personalmagazin bAVspezial 4/2015 - page 6

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SPEZIAL BAV
_VERSORGUNGSKONZEPTE
spezial bAV 04/15
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
arbeitgeberfinanzierten Beitrag von 100
Euro in die bAV zu bekommen, als 50 Eu-
ro netto. Für alle Mitarbeiter entsteht so
mit steigender Betriebszugehörigkeit ei-
ne beträchtliche Zusatzversorgung. Das
zeigt das Rechenbeispiel (siehe Grafik,
Seite 8): Bei einer Zinsannahme von vier
Prozent stehen zum Renteneintritt mit
67 Jahren etwa 125.000 Euro zur Verfü-
gung. Aus diesem Kapital ergibt sich ei-
ne monatliche lebenslange Zusatzrente
Ein Schutzschirm für Mitarbeiter
ÜBERBLICK.
Die Versorgung der Mitarbeiter im Alter oder bei Krankheit setzt sich
zunehmend als Instrument eines Vergütungskonzepts durch. Was spricht dafür?
von rund 500 Euro für den Mitarbeiter.
Zentral für die Steigerung der Arbeitge-
berattraktivität ist die zielgerichtete Kom-
munikation an die Mitarbeiter, da nur so
die gewünschten Effekte erreicht werden
können. Durch das zusätzliche Kapital
oder die möglichen Rentenzahlungen
werden fließende Übergänge in den Ru-
hestand bereits ab dem 62. Lebensjahr
deutlich vereinfacht. Arbeitgeber können
das Know-how erfahrener Mitarbeiter
Von
Carsten Cornelsen
V
iele Unternehmen suchen ver-
stärkt nach Lösungen, um als
Arbeitgeber attraktiver zu sein.
Die Einführung oder Moderni-
sierung arbeitgeberfinanzierter Versor-
gungsbausteine steigert die Attraktivität,
da Sozialleistungen von Mitarbeitern ge-
mäß einer aktuellen Studie der confera
Consulting GmbH sehr geschätzt werden.
Die zusätzlichen Sozialleistungen rangie-
ren hierbei unter den beliebtesten drei
Attraktivitätsmerkmalen für Arbeitgeber.
Bisher werden in diesem Kontext betrieb-
liche Versorgungsleistungen noch selten
als modernes Vergütungsinstrument in
Betracht gezogen.
Ein interessanter Lösungsansatz für
nicht-tarifgebundene Unternehmen
oder Firmen mit einem Haustarifvertrag
sind Kombinationsmodelle. Dabei zahlt
der Arbeitgeber automatisch einen Teil
der regelmäßigen Gehaltserhöhung als
arbeitgeberfinanzierten Beitrag in die
betriebliche Altersversorgung (bAV) ein.
Die Kombination aus arbeitgeberfinan-
zierter bAV und der um den bAV-Beitrag
reduzierten Bruttoerhöhung erhöht die
Gesamtkosten für den Arbeitgeber nicht.
Dieser Ansatz ist für die Mitarbeiter mit
einer minimalen Nettozuwachsvermin-
derung verbunden, wird jedoch durch
den Vorteil in der Rente ausgeglichen.
Dass die arbeitgeberfinanzierte bAV
imGegensatz zu Barlohn bevorzugt wird,
zeigen auch die Ergebnisse der PwC-Stu-
die zur betrieblichen Altersversorgung
vom Januar 2015. Mehr als 75 Prozent
der Mitarbeiter geben an, lieber einen
© ALFONSO DE TOMÁS / FOTOLIA.DE
Mehrfach geschützt: Die verschiedenen Vorsorgeideen bilden ein Gesamtkonzept.
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