personalmagazin bAVspezial 4/2015 - page 20

20
SPEZIAL BAV
_LEBENSVERSICHERUNGSREFORM
spezial bAV 04/15
den Wettbewerb um neue Arbeitgeber-
kunden häufig durch zusätzliche Ser-
viceversprechen, die in den meisten
Fällen nicht separat vergütet werden.
Dazu gehörten auch die unentgeltliche
Übernahme von Verwaltungstätigkeiten
für Arbeitgeber. Durch die Einschnitte
in der Vergütung sind solche Angebo-
te künftig kaum noch finanzierbar. Ein
Beispiel aus der Immobilienbranche
zum Vergleich: Ein Immobilienmakler
berät seinen Kunden und wickelt den
Verkauf eines Objektes ab, damit ist
seine Aufgabe erfüllt. Die anschließen-
de Verwaltung des Objektes liegt in der
Verantwortung des Erwerbers. Der steht
vor der Entscheidung, die administra-
tiven Aufgaben selbst zu übernehmen
oder an eine Hausverwaltung auszu-
lagern. Dass Immobilienmakler die
Hausverwaltung dauerhaft auf Basis der
einmaligen Vermittlungsprovision zusa-
gen, wäre absurd. In der bAV hingegen
übernehmen Vermittler die Verwaltung
aller „Objekte“ – sogar derer, die er dem
Kunden gar nicht selbst vermittelt hat.
Ähnlich wie in der Immobilienbranche
erfolgt auch bei der bAV-Vermittlung
die Vergütung nur einmal bei Vertrags-
abschluss. Das macht eine fortlaufende,
unentgeltliche Verwaltung in der bAV
für Vermittler nahezu unmöglich.
personalmagazin:
Das heißt, die Vermittler
wälzen auf die Arbeitgeber Verwaltungs-
aufgaben ab, die dann letztendlich in der
Personalabteilung hängen bleiben.
Bockelmann:
Von Abwälzen auf den Ar-
beitgeber kann hier keine Rede sein.
Bislang war es häufig genau umgekehrt:
„Service kaum noch finanzierbar“
INTERVIEW.
Das Lebensversicherungsreformgesetz bringt Neuregelungen für alle
Beteiligten in der bAV. Martin Bockelmann erwartet mehr Aufwand für Arbeitgeber.
personalmagazin:
Das Lebensversiche-
rungsreformgesetz greift seit Januar
2015. Auch in der betrieblichen Altersver-
sorgung bringt das Neuerungen mit sich.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Martin Bockelmann:
Für die bAV ergeben
sich durch das LVRG drei wesentliche
Änderungen: Mit der Absenkung des
Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Pro-
mille können Versicherungsunterneh-
men in den ersten fünf Jahren der Ver-
tragslaufzeit die Abschlusskosten nur
noch in Höhe von maximal 25 Promille
anrechnen. Dadurch entstehen bei bAV-
Verträgen insbesondere in den ersten
Jahren deutlich höhere Rückkaufswer-
te. Die zweite wichtige Neuerung ist die
höhere Beteiligung an Risikoüberschüs-
sen: sie steigt von 75 auf 90 Prozent, das
gilt sowohl für Bestands- als auch für
Neukunden. Außerdem relevant ist die
Absenkung des Garantiezinses von 1,75
auf 1,25 Prozent. Hierbei handelt es sich
um den Zinssatz, den Versicherungs-
unternehmen ihren Kunden maximal
auf den Sparanteil im Beitrag zusagen
dürfen. Der neue Rechnungszins gilt für
die Verträge, die ab 1. Januar 2015 abge-
schlossen werden. Die Absenkung des
Rechnungszinses spielt jedoch nur eine
untergeordnete Rolle, da die Gesamtver-
zinsung mit aktuell 3,3 Prozent deutlich
über dem garantierten Rechnungszins
liegt.
personalmagazin:
Höhere Rückkaufswerte
bei bAV-Verträgen und höhere Beteiligung
sind doch gute Nachrichten, oder?
Bockelmann:
Ja und Nein. Es ist sehr gut
für die Versicherten, reduziert jedoch
gleichermaßen die Vergütung der Ver-
mittler. Aufseiten der Versicherer und
Vermittler werden deshalb Sparmaß-
nahmen folgen, die teilweise längst
überfällig sind. Berater beziehungswei-
se Vermittler werden sich mehr auf ihr
Kerngeschäft – die Beratungsleistung
– konzentrieren müssen, um weiterhin
wirtschaftlich arbeiten zu können. Die
Absenkung des Höchstzillmersatzes
von 40 auf 25 Promille ist ein drasti-
scher Einschnitt in die Vergütung der
Vermittler und wird deutliche Auswir-
kungen auf den Markt haben.
personalmagazin:
Welche Konsequenzen
werden auf die Sparmaßnahmen folgen?
Bockelmann:
Vermittler gewinnen bisher
MARTIN BOCKELMANN
ist Geschäftsfüh-
rer der xbAV GmbH, Anbieter von Lösungen
zur Prozessoptimierung in der bAV.
1...,10,11,12,13,14,15,16,17,18,19 21,22,23,24,25,26,27,28,29,30,...36
Powered by FlippingBook