Immobilienwirtschaft 6/2019 - page 25

Um den Digitalisierungsprozess zu unterstüt-
zen, gibt es staatliche Förderprogramme und
vergünstigte Kredite. Doch in der Immobilien-
branche wissen das viele gar nicht.
Immobilienfirmen müssen auch immer
einen Eigenanteil leisten. Bei den För-
derungen über verbilligte Kredite gibt es
Konditionen mit sehr niedrigen Zinssät-
zen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit. Zum
Teil werden Haftungsfreistellungen oder
auch Tilgungszuschüsse gewährt.
Für manche Förderprogramme sei
es Voraussetzung, sich von einem spezi-
ell zertifizierten Beratungsunternehmen
begleiten zu lassen, erklärt Jörg Wirtz.
Ein Beispiel sei das Programm „Go Di-
gital“ des BMWi, für das die Tqmteam
Managementsysteme GmbH Beratungen
durchführen darf. Das Programm richtet
sich – wie die meisten anderen Angebote
auch – nicht speziell an die Immobilien-
branche, sondern generell an kleine und
mittlere Unternehmen. Mit den drei Mo-
dulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“,
„Digitale Markterschließung“ und „IT-
Sicherheit“ will das Programm Firmen
nicht nur bei der Digitalisierung des Ge-
schäftsalltags unterstützen, sondern auch
beim steigenden Sicherheitsbedarf, der
durch die zunehmende digitale Vernet-
zung entsteht. Maximal 30 Beratertage zu
einemHöchstsatz von 1.100 Euro werden
mit 50 Prozent gefördert. Die Zuschüsse
können Unternehmen mit bis zu 99 Mit-
arbeitern und einem Jahresumsatz oder
einer Jahresbilanzsumme von maximal
20 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Die autorisierten Beratungsunternehmen
übernehmen die Antragstellung für die
Fördermittel, die Abrechnung und das
Berichtswesen.
Wie viele Immobilienunternehmen
das Förderprogramm nutzen oder ob die
Branche im Vergleich zu anderen Wirt-
schaftszweigen bei der Antragstellung zu-
rückhaltender ist, kann das BMWi nicht
sagen. Auch anderen Anbietern oder den
Immobilienverbänden liegen keine kon-
kreten Zahlen zur Nutzung dieses oder
weiterer Förderangebote vor. Generell
wird das Ergebnis der VZI-Umfrage
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