personalmagazin bAVspezial 4/2015 - page 7

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länger nutzen. In diesem Kontext sind die
geplanten Erleichterungen bezüglich des
Hinzuverdienstes im Alter ein weiterer
wichtiger Bestandteil.
bKV als Teil eines Vergütungssystems
Ist das für die Gehaltserhöhung einge-
plante Kostenbudget noch nicht aus-
geschöpft, sind neben der bAV weitere
interessante arbeitgeberfinanzierte Ver-
sorgungsleistungen möglich. Ein wirksa-
mes Instrument zur Mitarbeiterbindung
kann die betriebliche Krankenversiche-
rung (bkV) sein. Sofern ein Unterneh-
men die bKV für alle Mitarbeiter oder
zumindest den Großteil der Belegschaft
einführt, kann dies in der Regel ohne
Gesundheitsprüfung erfolgen. So kom-
men viele Arbeitnehmer, die privat kei-
ne Krankenzusatzversicherung erlangen
können, doch in den Genuss einer Zusatz-
absicherung. Zudem kann häufig auch
für die Angehörigen der Mitarbeiter der
gleiche Zusatzschutz angeboten werden.
Die Kosten dafür trägt der Mitarbeiter. So
verschafft der Arbeitgeber nicht nur den
eigenen Mitarbeitern einen wesentlichen
Versorgungsbaustein, sondern erreicht
zusätzlich eine emotionale Verknüpfung
in das familiäre Umfeld des Mitarbeiters.
Wenn Mitarbeiter oder deren Angehöri-
ge die Leistungen in Anspruch nehmen,
folgt daraus eine langfristige positive Ver-
knüpfung zum Arbeitgeber.
Dennoch sind für den Arbeitgeber der-
zeit noch Risiken mit der betrieblichen
Krankenversicherung verbunden. Die-
se liegen in der ungewissen Beitrags-
pflicht zur Rentenversicherung für die
arbeitgeberfinanzierten Beiträge: Für die
Beiträge zur bKV hat die Branche bisher
§ 40 Abs. 1 EStG genutzt. Danach konn-
ten die Beiträge pauschal besteuert wer-
den, die Kosten dafür hat in der Regel
der Arbeitgeber getragen. Aufgrund der
bestehenden Gesetze (§ 1 SvEV und § 23
SGB IV) sollten Beiträge zur betrieblichen
Krankenversicherung von Beiträgen zur
Sozialversicherung befreit sein, wenn sie
nach § 40 Abs. 1 EStG pauschal versteuert
wurden. So hatte der GKV Spitzenverband
im Herbst 2013 entschieden. Nun hat die
Deutsche Rentenversicherung Bund eine
überraschende Meinung zur Sozialversi-
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