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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an katharina.
04/15 spezial bAV
6. Für Zukunftssicherheit: Alles dokumen-
tieren, insbesondere Veränderungen. Policen
und Policennachträge immer aushändigen.
Aufbewahrungsfristen nach dem Eintritt des
Versorgungsfalles einhalten.
die Zusageform „beitragsorientierte
Leistungszusage“. Damit entfallen Er-
klärungen zu Garantiekonzepten, Be-
sonderheiten von Fondsanlagen oder
regelmäßigen Wahlmöglichkeiten.
Betriebliche Altersversorgung, das
kann nicht oft genug gesagt werden,
muss dem Arbeitnehmer richtig kom-
muniziert werden.
Der erste Schritt zum Erfolg ist
das richtige bAV-Konzept
Der erste Schritt ist das richtige Kon-
zept: Der Arbeitgeber gibt seine Lohnne-
benkostenersparnis pauschaliert weiter,
wenn der Arbeitnehmer einen Mindest-
betrag selbst einbringt. Das ist moder-
ne bAV und einfach umzusetzen. Gerne
darf das auch fachmännisch von einem
Rechtsdienstleister in einer Versor-
gungsordnung dokumentiert werden.
Der zweite Schritt besteht in der per-
sönlichen Beratung des Arbeitnehmers
durch den vom Arbeitgeber beauftrag-
ten (Versicherungs-)experten. Frei nach
demMotto „Tue Gutes und rede darüber“
sollte dem Arbeitnehmer anhand einer
Gehaltssimulation gezeigt werden, was
genau die bAV für ihn „bringt“. Dazu ge-
hört auch ein VVG-konformes Angebot
des Versicherers mit den Informationen
zur Steuer und Sozialversicherung und
zu den möglichen Hinterbliebenen. Die
Entscheidung des Arbeitnehmers sollte
dokumentiert und der Personalakte hin-
zugefügt werden. Bei einer positiven
rade genannten Mindestinformationen.
Es sollte die Aushändigung der Versor-
gungs- und Versicherungsbedingungen,
die den Richtern ein wichtiges Anliegen
ist, dokumentiert werden. Dies gilt auch
für die jährlichen Nachträge oder bei
Veränderungen: auch dem Arbeitneh-
mer immer alles aushändigen.
Zur einfachen Handhabung gehört
auch, dass es auch bei der Tarifauswahl
„einfach“ zugeht. Denn jede Vielfalt löst
weiteren Informationsbedarf bei den Ar-
beitnehmern aus. Das gilt auch für das
Nebeneinander von verschiedenen Zusa-
geformen, wie der beitragsorientierten
Leistungszusage oder der Beitragszu-
sage mit Mindestleistung. Meistens
gilt hier: weniger ist mehr und leichter
verständlich ist es auch. Bewährt hat
sich eine klassische Kapitalanlage und
setz (BetrAVG) selbst informieren kann.
Jeder Arbeitgeber, der seinen Arbeit-
nehmern eine Entgeltumwandlung mit
einem Arbeitgeberzuschuss anbietet,
zeigt also schon, dass er seinen Mitar-
beitern ein „Mehr“ bietet. In Zeiten des
demografischen Wandels, in denen sich
die Mitarbeiter ihren Arbeitgeber im-
mer öfter aussuchen können, ist es ein
wichtiger Pluspunkt, wenn der Arbeit-
geber von sich aus tätig wird.
Bundesarbeitsgericht hat die
Messlatte sehr niedrig angelegt
Das Bundesarbeitsgericht legt die Mess-
latte für die Informationspflichten des
Arbeitgebers sehr niedrig an. Damit
sich der Arbeitnehmer für oder gegen
eine Entgeltumwandlung entscheiden
kann, nennen die obersten Arbeitsrich-
ter beispielhaft als wichtige Informati-
onspunkte:
• Nennung des vom Unternehmen ge-
wählten Durchführungswegs
• Nennung der Identität des konkreten
Versorgungsträgers
• Nennung der konkret angebotenen
Zusageart
• Information zu den Versorgungs- und
Versicherungsbedingungen des exter-
nen Versorgungsträgers
Nicht umsonst ist die Direktversiche-
rung imMittelstand sehr weit verbreitet.
Denn sie ist in der Praxis sehr einfach
zu handhaben. Regelmäßig enthalten
die Unterlagen des Versicherers die ge-
QUELLE: STUTTGARTER LEBENSVERSICHERUNG
Der Ablauf zeigt den idealen Prozess für eine einfache betriebliche
Altersversorgung (bAV), wie sie sich für kleine und mittelständische
Unternehmen eignet: mit einfachem Konzept, klarer Kommunikation
und frühzeitiger Einbindung der Lohnbuchhaltung.
Betriebliche Altersver-
sorgung, das kann nicht
oft genug gesagt wer-
den, muss dem Arbeit-
nehmer gut kommuni-
ziert werden. Wichtig ist
das richtige Konzept.
5. Für eine einfache Ver-
waltung von „Störfällen“:
die Lohnbuchhaltung und eine
schnelle Information an den
Versicherer
4. Für eine einfache
Verarbeitung: die früh-
zeitige Einbindung
der Lohnbuchhaltung
3. Für den Erfolg
beim Arbeitnehmer:
gute Kommunikation