personalmagazin bAVspezial 4/2015 - page 32

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SPEZIAL BAV
_VERWALTUNG
spezial bAV 04/15
Einfach auch im Mittelstand
TRICKKISTE.
Besonders mittelständische Unternehmen müssen bei der bAV auf Auf-
wand und Risiken achten. Die richtigen Prozesse können hier helfen.
Doch wie steht es mit der Komplexität
und Rechtssicherheit der Betriebsrente?
Anders als größere Unternehmen kön-
nen viele Mittelständler nicht auf eine
Rechtsabteilung oder Personalabteilung
mit eigenem Juristen zurückgreifen.
Hier hat nun das Bundesarbeitsgericht
(21.1.2014, 3 AZR 870/11) für weitere
Rechtssicherheit gesorgt. Dadurch wird
die Betriebsrente für den Mittelstand
noch attraktiver. Zusätzlich kann auch
das Unternehmen selbst einiges dafür
tun, dass die Betriebsrente „einfach“ zu
handhaben ist. Denn hierfür ist der rich-
tige Prozess das A und O.
Die Arbeitnehmer müssen sich selbst
über Bestimmungen informieren
Das Bundesarbeitsgericht hat klipp
und klar festgestellt, dass sich über
das „Recht auf Entgeltumwandlung“ je-
der Arbeitnehmer aufgrund der jeder-
mann zugänglichen und insoweit ohne
Weiteres verständlichen gesetzlichen
Bestimmung des § 1a Betriebsrentenge-
Von
Henriette Meissner
S
oziale Fürsorge in Form einer
Betriebsrente passt sehr gut
zum Mittelstand. Denn dort
sind häufig die Mitarbeiter mit
dem Unternehmen eng verbunden. Und
gleichzeitig weiß der Chef, wie wichtig
es ist, gute Fachkräfte zu halten. Häu-
fig kommt dabei die Kombination ei-
ner Entgeltumwandlung, bei dem der
Mitarbeiter eigenen Lohn in eine Be-
triebsrente umwandelt, mit einer arbeit-
geberfinanzierten Betriebsrente, bei der
der Arbeitgeber zum Beispiel seine So-
zialversicherungsersparnis als Arbeitge-
berzuschuss weitergibt, zum Zuge. Diese
Kombination bietet sich deshalb an, weil
zum einen der Arbeitgeber seinen Ar-
beitnehmern eine sehr gute Versorgung
bietet und der Arbeitgeber zum anderen
einen guten Teil des Zuschusses über die
Lohnnebenkostenersparnis von rund 20
Prozent refinanziert.
Der Aufwand darf den
Nutzen nicht übersteigen.
Besonders der Mittelstand
muss darauf achten, dass
die bAV seine Kräfte nicht
übersteigt.
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PROZESSABLAUF
2. Weniger ist mehr:
Direktversicherung, ein
Versicherer, ein einfach
verständlicher Tarif, nur
Altersrente, nur bis vier
Prozent der BBG
1. Einfaches,
aber attraktives
Konzept mit Arbeitge-
berzuschuss
1...,22,23,24,25,26,27,28,29,30,31 33,34,35,36
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