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SPEZIAL BAV
_TARIFRENTE
spezial bAV 04/15
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
beitgeber über ihren Verband für die
Kosten aufkommen müssten, die durch
die Gründung der gemeinsamen Ein-
richtungen entstehen. Belastungen für
die Liquidität und Gewinneinbußen wä-
ren vorprogrammiert. Bei kleinen und
mittelständischen Unternehmen, die im
Fokus der Tarifrente stehen, könnte dies
zu Wettbewerbsnachteilen führen.
Kein Wunder also, dass sowohl Ge-
werkschaften als auch Arbeitgeber dem
Konzept der Tarifrente skeptisch ge-
genüberstehen. Das gilt auch für Ingo
Kramer, Präsident der Bundesvereini-
und ohne Budget für externe Berater?
Welche Auswirkungen würde eine obli-
gatorische Tarifrente auf die bestehende
bAV haben? Was passiert, wenn die Ta-
rifrente am Ende doch nicht so effizient
ist wie versprochen? Droht dann nicht
der gute Ruf der bAV Schaden zu neh-
men? Weitere Risiken drohen, wenn der
Gesetzgeber die Arbeitgeber zwingt,
eine Tarifrente anzubieten (Siehe Kom-
mentar auf Seite 15). Die finanziellen
Folgen für die betroffenen Unterneh-
men wären unkalkulierbar. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass letztlich die Ar-
SANDRA SPIECKER
leitet
das bAV-Fachcenter bei HDI
in Köln.
gung der Deutschen Arbeitgeberverbän-
de (BDA): „Der Schlüssel für eine weitere
Verbreitung von Betriebsrenten sind
bessere Rahmenbedingungen und nicht
staatliche Zwangslösungen.“ Andrea
Nahles zeigt sich davon unbeeindruckt.
Sie ließ im Januar einen konkreten Ge-
setzesvorschlag ausarbeiten.
Ein neuer Vorschlag des Bundesarbeitsmini-
steriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur
Stärkung der bAV ist in der Welt. Der Ball
der Betriebsrente wird an die Sozialpartner
gespielt. Das ist gut, wenn alle im Spiel blei-
ben – also ihre Rolle wahrnehmen. Er wird
zum Alibi, wenn der Ball wie die berüchtigte
heiße Kartoffel behandelt wird.
Der Blick über den nationalen Tellerrand
zeigt: Dort, wo betriebliche Altersversorgung
in größeren Kollektiven und mit stärkerer
Verbindlichkeit organisiert wird, leistet sie
einen gewichtigen und nachhaltigen Beitrag
zur Stabilisierung von Alterseinkommen.
Schaut man genauer hin, so sieht man aber
auch, dass das nur dort funktioniert, wo auch
die anderen Rahmenbedingungen stimmen.
Und die hängen – Koalitionsvertrag hin oder
her – immer noch in der Luft.
Alle Vorschläge zur leichteren Einführung von
Betriebsrenten für die Sozialpartner können
aber nur in dem Maße greifen, wie die seit
Jahren von allen Beteiligten kritisierten
sozialversicherungs- und steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen angepackt werden.
Wenn betriebliche Altersversorgung für Nied-
rigverdiener aufgrund der Anrechnung auf
die Grundsicherung und der hohen Belastung
mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträ-
gen unattraktiv bleibt, dann werden Gewerk-
schaften für diese Arbeitnehmergruppe kei-
ne Tarifverträge abschließen können. Wenn
die steuerlich zulässigen Dotierungsrahmen
zu eng sind und Arbeitgeber über kurz oder
lang neben der gemeinsamen Einrichtung
noch einen weiteren Durchführungsweg
einrichten müssen, werden Arbeitgeber-
verbände ihre Hand nicht zu einem solchen
Tarifvertrag reichen können.
Blühende bAV-Landschaften entstehen
nicht allein dadurch, dass den Tarifparteien
über gemeinsame Einrichtungen die reine
Beitragszusage gemacht wird, damit Arbeit-
gebern eine niedrigere Einstiegsschwelle
und Arbeitnehmern Sicherheiten gegeben
werden. Zur Wahrheit gehört aber auch,
dass erfolgreiche Rentensysteme weltweit
genau diese reine Beitragszusage in der
zweiten Säule haben. Unterschiede gibt es
in den Sicherungssystemen. Gerade dies
wäre aber in Deutschland kein Hexenwerk.
In der Sicherung von Betriebsrenten durch
Innovation oder Alibi?
Nur ein umfassendes Reformpaket kann die dringend nötige Ausweitung der betrieblichen
Altersversorgung bewirken. Eine an allen wichtigen Parametern ansetzende Politik kann ver-
meiden, dass eine gut gemeinte Regelung nicht zum schlecht gemachten Papiertiger wird.
große Kollektive – wenigstens dort – sind
wir die Guten. Der deutsche PSV genießt
weltweit Hochachtung. Risikominimierung
für beide Seiten – wir könnten das, wenn wir
es wollten. Er könnte sozialpartnerschaftlich
ausgebaut werden oder als Referenzmodell
für etwas Neues zwischen den Sozialpart-
nern Ausgestaltetes dienen. Eines bräuchte
es dazu nicht: Ein Solvency II Regime.
So könnte der Zugang zur Beitragszusage
für alle erleichtert werden. Die Spaltung der
Landschaft in eine alte Betriebsrente und
eine neue Tarifparteienrente – ein Super-GAU
für viele, die sich bisher um die Alterssiche-
rung in Deutschland verdient gemacht haben
– könnte leicht vermieden werden.
Aber nur ein umfassendes Reformpaket kann
die dringend nötige Ausweitung der betrieb-
lichen Altersversorgung bewirken. Nur wenn
auch das BMF gewillt ist, zu diesem Paket
Substanzielles beizutragen, kann sich die
bAV auch in Deutschland positiv entwickeln.
Nur eine an allen wichtigen Parametern an-
setzende Politik kann vermeiden, dass eine
gut gemeinte Regelung nicht zum schlecht
gemachten Papiertiger wird.
HERIBERT KARCH
ist Vorsitzender der
Aba Arbeitsgemein-
schaft für betriebliche
Altersversorgung e.V.,
Berlin.
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