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ten (vgl. Referentenentwurf CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz,
03.03.2016, § 289c HGB-nF).
Die ökonomische Logik: Ist eine CSR-Pflichtberichterstat-
tung sinnvoll?
Eine Vielzahl gerade größerer Unternehmen berichtet bereits
umfangreich freiwillig über CSR-Aktivitäten – aber eben nicht
alle. Vor diesem Hintergrund sind die verschiedenen regula-
torischen Initiativen wie eben die CSR-Richtlinie der EU zu
sehen, die eine CSR-Berichterstattung verpflichtend macht. Die
Logik dahinter entspringt grundsätzlichen kapitalmarkttheo-
retischen Überlegungen.
So begründen informationsökonomische Modelle eine breite
Pflichtpublizität damit, dass der Kapitalmarkt generell umso
besser funktioniert, je mehr inhaltliche Informationen von Un-
ternehmen, beispielsweise im CSR-Bericht gegeben werden:
Nur so können Chancen und Risiken künftiger Erfolge durch
Investoren mit einer detailliert vorgegebenen Pflichtbericht-
erstattung besser abgeschätzt werden (Barry/Brown, 1985).
Das reduziert die Handelsspannen zwischen Kauf- und Ver-
kaufspreisen und erhöht die Marktliquidität. Zudem erhalten
Anleger die CSR-Informationen gebündelt in einem zusam-
mengefassten Bericht und können sie auf diesem Wege besser
verarbeiten (Easley/O’Hara, 2004). Schließlich werden durch
die Bereitstellung von CSR-Informationen Analystenprognosen
verbessert, sodass Investoren zielführender zukunftsgerichte-
te Anlageentscheidungen treffen können (Baetge et al., 2010).
Dhaliwal et al. (2011) zeigen am Beispiel eines Samples US-
amerikanischer Unternehmen, dass sich Firmen mit einer um-
fassenderen CSR-Berichterstattung günstiger amKapitalmarkt
refinanzieren können.
Eine weitere Überlegung lässt sich aus dem Capital-Asset-
Pricing-Modell herleiten, das als eine Determinante für Wert-
papierpreise auch die durchschnittliche Marktrisikoprämie
aller am Markt gehandelten Wertpapiere unterstellt. Diese
Marktrisikoprämie kann durch umfassendere Informationen
einzelner Firmen reduziert werden, wenn deren zukünftige
Cashflows mit denen anderer Unternehmen stochastisch zu-
sammenhängen, was in einer globalisierten Wirtschaft in
vielen Fällen unterstellt werden kann (Lambert et al., 2007).
Mit anderen Worten: Von den breiteren Informationen eines
Unternehmens profitieren auch alle anderen Unternehmen.
Allerdings gibt es auch starke theoretische Argumente, die
dafür sprechen, bestimmte Formen der Berichterstattung –
und dazu könnte auch die CSR-Berichterstattung gehören –
gerade nicht verpflichtend zu machen.
So besagt die Theorie der Selbstenthüllung („unraveling“),
dass Unternehmen ohnehin freiwillig den Anreiz haben, CSR-
Quelle:
.06.2016
Abb. 1:
Darstellung im Rahmen der integrierten Leistungsanalyse des SAP-Konzerns
Eine Abweichung des betrieblichen Gesundheitskulturindex um
einen Prozentpunkt würde sich mit 75-85 Mio. Euro auf das Be-
triebsergebnis der SAP auswirken.
Umsatz
*
Betrieblicher Gesund-
heitskulturindex
Frauen in Führungs­
positionen
Gesellschaftliche
Leistung
Kompetenzentwicklung
Arbeitgeber-Ranking
Erneuerbare Energie
Energieverbrauch in
Rechenzentren
Energieverbrauch
Treibhausgas-
emissionen
Kundentreue
*
Betriebsergebnis
*
Mitarbeiter-
engagement
*
Mitarbeiterbindung
*
Unternehmensziele
Auswirkungen auf das Betriebsergebnis
Ökologische Indikatoren
Ökonomische Indikatoren
Soziale Indikatoren
1...,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16 18,19,20,21,22,23,24,25,26,27,...60
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