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SPEZIAL BAV
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spezial bAV 04/15
Anbieter die Unternehmen beratend in
Bezug auf die bilanzsteuerrechtliche
Behandlung für übernommene oder
übertragene Pensionsverpflichtungen
unterstützen.
Die kritische Haftungsfrage
Ob sich ein Arbeitgeber für oder gegen
die Einführung einer betrieblichen Al-
tersversorgung entscheidet, hängt unter
anderem an der Haftungsfrage. Anbieter
haben hier eine besondere Aufgaben-
stellung: Haftungsvermeidung und Auf-
klärung. Je umfassender ein Anbieter
Arbeitgeber oder Finanzdienstleister
tive Analyse: IVFP und Anbieter stehen
in einem sehr engen Austausch. Die
Analyse wurde in vier Teilbereiche un-
tergliedert: Beratung und Haftung mit
einer Gewichtung von jeweils 30 Prozent
sowie Service und Verwaltung mit einer
Gewichtung von jeweils 20 Prozent an
der Gesamtnote. Während in den Be-
reichen Haftung, Beratung und Service
das IVFP die Anbieter einer qualitativen
Analyse unterzogen hat, setzt sich die
Untersuchung im Bereich Verwaltung
aus qualitativen und quantitativen Be-
wertungskriterien zusammen.
Im Vergleich zu den beiden vorange-
gangenen Ratings zeigte sich, dass sich
die Anbieter mit den Verbesserungsvor-
schlägen intensiv auseinandergesetzt
und ihre Hausaufgaben erledigt haben
– Unterlagen, Checklisten und Prozesse
wurden nachgebessert und optimiert.
Dieszeigt, dass das Analyseverfahren des
IVFP unter den Anbietern anerkannt und
akzeptiert ist.
Folglich wundert es nicht, dass die
Anbieter insgesamt besser abgeschnit-
ten haben. Wird in einem Unternehmen
ein betriebliches Versorgungssystem
eingeführt, ist das kein einmaliger Um-
stand – die bAV begleitet Mitarbeiter
und Unternehmen ein Leben lang. Umso
wichtiger ist es, sich einen fachkundigen
Partner an Bord zu holen.
Beratung bei Auslandseinsätzen
Erstmals wurde bewertet, ob Arbeitge-
ber bei der Entsendung von Fachkräften
ins Ausland beraten werden. Hier zeigte
sich ein erfreuliches Bild: 75 Prozent der
Anbieter beraten in diesem Zusammen-
hang und gehen auf die unterschiedli-
chen Gegebenheiten ein. Während die
Beratungsleistung für Gesellschafter-
Geschäftsführer (GGF) bereits in den
letzten Ratings durchwegs positiv in
Erscheinung getreten ist, gibt es bei
der Aufklärung rund um die Rückstel-
lungsbildung nach § 6a EStG immer
noch Verbesserungsbedarf – über ein
Viertel geht darauf überhaupt nicht ein.
Positiv fiel auf, dass über 70 Prozent der
Aachen Münchener Lebensversicherung AG
Allianz Lebensversicherungs-AG
Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
AXA Lebensversicherung AG
Bayern-Versicherung Lebensversicherung
AG
die Bayerische
ERGO Lebensversicherung AG
Generali Lebensversicherung AG
HDI Lebensversicherung AG
Huk-Coburg-Lebensversicherung AG
Lebensversicherung von 1871 a. G.
München
Nürnberger Lebensversicherung AG
Öffentliche Lebensversicherung Berlin
Brandenburg Aktiengesellschaft
Saarland Versicherungen AG
Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
SV Sparkassen-Versicherung Lebens
versicherung AG
Swiss Life AG
Württembergische Lebensversicherung AG
WWK Lebensversicherung a.G.
Zurich Deutscher Herold Lebens
versicherung AG
DIE BESTEN ANBIETER
Die Tabelle zeigt die 20 besten Anbieter
in alphabetischer Reihenfolge.
darin unterstützt, eine Haftung auszu-
schließen, desto besser schneidet er in
der Haftung ab. Erfreulich fällt auf, dass
Arbeitgeber über die Mitbestimmungs-
rechte eines Betriebsrats deutlich besser
aufgeklärt werden. Waren es 2012 noch
knapp 25 Prozent ohne Aufklärung,
schrumpfte der Anteil im aktuellen Ra-
ting auf weit unter 20 Prozent. Ebenfalls
stark verbessert – von knapp 42 auf
über 57 Prozent – hat sich die Aufklä-
rung darüber, dass bAV-Beiträge vom
Arbeitgeber bei Sozialversicherung und
Steuer vor denen des Arbeitnehmers
berücksichtigt werden. Von Bedeutung
wird dieser Aspekt, wenn der Beitrag
vier Prozent der BBG übersteigt.
Oftmals wird das biometrische Risiko
der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im
Zusammenhang mit der betrieblichen
Altersversorgung betrachtet – über
80 Prozent klären darüber auf, jedoch
bieten nur knapp über die Hälfte eine
vergleichende Nettobetrachtung der Be-
rufs- oder Erwerbsunfähigkeit-Absiche-
rungen imRahmen der bAV imVergleich
zur privaten Vorsorge. Das A und O bei
der Haftungsvermeidung ist Aufklärung
– nur wer umfassend informiert ist,
kann einen Haftungsfall ausschließen.
Service: Individuelle Bedürfnisse
Die bAV wird als zusätzlicher Baustein
im Rahmen der Altersvorsorge immer
wichtiger. Schließt ein Arbeitgeber eine
bAV-Versicherung ab, so bindet er sich
in der Regel über viele Jahre hinweg an
einen Anbieter. Umso wichtiger ist es,
dass dieser bereits von Beginn an einen
auf die individuellen Bedürfnisse des
Kunden ausgerichteten Service bereit-
stellt. Viele Anbieter gehen hier abseits
vom Produktverkauf einen besonderen
Weg. Anbieter stellen beispielsweise
ganze Intranetseiten im eigens auf Fir-
men zugeschnittenen Layout mit aus-
führlichen Informationen zur bAV und
der Möglichkeit, selbst Angebote zu be-
rechnen, zur Verfügung.
Im aktuellen Rating ist besonders auf-
gefallen, dass die Anbieter im Vergleich