personalmagazin bAVspezial 4/2015 - page 18

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SPEZIAL BAV
_REFORMEN
spezial bAV 04/15
Betriebsrente am Scheideweg
AUSBLICK.
Der Gesetzgeber will die bAV stärken. Doch die Reformpläne lassen wich-
tige Fragen offen, während sie den eigentlichen Handlungsbedarf übersehen.
Von
Richard Herrmann
D
ie Bundesregierung hat einen
unauffälligen, aber entschei-
denden Richtungswechsel in
der Altersvorsorge eingelei-
tet. Nachdem die Riesterrente wegen
der anhaltenden und zum Teil berech-
tigten Kritik an der Intransparenz und
der Höhe der Kosten einen schweren
Vertrauensverlust erlitten hat, ist man
auf Abstand zur privaten Förderrente
gegangen. Stattdessen soll es jetzt die
Betriebsrente richten. Schon im Koali-
tionsvertrag hieß es, dass man die be-
triebliche Altersversorgung stärken und
die Verbreitung in kleinen und mittle-
ren Betrieben fördern wolle. Nun neh-
men diese Überlegungen Gestalt an. Die
Pläne von Arbeits- und Sozialministerin
Andrea Nahles (SPD) sehen ein zweites,
rein tarifvertragliches bAV-System vor
(siehe dazu Beitrag Seite 14 ff.). Zugelas-
sen wären dazu nur Pensionskassen und
Pensionsfonds. Diese neu zu schaffende
tarifliche Altersversorgung soll von den
Sozialpartnern in Eigenregie gestaltet
werden. Um das System flächendeckend
durchzusetzen, können Betriebe, die
nicht tarifgebunden sind, durch Allge-
meinverbindlichkeitserklärungen einge-
bunden werden. Damit wäre praktisch
die Pflicht zur Betriebsrente durch die
Hintertür eingeführt. Selbst wenn die
Arbeitnehmer, wie vorgesehen, durch
ein Opt-Out ihre Zustimmung verwei-
gern könnten, wäre die Teilnahme für
die Arbeitgeber verbindlich.
Die Idee einer allgemeinverbindlichen
Lösung hat auf den ersten Blick einen
gewissen Reiz. Alle Arbeitnehmer wären
dann unter dem gemeinsamen Dach ta-
riflicher Regelungen mit einer Betriebs-
rente versorgt. Die Lücken in den Reihen
wären geschlossen. Doch um welchen
Preis? Eine der Stärken der betrieb-
lichen Altersversorgung in Deutschland
liegt gerade in der Vielfalt der möglichen
Durchführungswege. So kann jedes Un-
ternehmen die Lösung wählen, die am
besten zu ihm passt.
Tarifvertragliche Regelungen bedeu-
ten genau das Gegenteil. Sie sind von
der Stange, für alle gleich und nicht in-
dividuell gestaltbar. Es wird damit ein
geschlossenes System geschaffen. Der
Markt für die tariflichen Pensionsein-
richtungen würde am Ende von einigen
wenigen Anbietern beherrscht. Alle an-
deren Versicherer müssten draußen blei-
ben, sie blieben schlimmstenfalls vom
Neugeschäft ausgeschlossen. Zudem
besteht die Gefahr der politischen Ein-
flussnahme, etwa bei Entscheidungen
im Bereich der Kapitalanlage. Und das
vielleicht größte Risiko: Arbeitgeber sol-
len bei den Tariffonds reine Beitragszu-
sagen geben dürfen, sie wären damit von
der Haftung für die späteren Rentenlei-
stungen befreit. Bislang müssen die Un-
ternehmen garantieren, dassmindestens
die eingezahlten Beiträge zumRentenbe-
ginn zur Verfügung stehen. Mit der „pay
and forget“-Lösung will man den Arbeit-
gebern den Einstieg in die Tariffonds
leicht machen. Doch die Arbeitnehmer
hätten ohne eine Beitragsgarantie das
Nachsehen, ihre Altersvorsorge würde
dadurch unsicherer als vorher.
Nicht noch unübersichtlicher machen
Anstatt die betriebliche Altersversor-
gung mit der Einführung eines paralle-
len Systems noch unübersichtlicher zu
machen, sollte der Gesetzgeber endlich
damit beginnen, das Betriebsrenten-
recht von bürokratischem Ballast zu be-
freien. Ein Hauptgrund dafür, dass klei-
ne und mittlere Unternehmen sich mit
der bAV schwertun, ist der administra-
tive Aufwand. Komplizierte und praxis-
ferne Regelungen schrecken die Arbeit-
geber ab. Ein Hemmnis für die stärkere
Verbreitung der bAV ist etwa der viel zu
enge steuerliche Rahmen, geregelt im
Paragrafen 3 Nr. 63 EStG. Derzeit kann
entweder der Arbeitgeber zusätzlich
zum Arbeitslohn vier Prozent der Bei-
tragsbemessungsgrenze steuerfrei für
seinen Mitarbeiter in eine Betriebsren-
te einzahlen oder der Arbeitnehmer tut
dies selbst durch Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeberbeitrag hat dabei Vor-
rang. Wenn die Firma bereits einen Bei-
Die Idee einer allge-
meinverbindlichen Lö-
sung hat auf den ersten
Blick einen gewissen
Reiz. Die Lücken wären
geschlossen. Doch um
welchen Preis?
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