaat? Zumal mit Konsultationsvereinbarungen neben Doppelbesteuerungsab-
kommen ein weiteres Element besteht. Die Verwaltung hält sich nun an die Rechtsprechung, die die Besteuerung im Wohnsitzstaat vorsieht.
Verbieten
Vor dem EuGH wird derzeit ein Fall aus Belgien zum Thema „Kopftuch“ verhandelt. Dabei geht es darum, ob ein Arbeitgeber
den Beschäftigten vorschreiben kann, auf das Tragen religiöser Symbole zu verzichten. In ihren Schlussanträgen vertritt die Generalanwältin
die Ansicht, dass ein Kopftuchverbot im Unternehmen gerechtfertigt sein kann. Man darf gespannt sein, ob sich der EuGH dem anschließt.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Aufwendige Lohngleichheit?
NACHGERECHNET
Die Umsetzung des Gesetzentwurfs zur
Entgeltgleichheit hakt gewaltig. Seit
Monaten streiten Union und SPD über
die Details, zuletzt hatte Ministerin
Manuela Schwesig ihren Entwurf im
Deutschlandfunk verteidigt: „Was ist
daran bürokratisch, dass ich einer Frau
Auskunft gebe, warum sie so eingestuft
ist und wie das Durchschnittsgehalt
der männlichen Kollegen ist, und wenn
es Unterschiede gibt, warum sie so
sind? Das ist nicht viel Aufwand.“ Diese
Ansicht teilt Alexander Zumkeller nicht.
Bereits zu Jahresbeginn taxierte unser
Kolumnist auf
n Punkt
„Kriterien und Verfahren“ für die Ent-
geltfestlegung mit einer halben Stunde
pro Person, also 250 Stunden bei 500
Beschäftigten. Viel Zeit kosteten auch
geplante Prüfverfahren oder die Bildung
von Vergleichsgruppen, gerade in
Firmen ohne tarifliche Entgeltgruppen.
Hört sich nach viel Aufwand für Schwe-
sig an, will sie das Gesetz durchsetzen.
Zeitarbeitsreform im Bundestag
D
er nächste Schritt ist gemacht: Nachdem zuletzt die Koalitionsspitze
eine Einigung bei der Reform von Leiharbeit und Werkverträgen er-
zielt hatte, hat nun auch das Kabinett die Änderungen beschlossen.
er Weg ist nun frei für das parlamentarische Verfahren in Bundestag und
Bundesrat. Im Einzelnen sieht der Entwurf die allgemein bekannten Inhalte
des Koalitionsvertrags vor, dass Zeitarbeitnehmer künftig nach neunMonaten
genauso wie die Stammbelegschaften bezahlt werden. Zudem sollen sie maxi-
mal 18 Monate in demselben Betrieb arbeiten dürfen, ohne von diesem über-
nommen zu werden. Daneben sollen Abweichungen per Tarifvertrag möglich
bleiben – auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Zudem sollen Werk-
verträge künftig besser von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden können.
Jetzt ist der Bundestag bei der Reform von Zeitarbeit und Werkverträgen am Zug.
© DEUTSCHER BUNDESTAG / MARC-STEFFEN UNGER