PERSONALMAGAZIN_07/2016 - page 78

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RECHT
_BETRIEBSRAT
personalmagazin 07/16
Computer auf dem Schreibtisch eine
solche Einrichtung, weil er registriert,
wann Mitarbeiter ihn morgens ein- und
ausschalten. Das alleine genügt, um
als technische Einrichtung mitbestim-
mungspflichtig zu sein. In der heutigen
digitalisierten Zeit führt das zu einem
irrsinnigen Aufwand. Vor allem aber
hilft das Ergebnis meist nicht weiter
oder sorgt dafür, dass Arbeitnehmer-
rechte besonders geschützt werden. Da
mag es zwar einige hilfreiche Bestim-
mungen geben. Insgesamt müsste die
Vorschrift jedoch gründlich überarbeitet
und der Zeit angepasst werden, weil sie
so kaum vernünftig handhabbar ist.
personalmagazin:
Allerdings: Eine alter-
native Mitarbeitervertretung kann einen
Betriebsrat nicht prinzipiell verhindern?
von Alvensleben:
Ja, es genügen nur drei
Personen, die es anders sehen. Wollen
sie eine solche alternative Form nicht
und führt dies dann dazu, dass der Be-
trieb einen Betriebsrat bekommt, dann
hat die alternative Arbeitnehmervertre-
tung parallel dazu keinen Sinn mehr.
personalmagazin:
Warum?
von Alvensleben:
Weil der Betriebsrat nach
BetrVG umfassende Rechte und Mög-
lichkeiten hat. Der Sinn und Zweck ei-
ner Mitarbeitervertretung eigener Art
wäre dann meiner Meinung nach obso-
let. Vielmehr würde die Ausgangslage
eher dazu führen, dass der Betriebsfrie-
den gestört wird. Es bestünde die Gefahr
einer Konkurrenzsituation zwischen
den Gremien. Insbesondere in größeren
Unternehmen können wir auch ohne al-
„Nur drei dagegen genügen“
INTERVIEW.
Was rechtlich und tatsächlich zu beachten ist, wenn Unternehmen eine
Alternative zum Betriebsratsgremium einführen, erklärt Volker von Alvensleben.
personalmagazin:
Vereinzelt setzen Unter-
nehmen auf eine alternative Mitarbeiter-
vertretung anstelle des Betriebsrats. Wie
bewerten Sie dieses Vorgehen rechtlich?
Volker von Alvensleben:
Zunächst ist zu
sagen, dass eine alternative Mitarbei-
tervertretung eine Möglichkeit ist, um
auf das Unternehmen zugeschnittene
Arbeitnehmervertretungsrechte
und
-verlangen zu entwickeln. Das kann in
der Praxis auch sinnvoller sein, als das
Betriebsverfassungsgesetz, also das Be-
trVG, anzuwenden. Zwar ist das BetrVG
allgemein gesprochen für den Betriebs-
frieden in Deutschland sicherlich nötig.
Das Gesetz enthält aber auch Bestim-
mungen, die in der Praxis für moderne
Unternehmen schlicht ungeeignet sind.
Das beginnt bereits bei der Definition
des Betriebsbegriffs. Gerade in interna-
tionalen Unternehmen mit einer Matrix-
Struktur stellt sich oft die Frage: Was ist
die Betriebsorganisation, für die ein Be-
triebsrat gebildet werden soll? Bei sol-
chen Fragen hinkt das BetrVG der Zeit
hinterher. Zudem enthält es politisch
motivierte Regeln, bei denen man oft
in der Praxis sagen muss, dass sie eher
hinderlich sind und weder Betriebsrat,
Mitarbeitern noch Arbeitgebern helfen.
personalmagazin:
Welche wären das?
von Alvensleben:
Nehmen Sie zum Beispiel
die Anhörung des Betriebsrats mit sei-
nen Widerspruchsmöglichkeiten bei
der Einstellung von Mitarbeitern. Diese
Regelung bringt Sie praktisch in den
seltensten Fällen weiter. Wenn der Be-
triebsrat aus welchen Gründen auch im-
mer neue Mitarbeiter ablehnt, führt dies
regelmäßig zu überflüssigen Verfahren.
Das bringt erheblichen Unfrieden in
die Belegschaft und kostet letztlich nur
Geld. Nach meiner Wahrnehmung führt
die gesamte Einstellungsmitbestim-
mung nach § 99 ff. BetrVG in der be-
trieblichen Praxis nicht zu mehr – ich
sage mal – Gerechtigkeit oder dazu,
dass Arbeitgeber Dinge anders gestal-
ten. Ein weiteres, ganz anderes Beispiel
ist die Mitbestimmung bei technischen
Einrichtungen, die dazu bestimmt sind,
Verhalten und Leistung von Mitarbei-
tern zu erfassen oder zu kontrollieren.
Nach der Rechtsprechung erstreckt sich
das auf alles, was nur irgendwie dazu
führt, dass über die Technik Mitarbeiter
erfasst werden. Beispielsweise ist der
VOLKER VON ALVENSLEBEN
ist Fachan-
walt für Arbeitsrecht und Office Managing
Partner bei DLA Piper in Hamburg.
1...,68,69,70,71,72,73,74,75,76,77 79,80,81,82,83,84,85,86,87,88,...92
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