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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an katharina.
04/15 spezial bAV
Das Interview führte
Katharina Schmitt.
die Tätigkeiten wurden auf den Vermitt-
ler abgewälzt. Das Betriebsrentengesetz
regelt klar, dass der Arbeitgeber für die
bAV verantwortlich ist. Dazu zählt na-
türlich auch deren Administration. Das
beginnt mit dem Anspruch auf wertglei-
che Versorgung bei neu eingestellten
Mitarbeitern, geht über die ordnungs-
gemäße Meldung von Elternzeiten oder
längeren Krankheiten bis hin zu den
Tätigkeiten, die mit dem Ende einer Be-
schäftigung in Zusammenhang stehen.
Diese zeitintensiven und komplexen
Aufgaben werden sich zunehmend auf
die Unternehmen verlagern.
personalmagazin:
Die Verwaltung der bAV
läuft größtenteils noch analog. Sind hier
nicht auch die Versicherer gefordert, um
die Abläufe effizienter zu machen?
Bockelmann:
Versicherer haben die Not-
wendigkeit in Sachen Digitalisierung
längst erkannt und reagieren entspre-
chend. Mit Blick auf unsere Auftragslage
lässt sich sagen, dass Lösungen für effi-
ziente Prozesse in der bAV-Verwaltung
zunehmend gefordert und eingebunden
werden. Dennoch geht es im direkten
Vergleich zu anderen Branchen eher
langsam voran. Die diversen Änderun-
gen in den letzten Jahren, seien es Rech-
nungszinsabsenkungen, die Reform des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
oder die Einführung von Unisex, haben
enorme Kapazitäten in den IT-Abteilun-
gen der Versicherungsunternehmen für
sich beansprucht und innovativen Ent-
wicklungen den Raum genommen. Jede
Neuerung vom Gesetzgeber verkompli-
ziert die Anforderungen – im Kleinen
wie das LVRG oder im Großen in Form
eines zusätzlichen Rentenmodells, wie
es aktuell in der Diskussion ist. Natür-
lich geht das zulasten neuer Entwick-
lungen.
personalmagazin:
Was genau macht die
Verwaltung der bAV so komplex?
Bockelmann:
Insbesondere die Übernah-
me bestehender Versorgungsanwart-
schaften ist zeitaufwendig. Wechselt
ein Mitarbeiter seinen Job, darf er be-
stehende Ansprüche aus Direktversi-
cherungen, Pensionskassen und Pen-
sionsfonds mitnehmen. Für 2005 und
später abgeschlossene Verträge hat der
Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen
Anspruch auf eine wertgleiche Versor-
gung beim neuen Arbeitgeber. Es ist
Aufgabe der Unternehmen, die Über-
tragung zu organisieren und dabei auch
die Interessen des neuen Mitarbeiters
im Auge zu behalten. Durchschnittlich
sechs Monate dauert die Übertragung
einer bestehenden Versorgung auf den
neuen Arbeitgeber. Besonders komplex
ist die Deckungskapitalübertragung,
die rund 30 Einzelschritte erfordert.
Ebenfalls zu den Verwaltungsaufgaben
in der bAV gehören die Korrespondenz
und das Meldewesen mit den beteilig-
ten Versicherern, die Kontenklärung
und die korrekte Abrechnung der bAV
im Gehalt. Bei allen Verwaltungsschrit-
ten sind die jeweiligen Fristen und sich
ändernde Gesetzes- und Datenschutzbe-
stimmungen einzuhalten.
personalmagazin:
Wie können Unterneh-
men die Anforderungen in der bAV in die
Praxis umsetzen?
Bockelmann:
In jedem Fall muss der ver-
antwortungsvolle und nachhaltige Um-
gang in der bAV gewährleistet sein. Für
eine verlässliche Verwaltung ist qua-
lifiziertes Personal notwendig; das ist
allerdings mit hohen Kosten verbunden.
Für KMU rechnet sich eine interne Be-
setzung in den wenigsten Fällen. Alter-
nativ kann das Unternehmen die Aufga-
be an einen spezialisierten Dienstleister
outsourcen. Ein zunehmender Automa-
tisierungsgrad wird die Umsetzung in
der Praxis in den nächsten Jahren posi-
tiv beeinflussen.
personalmagazin:
Lohnt sich die bAV dann
überhaupt noch für Unternehmen im
Hinblick auf diesen Aufwand?
Bockelmann:
Unternehmen sind im Wett-
bewerb um die besten Mitarbeiter ge-
fordert, sich als attraktiven Arbeitgeber
zu positionieren. Auch der Austausch
über Social-Media-Kanäle ist beim Em-
ployer Branding mit einzubeziehen. Auf
Bewertungsportalen
kommunizieren
Mitarbeiter untereinander, treffen auf
ehemalige oder potenzielle Kollegen
und tauschen sich munter aus. Unter-
nehmen werden dadurch auch ohne ei-
genes Zutun immer transparenter. Im
Idealfall entwickelt sich ein Mitarbeiter,
der sich positiv über seinen Arbeitgeber
äußert, zu einem Markenbotschafter.
Laut Allianz-Umfrage von Dezember
2014 erzählen zum Beispiel zwei Drittel
der Beschäftigten regelmäßig über die
Vorzüge in ihren Unternehmen. Zu den
Top drei gehört die betriebliche Alters-
vorsorge. Über 40 Prozent der 35- bis
44-Jährigen betrachten die bAV als at-
traktiven Mehrwert, das zahlt unmittel-
bar auf die Arbeitgebermarke ein.
personalmagazin:
Wie wird sich die bAV Ih-
rer Ansicht nach in den nächsten Jahren
entwickeln?
Bockelmann:
Sie wird an Bedeutung hin-
zugewinnen. Die bAV kann viel mehr
sein als eine Säule der Altersvorsorge.
Richtig eingesetzt wird sie zum Instru-
ment der strategischen Unternehmens-
führung. Das werden im Laufe der Zeit
immer mehr Unternehmen für sich er-
kennen.
„Aufseiten der Vermitt-
ler werden Sparmaßnah-
men folgen. Sie werden
sich in Zukunft mehr
auf ihr Kerngeschäft
Beratung konzentrieren
müssen.“