Immobilienwirtschaft 6/2018 - page 16

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POLITIK, WIRTSCHAFT & PERSONAL
I
TITELTHEMA
Ebenfalls von 20 auf 30 Jahre verlängert wird die Mietpreis- und Belegungsbindung in Frankfurt am Main. Das sieht die
Novellierung der Förderrichtlinien für den ersten Förderweg vor, die der Magistrat im April vorstellte. „Neben zinslosen
Darlehen bieten wir künftig auch einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Quadratmeter an“, sagt Planungsdezernent Mike
Josef. Zudem sind die Darlehen jetzt über den ganzen Bindungszeitraum zinslos; der bisher geltende Festzins von 0,5 Pro-
zent und der Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 Prozent sind gestrichen worden.
Jährlich stehen in der Mainmetropole 45 Millionen Euro für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Damit unterstützt
die Kommune nicht nur den Bau von Wohnungen für Haushalte mit sehr geringem Einkommen, sondern auch (über das
Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau) die Errichtung von Einheiten für Familien
und Senioren mit mittlerem Einkommen.
Frankfurt am Main
– 45 Millionen für die Förderung
Vom Mangel an günstigen Wohnungen sind allerdings nicht nur die Top-Städte
betroffen. Massiv auf den Bau von Sozialwohnungen setzt auch die 88.000 Einwoh-
ner kleine Universitätsstadt Tübingen. 2017 beschloss der Gemeinderat mit dem
Programm „Fairer Wohnen“, dass in neuen Baugebieten 30 Prozent der Grundstücke
für sozialen Wohnungsbau und Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert preisver-
günstigt reserviert werden. Auch bei der Vergabe städtischer Grundstücke macht
die Kommune strikte Vorgaben: Ein Drittel der Wohnungen müssen die Projekt
entwickler im sozialen Wohnungsbau errichten, ein Drittel ist besonders innovativen
Genossenschaften oder Baugruppen vorbehalten, und nur das letzte Drittel wird dem
freien Markt zugeführt, wobei auch hier die Mieten größtenteils an den Mietspiegel
gebunden sein müssen.
Tübingen setzt bei der Schaffung von Sozialwohnungen jedoch nicht nur auf den
Neubau, sondern auch auf den Bestand. Eigentümer, die bereit sind, ihre Wohnungen
für einen bestimmten Zeitraum an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu
vermieten und sich dabei mit einer Miete zu begnügen, die um 33 Prozent unter der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, erhalten einen beträchtlichen Zuschuss. Bei einer
Bindungsdauer von 25 Jahren beträgt dieser 820 Euro pro Quadratmeter (640 Euro
von der L-Bank, 180 Euro von der Stadt). Bei einer 77 Quadratmeter großen Drei-
Zimmer-Wohnung fließen somit 63.140 Euro an den Eigentümer.
Tübingen
– Auch Zuschüsse bei Bestand
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