Immobilienwirtschaft 7-8/2019 - page 53

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INTEGRIERTE MARKTDATEN-ANALYSEN
Flowfact integriert digitale Analysen, die auf Sprengnetter-Marktdaten basieren, in sein Produkt.
In die Software werden nach der
Objektanlage Informationen über die Wohnlage, die Preisentwicklung der letzten Jahre, Vergleichsobjekte sowie für die Kalkulation der Mietpreise
einge
spielt. „Das passiert vollautomatisch und sofort“, erläutert CEO Daniel Kim. Bislang bietet der Immobiliensoftware-Hersteller diese digitale
Marktdaten-Funktionalität ausschließlich für den deutschen Markt an.
Aktuelle Urteile
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
ENERGIEBESCHAFFUNG
Verpflichtungen der Abnehmer von
bis zu 10.000 kWh jährlich bei einem
Anbieter- oder Tarifwechsel
BGH, Urteil v. 10.04.2019 – Az. VIII ZR 56/18,
§§ 3 Ziff. 22, 41 II, S. 1 EnWG
Im Streit stand die Frage, ob Haushaltskun-
den hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten in
Verbindung mit ihrem Strombezug ein An-
spruch auf Wahlmöglichkeiten zusteht bzw.
ob sie verpflichtet sind, bereits im Wege
einer möglichen Vertragsanbahnung dem
künftigen Energieversorgungsunternehmen
(EVU) ihre Kontodaten mitzuteilen. Ein EVU
verlangte von Neukunden eines Wahltarifes
in Verbindung mit der „Bestellung“ eines
Stromlieferungsvertrages die Angabe der
Kontodaten und zusätzlich die Zustimmung
zur Zahlung per Bankeinzug. Der Verbrau-
cherzentrale Bundesverband e.V. wurde im
Wesentlichen von drei Instanzen in seiner
Rechtsauffassung bestätigt, dass ein solches
Vorgehen durch ein EVU rechtlich unzulässig
sei. Der BGH betont in diesem Zusammen-
hang das Verbot „diskriminierend ausgestal-
teter Zahlungsmodalitäten“ und weist auf
das Erfordernis EU-Richtlinien-konformer
Auslegung auch des Energiewirtschaftsge-
setzes hin. Haushaltskunden sind hiernach –
etwa bei einem beabsichtigten Lieferanten-
wechsel – nicht verpflichtet, ihre Kontodaten
mitzuteilen oder einer ausschließlichen Zah-
lung durch Bankeinzug zuzustimmen.
PRAXIS:
Die Entscheidung betrifft den
Wettbewerb bei der Beschaffung von Strom
oder Gas für Letztverbraucher, die Energie
überwiegend für den Eigenverbrauch be-
ziehen oder deren Jahresgesamtverbrauch
10.000 kWh nicht übersteigt. Geschützt wird
somit auch der Eigenverbrauch für beruf-
liche, landwirtschaftliche oder gewerbliche
Zwecke – etwa in kleineren und mittleren
Büroeinheiten oder Praxen und Kanzleien.
Die Entscheidung stärkt daher die Rechte
von Kunden bei einem Tarif- oder einem
Anbieterwechsel.
RECHT
BUILDING INFORMATION MODELING
BIM-Cluster für digitales Bauen
Das Land Niedersachsen hat ein BIM(Building Information Modeling)-Cluster Nie-
dersachsen gegründet. Dies ist eine Initiative 26 unabhängiger niedersächsischer Inte-
ressensvertretungen wie Kammern und Verbände, öffentlicher Einrichtungen sowie der
Landesregierung Niedersachsen zur Förderung der BIM-Anwendung inNiedersachsen.
Die BIM-Methodik ermöglicht es, in einem Bauprojekt digital Informationen und Pro-
zesse in einem virtuellen dreidimensionalen Gebäudemodell zusammenzustellen und
so die Wechselwirkungen einzelner Bauparameter zu analysieren. Digitales Bauen ist
vor allem bei komplexen Bauten ein Werkzeug, um Risiken in allen Projektphasen zu
verringern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Durch das BIM-Cluster soll die Me-
thodik stärker in das Bewusstsein der Fachöffentlichkeit gebracht werden.
BAFIN
Härtere Regulierung
der IT in Kapitalverwal-
tungsgesellschaften
Die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin)
legt erstmals Minimalstandards
für die IT in Kapitalverwaltungs-
gesellschaften (KVGen) fest. Das
Rundschreiben trägt den Titel
Kapitalverwaltungsaufsichtliche
Anforderungen an die IT (KAIT).
Betroffen sindKVGen inDeutsch-
land, die als externe Verwalter tätig
sind und somit rechtlich von der
Fondsgesellschaft getrennt sind.
Einen Schwerpunkt setzt die BaFin
dabei auf dasThema IT-Sicherheit.
Jede KVG-Geschäftsleitung muss
eine Informationssicherheitsleit-
linie aufstellen und beschließen.
Auf Basis der Leitlinie müssen
weitere Sicherheitsrichtlinien für
bestimmte Unterbereiche aufge-
stellt werden, wie etwa für Netz-
werksicherheit, Kryptografie,
Authentisierung und Protokollie-
rung. Ziel ist die Vorbeugung von
Informationssicherheitsvorfällen
und die angemessene Reaktion
bei Problemfällen.
Des Weiteren muss jede KVG
einen Informationssicherheits
beauftragten ernennen, der die
Verantwortlichen der IT-Sicher-
heit überwachen soll. Christian
Rüdiger, Leiter Fund Solutions bei
Baker Tilly, kommentiert: „Die IT
hat in den KVGen mittlerweile
eine zentrale Bedeutung gewon-
nen. Aufgrund der großen Daten-
mengen, der verschiedenen betei-
ligten Systeme und der Sensibilität
der Daten ist eine Festlegung von
Minimalstandards durch die Ba-
Fin eine gute Hilfestellung. Insbe-
sondere im Hinblick auf das sen-
sible Thema Risikomanagement.“
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